Name
Chassot
Vorname
Isabelle
Geburtsdatum
28.03.1965
Partei
Die Mitte
Kanton
Freiburg
Gemeinde
Granges-Paccot
Ämter
Ständerätin/Ständerat
65.2% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative will die Kommissionsmehrheit im Zielartikel (Art. 3 Abs. 1 KIG) ein Netto-Null Ziel bis 2050 für die Treibhausgase festlegen. Eine Kommissionsminderheit Knecht (SVP/AG) will dagegen, dass auch die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt wird. Die Mehrheit setzt sich klar mit 35:5 Stimmen bei 1 Enthaltung durch.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen. Bis 2030 soll Unternehmen finanziell unterstützt werden. Eine Minderheit Stark (SVP/TG) will diese Massnahme vollumfänglich streichen. Die Minderheit unterliegt mit 24:21 klar.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die finanzielle Förderung des Ersatzes fossiler Heizungsanlagen, elektrischen Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Vorgesehen ist ein zehnjähriges Sonderprogramm. Die Mehrheit will hierfür 100 Mio. Franken pro Jahr bereitstellen, die Minderheit 200 Mio. Franken. Die Minderheit setzt sich mit 23:21 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit will hier fossile Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen finanziell fördern, welche ausschliesslich im Winterhalbjahr betrieben werden sollen. Die Minderheit will keine Förderung fossiler Kraftwerke und setzt sich mich 21:20 Stimmen bei 3 Enthaltung ganz knapp durch.
Mit dem Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» beantragt der Bundesrat 197,75 Millionen Franken für die Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Kommissionsmehrheit schlägt jedoch einen kleineren Betrag vor (147,83 Millionen Franken). Die Ratsmehrheit folgt dem Bundesrat und der Minderheit mit 29:16 Stimmen.
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als in sicheren Treibhausgassenken dauerhaft gespeichert werden können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Ratsmehrheit empfiehlt die Initiative mit 31:11 Stimmen zur Ablehnung.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2017 mit der Annahme der Energiestrategie auch den Ausstieg aus der kommerziellen Atomenergienutzung beschlossen. Die Motion Knecht (SVP/AG) verlangt die Aufhebung des Neubauverbots. Das wäre ein Angriff auf eine der tragenden Säulen der Energiestrategie und leistet keinen Beitrag zur Stärkung der Schweizer Stromversorgungssicherheit. Sie unterliegt mit 24:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich.
Die Umweltkommission will mit dringlichen Massnahmen den PV-Ausbau beschleunigen. Sie will bei Neubauten neu eine Solarstandard einführen. Eine Minderheit stellt sich gegen eine Verpflichtung, unterliegt aber mit 19:25 Stimmen.
Ins Netz eingespeister Strom aus erneuerbaren Quellen soll in Zukunft von den lokalen Elektrizitätsunternehmen zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis vergütet werden, wobei der Bundesrat eine Minimal- und eine Maximalvergütung festlegt, welche die Amortisation der Anlagen über ihre Lebensdauer sicherstellt. Damit wird ein Anreiz geschaffen, die gesamt Dachfläche zu nutzen. Der Vorschlag setzt sich klar durch (35:6 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Die Mehrheit der Kommission will hier verschiedene Gebäudevorgaben, die einige Kantone schon kennen, gesamtschweizerisch einführen (u.a. Sanierung Elektroheizungen, Verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neu- und Umbauten). Eine Minderheit will den Kantonen keine Vorgaben machen, obschon verschiedene Kantone auch nach acht Jahren ihre eigenen Mustervorschriften sehr lückenhaft umsetzen. Die Minderheit setzt sich mit 23:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Es stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Die Mehrheit will sich am heute nicht bekannten Nettoimport orientieren und bei Zielverfehlung allen Energieprojekten absoluten nationalen Vorrang vor allen anderen nationalen Interessen einräumen. Die Güterabwägung wird ausgeschaltet. Die Minderheit sieht für den Winterstrom Ausbauziele vor und legt einen grundsätzlichen Vorrang nur bei der Interessenabwägung für die 15 Speicherkraftwerke fest, die am Runden Tisch Wasserkraft bestimmt wurden. Die besser Minderheit setzt sich mit 24:21 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit will am Status Quo mit einem Solarstandard lediglich bei Neubauten über 300m2 Grundfläche festhalten. Eine Minderheit will vorwärtsmachen und die Solarpflicht bei allen Neubauten und Dachsanierungen einführen. Der Ständerat begnügt sich mit dem Status Quo mit 29:12 Stimmen.
Zur Abstimmung stehen einerseits ein Standard bestehende Parkplätze ab 500m2 und für neue Parkplätze ab 250m2 mit Photovoltaik zu überdachen und andererseits der Antrag vollständig auf diese Massnahme zu verzichtet. Die Mehrheit des Ständerats will die Parkplätze nicht für Solaranlagen nutzen, streicht die Massnahme mit 23:19 Stimmen.
Das vorgeschlagene Instrument der Kommissionsmehrheit und dem Nationalrat fokussiert auf Verbesserung der Stromeffizienz im Winterhalbjahr und verpflichtet Stromlieferanten zur Effizienzsteigerung (maximal 2% gegenüber Vorjahr). Daraus entstehen Dienstleistungen bei Endverbrauchern. Stromlieferanten können die Effizienzsteigerungen untereinander handeln. Eine Kommissionsminderheit will das gesamte Instrument streichen. Der Ständerat streicht die einzige Effizienzmassnahme mit 22:15 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Der Bundesrat will die neuen Verfahren der Gentechnik weiterhin dem Moratorium unterstellen. Eine knappe Mehrheit der Kommission will das Moratorium jedoch für gentechnisch veränderte Organismen, denen keine transgenes Erbmaterial eingesetzt wurde, aufheben. Eine Minderheit warnt vor einem vorschnellen Entscheid und verweist auf parallel laufende Arbeiten bezüglich regulatorischem Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren. Der Ständerat beschliesst die Öffnung ganz knapp mit Stichentscheid des Ratspräsidenten (21:21 Stimmen).
Die Initiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll auch gehören, dass die Gruppengrösse von Nutztieren reduziert wird. Die Übergangsfrist ist 25 Jahre. Der Ständerat lehnt die Initiative mit 32:8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Die Motion Graf (Grüne/BL) verlangt, dass toxische Pflanzenschutzmittel nicht mehr für den Privatgebrauch erlaubt sind. Der Ständerat nimmt die Motion mit 20:15 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet, falls Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden, die u.a. für Biodiversität, Siedlungsentwicklung und Kulturlandschutz vorteilhaft sind. Eine Kommissionsminderheit schlug vor, für die Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken jedem Kanton eigene Richtlinien zu erlauben. Mit der Unterstützung dieser Minderheit (22:19 Stimmen bei einer Enthaltung) ist die Umnutzung von schlecht erschlossenen Maiensässen zu Ferienhäusern oder von grossen Schweineställen zu Loft-Wohnungen einfacher möglich als alle anderen Ausnahmemöglichkeiten für das Bauen im Nichtbaugebiet wie zum Beispiel für Erstwohnungen.
Der Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative will die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Daniel Fässler Mitte/AI wollte darauf verzichten, dass die Kantone ihre Raumplanung in ihren Richtplänen entsprechend anpassen. Auch auf Vorgaben, welches die Konsequenzen wären, wenn ein Kanton diese Ziele nicht erreicht, wollte der Vorschlag von Daniel Fässler verzichten. Der Ständerat hat sich mit 28:15 für klare Regeln zur Umsetzung der Ziele ausgesprochen.
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet. Die Mehrheit der Kommission will dies auf Fälle einschränken, bei denen sowohl die Biodiversität als auch Siedlungsentwicklung, Kulturlandschutz, Baukultur und Landschaftsschutz insgesamt von Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen profitieren. Eine Minderheit schlug vor, dass nur bei einem dieser Kriterien eine Verbesserung vorliegen muss. Zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet auf Kosten der Landschaft oder auf Kosten der Biodiversität ist damit ohne Zusatzmassnahmen möglich. Der Ständerat stimmt der Minderheit mit 24:18 zu.
Die Landschaftsinitative will die Anzahl Gebäude und ihre Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Bei der Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäuden zu Wohngebäuden und Gewerbegebäuden soll das Bauland klarer vom Nichtbauland getrennt werden. Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Bauten im Nichtbaugebiet dürfen nicht wesentlich vergrössert werden. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 28:6 Stimmen zur Ablehnung.
Die parl. Initiative will den Wolf rechtlich mit dem Steinbock gleichstellen, um eine rein präventive Regulierung mit Abschüssen "nach Quote" und unabhängig vom tatsächlichen Schadenpotential zu ermöglichen. Zudem sollen Wölfe dezimiert werden können, um ausreichende Schalenwildbestände für die Jagd zu sichern.
Eine Kommissionsmehrheit des Ständerates wollte erwirken, dass der Vollzug aller Umweltbestimmungen dem Ausbau der Erneuerbaren Energien pauschal untergeordnet wird um den Bau, Bestand und Erweiterung von Anlagen zur Stromproduktion nicht zu erschweren. Damit wären alle Aspekte der geltenden Bundesgesetze im Bereich Gewässerschutzes, Fischerei, so wie Natur- und Artenschutzes einfach unter den Teppich gekehrt worden. Ein massiver Angriff auf die Biodiversität. Der Ständerat folgte der Kommissionsminderheit und strich den betreffenden Absatz wieder raus.
Die Restwasserbestimmungen gemäss GschG sind das absolute Minimum, das es zur Aufrechthaltung der natürlichen Funktionen eines Gewässers braucht. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass bei bestehenden Wasserkraftwerken (>3MW), die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen für den Weiterbetrieb, so wie bei Erweiterungen oder Erneuerungen bis mindestens Ende 2035 sistiert und nicht angewendet werden. Der Ständerat sieht hierfür jedoch keine Bedarf und lehnt den Vorschlag mit 25:19 Stimmen ab.
Biotope von nationaler Bedeutung sind das Herz der Schweizer Natur (z.B. Val Roseg, Greina, Rothenthurm). Diese Schutzgebiete machen nur rund 2% der Landesfläche aus. Der Bau von Energieanlagen ist dort verboten. Das will die Kommissionsmehrheit vollständig aufheben. Eine Minderheit findet das unverhältnismässig und schlägt vor, dass aber in neuen Auen von nationaler Bedeutung wie Gletschervorfelder der Ausschluss nicht gilt. Die radikale Mehrheit setzt sich mit 24:20 Stimmen durch.
Das Gewässerschutzgesetzes verlangt, dass Wasserkraftwerke ihre wesentlichen Beeinträchtigungen des Geschiebehaushalts, der Fischwanderung sowie des Wasserhaushalts durch Schwall-Sunk bis 2030 beseitigen. Die vorgesehenen Mittel aus dem Netzzuschlag reichen aber für die Entschädigung nicht aus. Eine Kommissionsminderheit verlangt deshalb, dass der Netzzuschlag für die Finanzierung um 0.6 Rp/kWh für die Sanierungen erhöht werden kann. Sie bleibt mit chancenlos (29:11 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Biotope von nationaler Bedeutung sind das Herz der Schweizer Biodiversität. Sie machen lediglich 2% der Landesfläche aus. Der Bau von Anlagen von erneuerbaren Energien ist dort untersagt. Die Kommissionsmehrheit will, dass neu Restwasserstrecken von Wasserkraftanlagen in den Biotopen erlaubt sind. Damit bliebe insbesondere Auen nur noch ein Bruchteil des überlebenswichtigen Wassers. Der Ständerat unterstützt diese Schwächung des Biotopschutzes mit 25:17 Stimmen.
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, dass bei Energieprojekten in den BLN-Schutzgebieten auf die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden kann. In Einklang mit den Kantonen argumentiert eine Minderheit, dass insbesondere in diesen wertvollen Gebieten ein Verzicht auf diese Massnahmen unverständlich ist und dem Verursacherprinzip widerspricht. Der Ständerat folgt trotzdem der Kommissionsmehrheit mit 25:16 Stimmen.
Eine Volksinitiative will bedrohte Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sowie ihre Lebensräume besser schützen. Sie erbringen unverzichtbare Dienstleistungen wie z. B. Bestäubung. Dem Bundesrat geht die Initiative zu weit und unterbreitete dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag. Der Ständerat will mit 28:14 Stimmen nicht mal auf den Gegenvorschlag eintreten und die Inhalte besprechen.
Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5 Prozent Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die wichtigste Massnahme des Velowegnetzes ist die Pflicht für die Kantone innerhalb von 20 Jahren ein Velowegnetz zu errichten. Joseph Dittli FDP/UR schlug vor, dass die Kantone nur dann Velowege bauen müssen, die sicher, direkt und im ganzen Kanton gleich dicht sind, wenn dies möglich ist. Der Ständerat hat es mit 24 zu 18 Stimmen abgelehnt, den Kantonen ausserhalb des Einzelfalls mangelhafte Velowege zu erlauben.
Der Bundesrat hat zu Beginn der Pandemie beschlossen, dass der öV sein Angebot nur leicht reduzieren darf. Für S-Bahnen, Postauto und Stadtbusse hat der Bund die Zusatzkosten ausgeglichen, die den öV-Unternehmen durch den Kundenrückgang entstanden sind. Am stärksten war der Nachfragerückgang jedoch bei den Schnellzügen. Der Ständerat hat seiner Finanzkommission mit 27 zu 12 Stimmen zugestimmt, dass die SBB die pandemiebedingten Schulden (allein 2020 1.5 Mia. Fr) als ausserordentlich verbuchen kann. Ansonsten würde die Pandemie dazu führen, dass mit Sparprogrammen u.a. das Schnellzugangebot redimensioniert werden müsste.