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77.2% Respectueux de l‘environnement
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Die Solarenergie bietet ein riesiges Potenzial an erneuerbarer Energie. Alleine auf den Dächern könnte mehr Strom produziert werden, als der Kanton St.Gallen heute verbraucht. An bestehenden Gebäuden oder auf bestehender Infrastruktur kann Energie produziert werden ohne weitere Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Heizung in Gebäuden trägt wesentlich zur Klimaerhitzung bei: Mehr als ein Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz werden durch die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser verursacht. Heizsysteme mit erneuerbaren Energien stossen bis zu zehn Mal weniger Treibhausgase aus als Ölheizungen und bis zu sieben Mal weniger als Gasheizungen.
Das globale Finanzsystem beeinflusst die Zukunft unseres Planeten stark: Durch die Steuerung von Finanzflüssen in nachhaltige Aktivitäten hat die Finanzbranche grosses Potenzial, Märkte zu beeinflussen und Wirtschaftssysteme klimafreundlich zu gestalten.
Gemäss einer befristeten Bundesverordnung dürfen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzung und von Personen ganze Wolfsrudel proaktiv entnommen werden. Gleichzeitig wurde der nachweislich funktionierende Herdenschutz nicht gestärkt. Der gesamtschweizerische Schwellenwert von 12 Rudeln gefährdet nach Ansicht von Fachexperten die biologische Erhaltung der Art, weil die genetische Vielfalt zu klein ist. Im Kanton St.Gallen lebt das Calfeisental-Rudel. Im 2023 hat das Rudel von 15000 gesömmerten Schafen 60 Schafe gerissen. Dabei waren nur 45% der gerissenen Schafe durch Herdenschutzmassanahmen geschützt. Rund 370 Schafe kamen unabhängig von Grossraubtieren zu Tode.
Wissenschaftler:innen und Forscher:innen fordern, dass der Erhalt und die Förderung der Biodiversität auf rund einem Drittel der Fläche der Schweiz Vorrang hat. Im Kanton St.Gallen geniessen heute 9,2 Prozent einen Schutzstatus, festgelegt entweder in einer kommunalen Schutzverordnung oder in Verträgen. Bei 79 Prozent der Trockenwiesen von nationaler Bedeutung sind die Pflege und der Unterhalt nicht gesichert. Aber auch bei anderen Biotopen von nationaler Bedeutung (Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete) besteht erheblicher Handlungsbedarf. Bei den Biotopen von regionaler Bedeutung, die aus kantonaler Sicht ebenfalls von Bedeutung sind, ist der Handlungsbedarf noch grösser.
Zur Abwendung der Biodiversitätskrise müssen mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden, beispielsweise für Revitalisierungen, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen von Biotopen oder die Abgeltung von ökologischen Leistungen der Landwirtschaft. Der Bundesrat schätzt, dass uns der Verlust an Biodiversität, im Kanton St.Gallen jährlich zwischen 688.5 Millionen bis 786.8 Millionen Franken kostet. Zu wenig wird für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität investiert: so haben Bund und Kantone im 2016 rund 105 Millionen Franken in die Biodiversitätsförderung investiert aber 87.7 Milliarden Franken in den motorisierten Verkehr auf der Strasse, Schiene und in der Luft.
Die Stadt St.Gallen hat in 40 Jahren Grünflächen im Umfang von fast 400 Fussballfeldern verloren, bei stagnierender Bevölkerungszahl. Der Trend setzt sich im Kanton fort. Städtische Grünflächen sind zentral für die Klimaadaption, Biodiversitätsförderung und Freiraumversorgung. Bei integraler Betrachtung zeigt sich, dass sowohl die bauliche als auch die grüne Verdichtung möglich sind. Das Projekt Grünes Gallustal hat den Beweis erbracht.
Die Kantone haben den Auftrag, einer Viertel der 14000 Kilometer stark verbauter Fliessgewässer bis 2090 zu revitalisieren. Die Gewässer müssen wieder naturnaher werden, um als artenreiche Lebensräume ihren Beitrag zur Biodiversität leisten zu können. Dafür benötigen sie wieder etwas vom Raum zurück, der früher für die Landwirtschaft mittels Einschränkung der Gewässer erst entstanden ist.
Voraussetzung für den Erhalt der Gewässerfunktionen ist ein genügend grosser Gewässerraum. Deshalb sind die Kantone seit 2011 verpflichtet, Gewässerräume festzulegen. Der Kanton St.Gallen ist bei der Festlegung seit Jahren in Verzug.
Die fischbaren Arten im Bodensee sind seit Jahren rückläufig, da sich insbesondere die Phosphorzufuhr durch verbesserte Reinigungsstufen der umliegenden ARA verringerte. Der See hat sich heute dem ursprünglichen nährstoffarmen Zustand angenähert. Das komplexe Ökosystem Bodensee ist punkto Nährstoffe wieder im Gleichgewicht. Die verstärkte Phosphorzufuhr würde das Algenwachstum und die Fischbiomasse in nicht absehbarer Weise steigern. Der Sauerstoffverbrauch im See würde gleichzeitig zunehmen, weil deutlich mehr organisches Material abgebaut werden muss, auf Kosten der guten Wasserqualität.
Immer wieder werden Umweltdelikte, insbesondere im Bereich Gewässerschutz oder Abfallverwertung bekannt, die nur mit geringen Bussen geahndet werden. So sind beispielsweise 2021 vom Firmengelände des Verpackungskonzerns Amcor in Goldach über zweieinhalb Tonnen giftiger Löschschaum in den Bodensee geflossen. Das Unternehmen wurde lediglich mit Fr. 5'000.– gebüsst.
Das Bundesparlament hat in der Wintersession 2023 eine weitgehende Lockerung des Bauens ausserhalb der Bauzone beschlossen (RPG 2), beispielsweise die Umnutzung von leerstehenden Ställen zu Wohnnutzungen sowie die Einführung von Bauzonen ausserhalb der Bauzone. Es ist den Kantonen überlassen, welche Lockerungen sie zum bisherigen Recht vorsehen. Eine Standesinitiative aus dem Kanton St.Gallen will zudem zusätzliche Ausnahmen für Weilerzonen, damit auch in diesen Nichtbauzonen Wohnhäuser gebaut werden können.
Auf- und Umzonungen führen zu einer Mehrausnützung von Parzellen und damit zu einem ökonomischen Vorteil für Grundeigentümer:innen. Mit dem RPG-2 wurde beschlossen, dass die Kantone einen solchen Mehrwertausgleich vorsehen können. Gemäss der bisherigen Bundesgerichtspraxis mussten die Kantone einen solchen dagegen zwingend einführen.
Mountainbiken ist als Freizeitsport sehr beliebt, nicht nur für die Naherholung, sondern verstärkt auch für den Sommertourismus. Die massive Zunahme der Anzahl Biker:innen sowie die immer intensivere Nutzung der gesamten Waldfläche – mit Scheinwerfern vermehrt auch nachts – führen zu erheblichen Störungen für die Wildtiere, zu Schäden an Wegen und zu gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten oder bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchenden.
Windkraftanlagen liefern insbesondere in den Wintermonaten zuverlässig erneuerbaren Strom, weshalb diese für die Energiewende und die Stromversorgungssicherheit wichtig sind. Der Kanton St.Gallen hat 17 Standorte im Richtplan festgelegt. Einzelne davon stehen in Konflikt mit bekannten Vorkommen seltener Brutvogelarten (z.B. Rheinau).
Das nationale Parlament hat Absenkpfade für Stickstoffeinträge und die Verwendung von gefährlichen Pestiziden beschlossen. Dies aus guten Grund, wie Stickstoffbelastungen in Wälder und Naturschutzgebieten sowie Pestizidbelastungen in Fliessgewässern und dem Grundwasser zeigen. Es stellt sich die Frage nach zusätzlichen Massnahmen zur Zielerreichung.
Die Mehrheit der Biodiversitätsförderflächen im Kanton ist in einem schlechten Zustand, obwohl 85% der Fördergelder für die Biodiversität an die Landwirt:Innen entrichtet werden. Die Defizite liegen bei der richtigen Pflege. Für diese Pflege hingegen fehlt es an Sachkenntnissen in den für Naturschutz zuständigen Gemeinden. Dank gezielter Beratung durch den Kanton könnte mehr Wirkung auf Biodiversitätsförderflächen erzielt werden.
Verkehrslärm verursacht jedes Jahr hohe gesundheitliche Kosten, da Lärm nachweislich krank macht. Über 100'000 Menschen im Kanton St.Gallen sind von übermässigem Lärm betroffen. Das Umweltschutzgesetz verlangt deshalb, dass die Kantone und die Gemeinden ihre lärmigen Strassen sanieren. Die kostengünstigste Lösung sind Temporeduktionen, auch auf verkehrsorientierten Strassen.
Der Bund und die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden planen zur Engpassbeseitigung der Stadtautobahn in St.Gallen einen innerstädtischen Zubringer und ein neues Tunnel an der Grenze zwischen der Stadt und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Kosten belaufen sich mit der 3. Röhre auf 1,5 Milliarden (+/- 30 Prozent) und werden das Ortsbild und die Naturlandschaft stark beeinträchtigen.
Das Veloweggesetz (VWG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und verlangt von Kantonen und Gemeinden innert 5 Jahren die Planung eines bedarfsgerechten, sicheren, ununterbrochenen Velowegnetzes für den Alltag und die Freizeit. Innert 20 Jahren, also bis Ende 2042, müssen gemäss VWG diese Velowegnetze fertig gebaut sein. Um die Fristen einzuhalten, sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen unerlässlich.
Die Verkehrsperspektiven 2050 des Bundesamtes für Strassen ASTRA besagen, dass die Verkehrsanteile des MIV von heute 73% auf 67% abnehmen, diejenigen des öV von 21% auf 25% und diejenigen des Velos von 2% auf 4% zunehmen werden. Aus raumplanerischer, ökologischer und klimabewusster Sicht müsste diese Verlagerungsprognose deutlich früher erreicht werden. Das setzt ein bedarfsgerechtes und damit attraktiveres öV-Angebot voraus, das mit ausgebauten Verkehrsknoten/Mobilitätshubs in unserem Kanton eine bessere Abstimmung zwischen Regional- und Fernverkehr ermöglicht.