Obligatorische Biodiversitätsförderflächen im Ackerland streichen

Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur
dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5-Prozent-Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.

14.12.2022 Geschäft: 22.3610 Abstimmung: 26001
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