Name
Grüter
Vorname
Franz
Geburtsdatum
29.07.1963
Partei
Schweizerische Volkspartei
Kanton
Luzern
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
3.1% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Nationalrat nahm das neue CO2-Gesetz klar an (129:59 bei 8 Enthaltungen).
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Nationalrat ist der Minderheit mit 111: 86 gefolgt.
Der Einzelantrag Paganini (Mitte, SG) will den finanziellen Anreiz für Autoimporteure so ausgestalten, dass diese jedes Jahr zusätzliche sparsame Modelle und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) anbieten und nicht wie der Antrag der Mehrheit nur alle 4 bis 5 Jahre. Er setzt sich mit 138:58 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit möchte CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich festlegen. Die Minderheit Wasserfallen hingegen schlägt vor, dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung im Gebäudebereich frühstens Ende 2025 bei der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was aufgrund der parlamentarischen Abläufe und der darauffolgenden Umsetzung in den Kantonen erst um 2030 wirksam würde. Die Mehrheit wurde vom Nationalrat deutlich mit 132:57 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Minderheit will die Vorschriften für Autoimporteure so festlegen, dass im Jahr 2030 Elektroautos und andere mit erneuerbarer Energie angetriebene Autos bei den Neuwagen zum Normalfall werden. Für den Durchschnitt der Fahrzeugflotte wären noch 20g CO2/km sanktionsfrei erlaubt. Bereits heute sind Modelle aller Klassen auch mit Elektroantrieb erhältlich. Die Minderheit unterliegt mit 109:88 Stimmen.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210.- zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Egger Mike so zementieren will. Der Nationalrat ist sehr klar dem Bundesrat gefolgt mit 133 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die identischen Einzelanträge von Fabio Regazzi (Mitte/TI), Kurt Fluri (FDP/SO) und Thomas Hurter (SVP/SH) verlangen, die Flugticketabgabe erst dann einzuführen, wenn der Flugverkehr wieder 80% der Treibhausgase von 2019 verursacht. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Bewohner unserer Nachbarstaaten. Das Flugverhalten von 2019 ist deshalb mit der Schweizer Klimapolitik nicht vereinbar und die Lenkungsabgabe auf Flugtickets ist schon vorher nötig, damit die Verursacher zumindest einen Teil der verursachten Klimafolgekosten tragen. Die Anträge unterliegen mit 124:68 Stimmen und einer Enthaltung.
Bei der Erhöhung der Schweizer Kapitalbeiträge an die Weltbankgruppe und die Afrikanischen Entwicklungsbank möchte die Kommissionsmehrheit festlegen, dass die Schweiz jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie von Programmen, die zur Exploration, Förderung, Produktion sowie zur Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen in den Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, ablehnt. Die Einzelanträge Schneider-Schneiter (Mitte, BL)/Portmann (FDP, ZH)/Grüter(SVP, LU) wollen diese Bedingungen streichen. Der Nationalrat hat die Einzelanträge mit 106:89 Stimmen angenommen.
Die Kommissionsmotion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU in Vorbereitung. Die Motion wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen (131:69 bei einer Enthaltung).
Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative will die Kommissionsmehrheit im Zielartikel ein Netto-Null Ziel bis 2050 für die Treibhausgase festlegen. Eine Kommissionsminderheit will dagegen lediglich eine Reduktion auf das Niveau von 1990 unter besonderer Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung. Die Mehrheit setzt sich mit 137:52 Stimmen durch.
Im Zielartikel will die Kommissionsmehrheit Zwischenziele zur Reduktion von Treibhausgasen festlegen. Eine Minderheit will deutlich tieferen Zwischenwerte, die eine Erreichung des Netto-Null Ziel bis 2050 verunmöglichen. Die Mehrheit setzt sich klar mit 140:50 Stimmen durch.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die finanzielle Förderung des Ersatzes fossiler Heizungsanlagen, elektrischen Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Vorgesehen ist ein zehnjähriges Sonderprogramm mit 200 Mio. Franken pro Jahr. Eine Minderheit will die Massnahme vollumfänglich streichen. Das Programm wird mit 119:74 gutgeheissen.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen. Bis 2030 soll Unternehmen finanziell unterstützt werden. Eine Minderheit will diese Massnahme vollumfänglich streichen. Die Minderheit unterliegt mit 135:54 bei 4 Enthaltungen klar.
Mit dem Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» beantragt der Bundesrat 197,75 Millionen Franken für die Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Kommissionsminderheiten schlagen einen kleineren Betrag vor (147,83 Millionen Franken). Die Ratsmehrheit folgt dem Bundesrat mit 115:77 Stimmen.
In der Debatte zur Agrarpolitik bis 2030 will eine Kommissionsminderheit wie bei anderen Sektoren einen Absenkpfad für Treibhausgase in der Landwirtschaft (-40% bis 2050). Die Ratsmehrheit will nichts davon wissen und lehnt den Absenkpfad mit 107:81 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Treibhaushausgase, die bei der Produktion von Baumaterialien entstehen, werden meist unterschätzt. Eine Minderheit Flach (GLP, AG) verlangte in dieser Gesetzesrevison, dass der Bundesrat Grenzwerte für so genannte graue Emissionen bei Bauten erlassen kann (Neu- und wesentliche Umbauten). Diese schlanke und technologieoffene Massnahme wurde ganz knapp mit 94:93 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als in sicheren Treibhausgassenken dauerhaft gespeichert werden können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Ratsmehrheit lehnt die Initiative mit 109:87 ab.
Eine Kommissionsminderheit will die Investitionsbeiträge für alle Wasserkraftwerke auf höchstens 40 Prozent der Investitionskosten festlegen. Mit den 60 Prozent der Mehrheit würden neue Wasserkraftwerke deutlich überfinanziert und falsche Anreize gesetzt, um noch mehr ineffiziente Kleinwasserkraftwerke zu bauen. Damit fehlen Mittel für den Ausbau der Photovoltaik, welche mit 60 TWh über ein deutlich grösseres Ausbaupotenzial verfügt und deutlich geringere Umweltauswirkungen aufweist. Die Minderheit unterliegt mit 104:85 bei zwei Enthaltungen.
Heute können Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kaum finanziert werden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Art. 35 Abs. 3 EnG können für solche Anlagen Investitionsbeiträge bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gesprochen werden. Die Mehrheit setzte sich mit 130:55 bei 3 Enhaltungen durch.
Im Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter soll eine Solarpflicht beim Bau neuer Gebäude eingeführt werden, die bis 2030 gültig ist. Die Kommissionsmehrheit will dies erst ab einer Gebäudefläche von mehr als 300m2. Darunter können die Kantone über eine Pflicht entscheiden. Eine Minderheit will wie der Ständerat eine solche Pflicht für alle neuen Gebäude. Sie unterliegt mit 106:84 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Eine Kommissionsminderheit fordert das Verbot der Neuinstallation und die Pflicht zum Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen bis spätestens 2040. Diese sind ineffizient und verbrauchen wertvollen Winterstrom. Das Sparpotential liegt bei rund 2TWh. Davon will die Ratsmehrheit nichts wissen und lehnt den Antrag mit 103:89 Stimmen ab.
Hier stehen gegenüber: Einerseits die Solarpflicht bei Neu- und Umbauten, insbesondere bei Dachsanierungen, und andererseits der Status Quo mit einer Solarpflicht lediglich bei Neubauten über 300m2 Grundfläche. Die Mehrheit des Nationalrats will ein wenig weiter gehen und beschliesst ersteres mit 103:87 Stimmen.
Zur Abstimmung stehen einerseits ein Solarstandard für die Überdachtung bestehender Parkplätze ab 500m2 bis 2035 und neuer Parkplätze ab 250m2 ab 2030 und andererseits der Antrag vollständig auf diese Massnahme zu verzichtet. Die Mehrheit des Nationalrats möchte Parkplätze für die Solarenergie nutzen und nimmt den Vorschlag von Lorenz Hess BDP/BE mit 109:82 Stimmen an. Frankreich, Baden-Würrtemberg und der Kanton Bern haben bereits ähnliche Regeln beschlossen.
Das vorgeschlagene Instrument der Kommission fokussiert auf Verbesserung der Stromeffizienz im Winterhalbjahr und verpflichtet Stromlieferanten zur Effizienzsteigerung (maximal 2% gegenüber Vorjahr). Daraus entstehen Dienstleistungen bei Endverbrauchern. Stromlieferanten können die Effizienzsteigerungen untereinander handeln. Eine Kommissionsminderheit will das gesamte Instrument streichen. Der Nationalrat unterstützt das Instrument mit deutlichen 136:55 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mit diesem Minderheitsantrag der Umweltkommission bekäme der Bund die Möglichkeit, den unwirtschaftlichen Weiterbetrieb der AKW zu subventionieren. Der Nationalrat will davon sehr deutlich nichts wissen (130:61).
Die KVI will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Die Mehrheit des Nationalrats empfiehlt die Initiative abzulehnen (108:88 bei 2 Enthaltungen).
Es wurden von den Räten zwei unterschiedliche Konzepte für einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative ausgearbeitet. Der Nationalrat möchte für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Der Ständerat hat ein alternatives Konzept beschlossen, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht proklamiert. Wirksame Sanktionen fehlen. Die Minderheit Bregy möchte das Konzept des Ständerats übernehmen. Der Nationalrat hat sich mit 97:92 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp für das Festhalten an einer Sorgfaltsprüfungspflicht ausgesprochen.
Die Minderheit möchte für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Franken und mindestens 500 Mitarbeitenden eine Offenlegungspflicht für klimabedingte physische und Transitionsrisiken einführen. Die Mehrheit möchte keine entsprechenden Bestimmungen im CO2-Gesetz verankern. Der Nationalrat hat die Minderheit abgelehnt (107:88).
Die Mehrheit möchte neu für die FINMA und die SNB eine Überprüfungs- und Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken festlegen. Die Minderheit Egger Mike SVP/SG möchte diese Bestimmungen streichen. Der Nationalrat hat die Mehrheit klar angenommen.
Adèle Thorens (Grüne, VD) verlangt, dass die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzdienstleister explizit die Klimarisiken umfasst. Sie wird mit 96:86 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die parlamentarische Initiative Fischer (GLP, LU) verlangt, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG so geändert wird, dass die Klimaverträglichkeit der getätigten Anlagen gemessen, veröffentlicht und verbessert wird. Sie wird mit 104:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Bei der Verlängerung des Gentechmoratoriums wurde im NR mit 112: 74 Stimmen entschieden, dass gentechnische Veränderungen, welche nach den neuen Methoden hergestellt werden (bspw. Crispr/Cas) zukünftig ausserhalb des Gentech-Gesetzes geregelt werden sollen.
Die Kommissionsmehrheit will dem Bundesrat die Kompetenzen geben, Kriterien zu definieren, damit die Umweltbelastung von Produkten und ihrer Verpackung reduziert werden kann. Eine Minderheit will den gesamten Artikel streichen. Sie unterliegt mit 116:67 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Diese von Gerhard Andrey (Grüne, FR), Roland Fischer (GLP, LU), Matthias Jauslin (FDP, AG), Martin Landolt (Die Mitte, GL) und Céline Widmer (SP, ZH) eingereichte Motion verlangt die Schaffung einer unabhängigen Investitionsbank zur Finanzierung von innovativen, ökologischen Transformationsprojekten im In- und Ausland. Sie wurde knapp mit 95:92 bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Wenn ältere, bestehende Wasserkraftwerke neu konzessioniert werden, mussten sie bis anhin dem Verursacherprinzip entsprechend Massnahmen treffen um die teils massiven, bis zur Neukonzessionierung nicht kompensierten Eingriffe, in die lokale Natur auszugleichen. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieser Massnahmen war bislang der ursprüngliche Zustand vor Ort, ohne Kraftwerk. Das vorliegende Geschäft wollte den bereits beeinträchtigten Ist-Zustand (mit Anlage) als Ausgangspunkt für ökologische Ersatzmassnahmen festlegen, die damit natürlich hinfällig werden. Der beeinträchtige Zustand wird so auch nach einer Neukonzessionierung über Jahrzehnte hinweg weiter bestehen, ohne dass hierfür je Ersatzmassnahmen nach dem Verursacherprinzip getroffen werden müssen.
Die Pflicht der Kantone Gewässer zu revitalisieren, ist seit 2011 im Gewässerschutzgesetz verankert und war ein bedeutender Bestandteli des Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. Die Revitalisierungen werden mit Bundesmitteln unterstützt. Obschon bereits seit 2007 klar war, dass über 80 Jahre hinweg jährlich etwa 60 Mio. hierfür benötigt werden, stellte der Bund für die Programmperiode 2020-24 nur 36 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Kantone haben allerdings Eingaben für den doppelten Betrag gemacht. Wenn das Geld fehlt, werden Revitalisierungen verzögert oder nur in geringerem Mass umgesetzt. Das schadet der Biodiversität. Die Erhöhug der jährlichen Mittel von 36 auf 56 Mio., wie in diesem Antrag gefordert, hätte dem entgegenwirken können und wäre eine wichtige Stütze für die Revitalisierung der Gewässer gewesen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Eine Kommissionsminderheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen: Anpassung Düngerbilanz, Verzicht auf hochtoxische Pestizide ermöglichen, regionale Anforderungen, Einhaltung des Gewässerschutzes. Sie unterliegt mit 108:82 Stimmen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsminderheit will Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünge- und Futtermitteln. Die Kommissionsmehrheit will diese auf Düngerlieferungen beschränken. Damit wäre der Überprüfung der Zielerreichung eine grundlegende Voraussetzung genommen, ist doch derer Eintrag von Nährstoffen in die Landwirtschaft durch Futtermittel sogar grösser ist als der Eintrag durch Dünger. Die Minderheit unterliegt mit 97:97 bei einer Enthaltung nur ganz knapp am Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht verschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie besser bekämpft werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 100:95 bei einer Enthaltung beschlossen.
Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 100:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Die Initiative gegen Massentierhaltung wollte die Gruppengrösse von Nutztieren reduzieren. Es gab Bestrebungen, der Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Mit dieser Abstimmung wurde dieser Weg jedoch abgelehnt (106:81).
Die Motion Graf (Grüne/BL) verlangt, dass toxische Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht mehr für den Privatgebrauch erlaubt sind. Sie wurde im Ständerat angenommen. Eine Mehrheit der nationalrätlichen Kommission will davon hingegen nichts wissen, sondern verlangt eine Ausbildung für die Anwendung von PSM im Privatgebrauch. Eine Minderheit empfiehlt die ursprüngliche Version des Ständerats. Die Mehrheit setzt sich mit 104:90 Stimmen durch.
Die Biodiversitätsinitiative wurde dem Nationalrat zur Abstimmung unterbreitet. Die Initiative zielt darauf ab, genügend Flächen, finanzielle und personelle Ressourcen und die notwendigen Instrumente zum Erhalt der Biodiversität zu Verfügung zu stellen. Sie wird mit 101:72 Stimmen bei 19 Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, dass 17 Prozent der Landesfläche vorrangig der Biodiversität gewidmet wird. Sie bestimmt auch gleich die Kategorien der Gebiete, die dazu gezählt werden sollen (z.B. Waldreservate, Biodiversitätsförderflächen). Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, dass der Bundesrat fachlich bestimmen soll, was als diese Kerngebiete der ökologischen Infrastruktur gilt und verzichtet sowohl auf das zu tiefe Ziel wie auch die Vorgabe der Kategorien. Der an der Qualität orientierte Ansatz setzt sich mit 100:91 Stimmen bei zwei Enthaltungen durch.
Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, dass bis 2040 30 Prozent der Landesfläche vorrangig der Biodiversität gewidmet wird und langfristig geschützt ist. Die Mehrheit will lediglich 17 Prozent. Die Ratsmehrheit votiert für den tieferen Zielwert mit 106:85 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Verfassung sieht mit dem 2017 vom Volk angenommenen Art. 104a BV vor, dass die Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Für die Agrarpolitik bis 2030 will eine Kommissionsminderheit, dass bei der Festlegung von Einfuhrzöllen die Nachhaltigkeit mitberücksichtigt wird. Davon will die Ratsmehrheit nichts wissen und lehnt den Antrag mit 111:83 Stimmen ab.
Das Bundesgericht gewährte 2018 den Umweltorganisationen das Parteistellungs- und Beschwerderecht bei der Zulassung von Pestiziden. Dieses soll nun formell ins Landwirtschaftsgesetz überführt werden. Die Mehrheit der Kommission will dieses Recht massiv einschränken und Schlupflöcher öffnen. Die Ratsmehrheit folgt jedoch der Minderheit mit 105:88 Stimmen bei 3 Enthaltung und festigt das Beschwerderecht unverändert.
Biotope von nationaler Bedeutung sind das Herz der Schweizer Biodiversität. Sie machen lediglich 2.17% der Landesfläche aus. Der Bau von Anlagen von erneuerbaren Energien ist dort untersagt. Ein Einzelantrag Imark (SVP/SO) will, dass neu Restwasserstrecken von Wasserkraftanlagen in den Biotopen erlaubt sind. Damit bliebe insbesondere Auen nur noch ein Bruchteil des überlebenswichtigen Wassers. Der Nationalrat lehnt das ganz knapp mit 97:94 Stimmen ab.
Gemäss dem Konzept der UREK-S zum Jagd- und Schutzgesetz (JSG), das sich auch im Nationalrat mit 103 zu 91 Stimmen durchsetzte, sollen Wölfe in Zukunft gejagt statt mit Bezug zu Schäden reguliert werden können. Das Parlament verpasste damit die Chance, eine pragmatische Lösung für die Koexistenz von Mensch und Wolf zu realisieren. Die Minderheit Jauslin wollte demgegenüber dem Kompromissvorschlag Rechnung tragen, der nach der gewonnenen JSG-Referendumsabstimmung von 2020 durch eine breit abgestützten Stakeholder-Gruppe erarbeitet worden war.
Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur
dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5-Prozent-Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die intensive Landwirtschaft führt zu grossen Nährstoffabflüssen, die auch die Ökosysteme belasten. Der Bundesrat hat darum im April 2022, auch im Rahmen der parlamentarischen Versprachen in Bezug auf die Trinkwasserinitiativen, ein Reduktionsziel von 20 Prozent für die Nährstoffverluste festgelegt. Die Verringerung um 20% bis 2030 wäre nicht nur dringend notwendig, sondern auch verhältnismässig umsetzbar. Die Motion verlangt, dass das Reduktionsziel verringert wird. Damit werden weiterhin unnötig grosse Mengen an Nährstoffen aus der Landwirtschaft in die Ökosysteme abfliessen. Im Kontext der Ernährungssicherheit kann nicht argumentiert werden, dass 20% Reduktion von Stickstoffüberschüssen zu einer Reduktion des Selbstversorgungsgrades führen wird. Im Gegenteil: Die langfristige Erhaltung der natürlichen Ressourcen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Produktion von Lebensmitteln. Eine hohe Intensivierung der Produktion führt stattdessen zu einer noch grösseren Abhängigkeit von Importen: Pestizide, Mineraldünger, Futtermittel und andere Vorleistungen werden importiert, einige davon aus Konfliktregionen.
Zur Senkung der Ammoniakemmissionen verpflichtet der Bundesrat via Verordnung die Landwirtschaft zur Verwendung des sogenannten Schleppschlauchs, eine emissionsmindernde Technik zum Ausbringen der Gülle. Eine Kommissionsmehrheit verlangt zahlreiche Ausnahmen, die gemäss Bundesrat einer "faktischen Aufhebung der Schleppschlauchpflicht gleich" käme. Der Nationalrat folgt seiner Kommission nicht und lehnt die Motion mit 100:88 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die Restwasserbestimmungen gemäss GschG sind das absolute Minimum, das es zur Aufrechthaltung der natürlichen Funktionen eines Gewässers braucht. Die Kommissionsminderheit beantragt, dass bei bestehenden Wasserkraftwerken (>3MW), die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen für den Weiterbetrieb, so wie bei Erweiterungen oder Erneuerungen bis mindestens Ende 2035 sistiert und nicht angewendet werden. Der Nationalrat hat diesem massiven Rückschritt im Gewässerschutz ganz knapp zugestimmt (95:94 bei 1 Enthaltung).
Als Teil des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative der Umweltverbände wollen Ständerat und die Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrats die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzone begrenzen. Grundsätzlich sollen die Kantone die Bodenversiegelung stabil halten. Es werden jedoch bedeutenden Ausnahmen für Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, die Landwirtschaft, Anlagen zur Energieproduktion und teilweise den Tourismus gewährt. Dennoch ist die Neuerung ein Paradigmenwechsel, der erstmals anerkennt, dass versiegelter, wasserundurchlässiger Boden (z.B. Asphalt) für die Natur verloren ist und den Wasserhaushalt stört. Christian Wasserfallen FDP/BE wollte sämtliche Infrastrukturanlagen von dieser Begrenzung ausnahmen, also z.B. auch Gemeindestrassen und alle touristischen Anlagen, scheiterte aber mit 121:66 Stimmen.
2013 hat die Bevölkerung ein Raumplanungsgesetz angenommen, das die innere Verdichtung im Baugebiet verursachergerecht mit dem Mehrwertausgleich finanziert. Wenn Land durch Zonenänderungen an Wert gewinnt, können Kantone und Gemeinden ein Teil dieses Vermögenszuwaches abschöpfen, um damit raumplanerisch sinnvolle Massnahme zu finanzieren. Der Ständerat und Nicolo Paganini Mitte/SG wollten den Gemeinden dies nun verbieten, wenn ein Gebäude innerhalb der Bauzone neu zum Beispiel um mehrere Stockwerke erhöht werden darf. Da in vielen Agglomerationsgemeinden kaum mehr Landwirtschaftsland vorhanden ist, das eingezont werden könnte, ist diese Form des Mehrwertausgleichs für viele Gemeinden die einzige Möglichkeit, um Raumplanung verursachergerecht statt über allgemeine Steuern zu finanzieren (Ablehnung Minderheit Paganini mit 148:45).
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet, falls Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden, die u.a. für Biodiversität, Siedlungsentwicklung und Kulturlandschutz vorteilhaft sind. Susanne Vincenz FDP/SG schlug vor, für die Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken jedem Kanton eigene Richtlinien zu erlauben. Damit wäre die Umnutzung von schlecht erschlossenen Maiensässen zu Ferienhäusern oder von grossen Schweineställen zu Loft-Wohnungen einfacher möglich als alle anderen Ausnahmemöglichkeiten für das Bauen im Nichtbaugebiet. Der Nationalrat hat dies mit 147:45 klar abgelehnt.
Dieser Vorstoss von Sidney Kamerzin (Die Mitte/VS) verlangt die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts von Umweltorganisationen bei Energieanlagen. Damit könnte die Einhaltung der Umweltgesetze bei den Projekten nicht mehr überprüft werden. Der Vorstoss wurde mit 100:67 bei 8 Enthaltungen klar abgelehnt.
Gütertransporte per Lieferwagen sind in der Regel weniger ökologisch als per LKW. Der Staat bevorteilt Lieferwagen indem diese keine LSVA bezahlen. Hans Wicki (FDP/NW) verlangte, dass Lieferwagen die nicht den gewerblichen Transport dienen (d.h. Liefer-, Kurier- und Expressdienste, nicht aber Lieferwagenfahrten von z.B. Metzgereien oder Brauereien) ebenfalls der LSVA zu unterstellen. Weil LKW bezüglich Luftreinhaltung sauberer geworden sind und Lieferwagenfahrten zunehmen (Online-Handel), sind im alpenquerenden Transitverkehr die wenigen Lieferwagen für mehr Stickstoffdioxid verantwortlich als alle LKWs zusammen. Der Nationalrat hat die Änderung mit 103:78 abgelehnt.
Marionna Schlatter (Grüne/ZH) fordert, dass die staatliche Betriebsbewilligung für Flüge ab der Schweiz künftig festlegt, wie häufig Airlines ihre Flugzeuge durch sparsamere Modelle ersetzen müssen. Die Schweizer Airlines erneuern gemäss eigenen Angaben ihre Flugzeuge häufiger als die Konkurrenz und würden deshalb von dieser Massnahme profitieren. Dennoch hat der Nationalrat dies mit 84 zu 105 Stimmen abgelehnt.
Franz Grüter (SVP/LU) schlägt vor, dass auf die Mineralölsteuer keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden soll. Der Benzinpreis würde so unbefristet um ca. 7 Rappen pro Liter Benzin sinken. Auf alle anderen allgemeinen Verbrauchssteuern würde weiterhin eine Mehrwertsteuer fällig. Benzin tanken hätte eine steuerliche Vorzugsbehandlung, die die Bier-, Tabak-, Alkohol- oder die Billet-Steuer nicht kennt. Der Nationalrat hat dieser Verbilligung von Benzin mit 105 zu 84 Stimmen zugestimmt (Sie wurde vom Ständerat jedoch abgelehnt).
Der Bundesrat hat zu Beginn der Pandemie beschlossen, dass der öV sein Angebot nur leicht reduzieren darf. Für S-Bahnen, Postauto und Stadtbusse hat der Bund die Zusatzkosten ausgeglichen, die den öV-Unternehmen durch den Kundenrückgang entstanden sind. Am stärksten war der Nachfragerückgang jedoch bei den Schnellzügen. Der Nationalrat hat dem Antrag mit 115:64 Stimmen zugestimmt, dass die SBB die pandemiebedingten Schulden (allein 2020 1.5 Mia. Fr) als ausserordentlich verbuchen kann, damit das Schnellzugangebot nicht reduziert werden muss.
Bundesrat und Parlament wollen mit zusätzlichen Autobahnen auf das Verkehrswachstum regieren. Damit wird massiv Zusatzverkehr verursacht. Die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs sind immer noch fast gleich hoch wie 1990. Sämtliche Effizienzsteigerungen bei den Fahrzeugen sind durch Verkehrswachstum zu Nichte gemacht worden. Zum ersten Mal in der Schweiz ist auch eine 8-spurige Autobahn geplant. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrates noch ein weiteres Milliardenprojekt hinzugefügt. Mit dem Autobahnausbau wird auch die Erhöhung des öV's am Personenverkehr gefährdet, was sich das Parlament selbst zum Ziel gesetzt hat. Die Projektliste enthält Ausbauten in Basel, Bern, St. Gallen, Schaffhausen und entlang des Genfersees und wurde vom Nationalrat mit 106:84 Stimmen beschlossen.