Umnutzung ehemaliger Landwirtschaftsgebäude zu (Ferien-)Wohnungen

Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet, falls Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden, die u.a. für Biodiversität, Siedlungsentwicklung und Kulturlandschutz vorteilhaft sind. Susanne Vincenz FDP/SG schlug vor, für die Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken jedem Kanton eigene Richtlinien zu erlauben. Damit wäre die Umnutzung von schlecht erschlossenen Maiensässen zu Ferienhäusern oder von grossen Schweineställen zu Loft-Wohnungen einfacher möglich als alle anderen Ausnahmemöglichkeiten für das Bauen im Nichtbaugebiet. Der Nationalrat hat dies mit 147:45 klar abgelehnt.

15.06.2023 Geschäft: 18.077 Abstimmung: 27147
  • Raumplanung
  • Für die Umwelt
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  • Gegen die Umwelt