Abstimmungsverhalten Eidgenössisch

Das Umweltrating berechnet jedes Jahr aufs Neue, wie umweltfreundlich Nationalrätinnen und Nationalräte abstimmen.
Ausser in den Jahren mit eidgenössischen Wahlen wird jährlich im November ein aktuelles Rating veröffentlicht. Dieses Jahresrating berücksichtigt jeweils das Stimmverhalten von der Wintersession des Vorjahres bis zur Herbstsession.
Immer im Sommer vor den eidgenössischen Wahlen zieht das Umweltrating eine Gesamtbilanz über die ganze Legislatur (Legislaturrating).
Zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Ständerates wird aufgrund der geringeren Anzahl Abstimmungen als im Nationalrat nur zu Legislaturmitte ein Zweijahres-Rating und im Sommer vor eidgenössischen Wahlen ein Legislaturrating erstellt.
Weil die im Parlament behandelten umweltpolitischen Themen sich ändern, sind die Ratings nur bedingt untereinander vergleichbar.
Jahresratings sind in sich geschlossen. Für das Legislaturrating werden nur die wichtigsten der in den Jahresratings enthaltenen Abstimmungen berücksichtigt.

Einschlusskriterien für die Auswahl der Abstimmungen

Für jede umweltrelevante Abstimmung im Parlament nimmt ein Expertenteam der Umweltorganisationen eine Gesamtbeurteilung vor, die auf folgenden Einschlusskriterien beruht:

  1. konkrete und grosse Umweltwirkung in einem Themenbereich, der zu den Kernanliegen der Umweltorganisationen gehört.
  2. Die Umweltorganisationen haben sich aktiv für einen umweltfreundlichen Ausgang der Abstimmung eingesetzt.
  3. In den Umweltallianz Standpunkten ist eine Positionierung der Umweltorganisationen vorhanden.
    (in Ausnahmefällen kann dieses Kriterium aus prozeduralen Gründen nicht berücksichtigt werden, z.B. je nach Zeitpunkt der Kommissionssitzungen und dem Publikationszeitpunkt der Fahne oder bei Differenzbereinigungen innerhalb derselben Session oder bei Einzelanträgen)
  4. Die Abstimmungen im Rating sind über möglichst viele umweltpolitische Themenbereiche verteilt, insbesondere sind wenn möglich Forderungen zu Naturschutz, Klima, Energie und Verkehr in jedem Rating enthalten. 
  5. Die Abstimmungen im Rating verteilen sich auf solche mit weitreichenden Forderungen und solche mit Kompromisscharakter.
  6. Die Abstimmungen haben eine Signalwirkung für künftige umweltpolitische Entscheide.
  7. Die Abstimmung muss die Haltung der Parlamentarier für oder gegen eine Massnahme oder Änderung klar zum Ausdruck bringen (je nach Gegenüberstellung von Minderheitsanträgen ist das nicht bei jeder Abstimmung der Fall).

Mehrere Abstimmungen im selben Rating zur selben Forderung aufzunehmen (und somit dieser faktisch einer Forderung ein doppeltes Gewicht zu geben) ist nicht möglich. Kommt eine Forderung innerhalb des im Rating abgebildeten Zeitraums mehrmals zur Abstimmung, wird derjenige Abstimmungs-Zeitpunkt gewählt, der gemäss Einschätzung der Verfasser zum Zeitpunkt der Abstimmungsauswahl die grössten umweltpolitischen Folgen hat.


Methode

Für die Berechnung  des Umweltfreundlichkeitswertes wird die Differenz der Stimmen für die Umwelt und der Stimmen gegen die Umwelt in das Verhältnis der Gesamtzahl der möglichen Abstimmungen gesetzt. Entschuldigte Absenzen und das Präsidium  werden für die Berechnung nicht mit einbezogen. Enthaltungen und unentschuldigte Absenzen werden wie eine halbe Stimmabgabe für und eine halbe Stimmabgabe gegen die Umwelt gewertet.
Als entschuldigte Abwesenheit gilt einerseits der Art. 57 des Geschäftsreglements des Nationalrates. Zudem können die Parlamentarier sich aktiv an das umweltrating wenden und weitere Gründe geltend machen. Folgende Gründe werden für das umweltrating als entschuldigte Absenz gewertet:

  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub*
  • Unfall oder Krankheit
  • Unfall, Krankheit oder Todesfall in der engeren Familie*
  • Mandat in der kantonalen Legislative*

*um diesem drei Gründe geltend zu machen, bedarf es einer Meldung an das umweltrating.

Die Formel für den Wert «Umweltfreundlichkeit in Prozent» in Worten ausgedrückt lautet:
((Anzahl Pro Stimmen - Anzahl Contra Stimmen)/(Anzahl Pro Stimmen + Anzahl Contra Stimmen + Anzahl Enthaltungen + Anzahl unentschuldigt abwesend)+1)*50
Ein Beispiel: Ein Nationalrat der 9mal für die Umwelt, 25mal gegen die Umwelt, sich 6mal enthalten hat, 6mal unentschuldigt abwesend war und 7mal entschuldigt abwesend war kommt auf einen Umweltfreundlichkeitswert von 32.6: ((-16 / 46) +1) *50
Die Differenz der Pro und Contra Stimmen ergibt -16. Die 7 entschuldigten Abwesenheiten werden nicht berücksichtigt, daher ergibt sich eine Gesamtzahl möglicher Abstimmungen von 46.


Abstimmungsverhalten Kantonal/Kommunal

Für die Auswahl der Abstimmungen sind die jeweiligen kantonalen, bzw. kommunalen Organisationen zuständig, die sich an dem Rating beteiligen.
Die Berechnungsmethode ist gleich wie jene auf eidgenössischer Ebene.


Wahlversprechen Eidgenössisch

Befragung der Kandidierenden

Die Befragung der Kandierenden wurde von smartvote im Auftrag der Umweltallianz durchgeführt. Die Auswahl der Fragen für die Befragung liefern ein Bild über die wichtigsten Themen der kommenden Legislatur, aber decken auch die Interessen-Schwerpunkte der beteiligten Organisationen ab.


Auswertung des Fragebogens

Die Auswertung des Fragebogens erfolgt durch ein Punktesystem: umweltfreundliche Antworten geben 4 Punkte, nicht umweltfreundliche Antworten geben 0 Punkte, eher umweltfreundliche und eher nicht umweltfreundliche Antworten geben 3 bzw. 1 Punkt(e). Die erreichte Punktesumme der Kandidierenden wird durch die maximale Gesamtpunktzahl geteilt. Somit ergibt sich folgende Werteskala für die «Umweltfreundlichkeit in Prozent»: von Nicht-Umweltfreundlich = 0% bis Umweltfreundlich = 100%. Nicht beantwortete Fragen werden nicht berücksichtigt, wobei nur maximal vier Fragen nicht beantwortet werden können.


Über die Umweltallianz/Kontakt

Die Umweltallianz ist ein loser Zusammenschluss der vier grossen Umweltorganisationen Greenpeace, Pro Natura, VCS und WWF. Sie hat zum Ziel, die Interessen des Natur-, und Umweltschutzes auf der politischen Ebene zu stärken. Erreicht werden soll dies durch eine optimale Koordination der politischen Aktivitäten der einzelnen Partner. So führen die Allianzpartner gemeinsame Aktionen und Projekte durch und tragen Projekte einzelner Organisationen mit. Mit der Schweizerischen Energiestiftung, BirdLife Schweiz und der Alpeninitiative besteht eine Kooperation.

UMWELTALLIANZ
Postgasse 15 / PF 817
3000 Bern 8
umweltrating@umweltallianz.ch
www.umweltallianz.ch


Bildquelle

Bilder des Bundeshauses, Nationalrats- und Ständeratssaal: Parlamentsdienste 3003 Bern

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