Nachhaltigkeit bei Agrarzöllen

Die Verfassung sieht mit dem 2017 vom Volk angenommenen Art. 104a BV vor, dass die Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Für die Agrarpolitik bis 2030 will eine Kommissionsminderheit, dass bei der Festlegung von Einfuhrzöllen die Nachhaltigkeit mitberücksichtigt wird. Davon will die Ratsmehrheit nichts wissen und lehnt den Antrag mit 111:83 Stimmen ab.

09.03.2023 Geschäft: 20.022 Abstimmung: 26307
  • Landwirtschaft
  • Für die Umwelt
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt