Name
Ondraschek
Vorname
David
Partei
Die Mitte
Kanton
Zürich
Gemeinde
Zürich
84.4% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Die internationale Energieagentur (IEA) hat bereits 2017 berechnet, dass das verbleibende weltweite CO2-Budget durch bestehende Anlagen und Produkte überbeansprucht wird. Um das 1.5°C-Erwärmungsziel nicht zu überschreiten, fordert die IEA deshalb, dass keine neuen Investitionen mehr in Fossilenergieanwendungen getätigt werden dürfen. Dazu gehört auch der Brennerersatz oder der Ersatz des Öltanks.
In der Schweiz fehlt es derzeit an gesetzlichen Grundlagen zur Regulierung eines nachhaltigen Finanzmarktes und zur Bekämpfung von Greenwashing. Bislang gibt es keine spezifischen Anforderungen oder Mindestkriterien, unter welchen Finanzmarktprodukte- oder Dienstleistungen als nachhaltig gelten. Der Bundesrat hat Ende 2022 seinen Standpunkt zur Prävention von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt und zu dessen Umsetzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ob ein regulatorischer Lösungsansatz, d.h. eine Anpassung des Finanzmarktrechts, zum Zuge kommt, ist zurzeit noch offen. Beispiele für eine Regulierung wären die Festlegung von Mindeststandards für klima- und umweltverträgliche Anlagen, oder entsprechende Anforderungen an die Offenlegung und Namensgebung von Finanzprodukten).
Die mit Steuergeldern finanzierte Bewerbung von tierischen Produkten ist viel höher als diejenige für pflanzliche Produkte. Dadurch wird der Konsum von tierischen Produkten stärker gefördert. Das ist nicht kohärent mit den Vorgaben des Bundes für eine gesunde und umweltfreundliche Ernährung. In die Absatzförderung von Schweizer Produkten fliessen jährlich über CHF 60 Mio. Davon fliesst ein Drittel in die Exportförderung von vorwiegend Käse. Ein weiterer Drittel wird für den Absatz von tierischen Produkten im Inland eingesetzt. Lediglich ein Achtel der Beiträge gehen an die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland.
Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Kredits «Natur und Landschaft» um 96 Millionen vorgeschlagen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. In seiner Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes spricht der Bundesrat von einem zusätzlichen jährlichen Bedarf von 200 bis 375 Millionen pro Jahr.
Die Wissenschaft (Forschungsanstalt WSL) hat 2020 rund 160 Subventionen des Bundes im Umfang von 40 Milliarden Franken als biodiversitätsschädigend identifiziert. Diese sind gleich doppelt schädlich: einerseits indem Steuergeld ausgegeben und damit Schäden verursacht werden und andererseits indem Massnahmen finanziert werden müssen, um die Schäden wieder gutzumachen. 2020 hat der Bundesrat erst 8 dieser Subventionen in eine detaillierte Prüfung bis 2024 gegeben. Von einer Umwandlung oder Abschaffung ihrer biodiversitätsschädigenden Wirkung ist noch keine Rede.
Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte «angemessene Restwassermengen» fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten, die Wasserqualität zu bewahren und die Speisung des Grundwassers sicherzustellen. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.
Heute bezahlen LKWs unabhängig von ihrem CO₂-Ausstoss im Durchschnitt 295 CHF. LSVA für eine Fahrt durch die Alpen. Nur bei der Luftbelastung (u.a. Feinstaub), nicht aber beim CO₂, bezahlen LKWs mit grossem Ausstoss mehr als LKWs mit tiefen Emissionen. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU erlauben als Maximalbetrag durchschnittlich 325 CHF für die Fahrt durch die Schweiz.