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Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Die aktuelle Gesetzesvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes und das Klimaschutz-Gesetz lassen einen beliebig hohen Teil an Auslandskompensationen zu. Auslandkompensation erlaubt es Ländern, im Ausland erbrauchte Emissionsreduktionsleistungen an ihre Emissionsreduktionsziele anzurechnen. Allein bis 2030 wären das rund 50 Millionen Tonnen CO2, die nicht in der Schweiz reduziert werden (dies entspricht in etwa dem Umfang der jährlichen Treibhausgasemissionen in der Schweiz).
Die internationale Energieagentur (IEA) hat bereits 2017 berechnet, dass das verbleibende weltweite CO2-Budget durch bestehende Anlagen und Produkte überbeansprucht wird. Um das 1.5°C-Erwärmungsziel nicht zu überschreiten, fordert die IEA deshalb, dass keine neuen Investitionen mehr in Fossilenergieanwendungen getätigt werden dürfen. Dazu gehört auch der Brennerersatz oder der Ersatz des Öltanks.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur internationalen Klimafinanzierung 2017 den Schweizer Beitrag an das internationale 100 Mrd.-Ziel der UNO auf 450-600 Mio. CHF/Jahr festgelegt. Damit liefert die Schweiz bisher lediglich die Hälfte des Betrags, der gemäss Entwicklungs- und Umweltorganisationen aufgrund der Verantwortung der Schweiz auszurichten wäre. Zudem hat die Staatengemeinschaft beschlossen, per 2025 das gemeinsame UNO-Klimafinanzierungsziel nochmals zu erhöhen. Eine Erhöhung des Budgets auf 1 Mrd. CHF würde beispielsweise die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien beschleunigen, Anpassungsmassnahmen unterstützen und für klimabedingte Schäden und Verluste aufkommen.
Erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe werden mit Solarenergie bzw. Wasserstoff produziert. Schweizer Firmen können mit Sonnenlicht bis 2030 so viel CO2-freien Flugtreibstoff produzieren, damit die Hälfte aller Flüge ab der Schweiz betankt werden könnten. In Deutschland, wo pro Person nur halb so viel geflogen wird, wird bereits ab 2025 mindestens 2% beigemischt werden müssen.
Das Parlament setzt sich derzeit insgesamt ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Energiesparen. Finanziert werden soll dies wie bislang über den so genannten Netzzuschlag von 2,3 Rp/kWh, den Stromverbrauchende über ihre Stromrechnung bezahlen (energieintensive Unternehmen können sich vom Zuschlag befreien lassen). Diverse Instrumente für den Ausbau beinhalten in erster Linie eine Absicherung gegenüber tiefen Strommarktpreisen, wie sie vor dem starken Anstieg der Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine über lange Zeit dominierten. Damit sollen die Investitionsrisiken tief gehalten werden, damit möglichst viele Firmen und Private in den Ausbau der Erneuerbaren und ins Energiesparen investieren. Der Mittelbedarf für die Zielerreichung hängt somit stark vom Strommarktpreis ab.
Im Unterschied zum Ausland (EU, USA) kennt die Schweiz bislang keine marktwirtschaftlichen Instrumente, welche Haushalten und/oder Unternehmen finanzielle Anreize für weniger Energiekonsum schaffen. Beispiele, die im Ausland erfolgreich praktiziert werden, sind progressive Energietarife, Bonus-Malus-Systeme, Lenkungsabgaben, Verzichtsauktionen usw.
Um die Energieversorgung zu dekarbonisieren ist nebst dem Ausstieg aus Erdöl auch der Ausstieg aus fossilem Gas, insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung, unumgänglich. Die Schweizer Gasversorgung beruht heute grossmehrheitlich auf privatwirtschaftlichen Vereinbarungen. Der Bund setzt im Unterschied zum Strombereich praktisch keinerlei Leitplanken. Denkbare Regulierungen wären die Festlegung eines fossilen Ausstiegspfad, ein Nutzungsvorrang von Gas in gewissen Bereichen der Industrie, da dort Gas weniger einfach ersetzt werden kann als bei der Gebäudewärme, die finanzielle Unterstützung von Gemeinden und Städten bei der Stilllegung von Gasnetzen oder eine Förderpolitik für die Produktion synthetischer Gase oder Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien.
In der Schweiz fehlt es derzeit an gesetzlichen Grundlagen zur Regulierung eines nachhaltigen Finanzmarktes und zur Bekämpfung von Greenwashing. Bislang gibt es keine spezifischen Anforderungen oder Mindestkriterien, unter welchen Finanzmarktprodukte- oder Dienstleistungen als nachhaltig gelten. Der Bundesrat hat Ende 2022 seinen Standpunkt zur Prävention von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt und zu dessen Umsetzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ob ein regulatorischer Lösungsansatz, d.h. eine Anpassung des Finanzmarktrechts, zum Zuge kommt, ist zurzeit noch offen. Beispiele für eine Regulierung wären die Festlegung von Mindeststandards für klima- und umweltverträgliche Anlagen, oder entsprechende Anforderungen an die Offenlegung und Namensgebung von Finanzprodukten).
Die mit Steuergeldern finanzierte Bewerbung von tierischen Produkten ist viel höher als diejenige für pflanzliche Produkte. Dadurch wird der Konsum von tierischen Produkten stärker gefördert. Das ist nicht kohärent mit den Vorgaben des Bundes für eine gesunde und umweltfreundliche Ernährung. In die Absatzförderung von Schweizer Produkten fliessen jährlich über CHF 60 Mio. Davon fliesst ein Drittel in die Exportförderung von vorwiegend Käse. Ein weiterer Drittel wird für den Absatz von tierischen Produkten im Inland eingesetzt. Lediglich ein Achtel der Beiträge gehen an die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland.
Eine entsprechende Regulierung wird in der EU voraussichtlich per 2025 eingeführt. Eine entwaldungsfreie Lieferkette bedeutet, dass die Waldflächen erhalten und für die Produktion der Rohstoffe nicht in andere Nutzungsformen (Weiden, Äcker, Plantagen, Siedlungen etc.) umgewandelt werden dürfen.
Die Schweiz hat aktuell 10,7 Prozent ihrer Landesfläche als Schutzgebiete gesichert. Der Durchschnitt anderer Länder Europas liegt bei 26,4 Prozent. Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Strategie «Biodiversität Schweiz» zum Ziel gesetzt, bis 2040 die «Ökologische Infrastruktur», das dringend nötige Netz von ökologisch wertvollen Flächen, aufzubauen. Gemäss dem neuen internationalen Biodiversitätsabkommen (Kunming Montreal Biodiversity Framework) sollen weltweit bis 2030 insgesamt 30% der Fläche unter Schutz gestellt werden.
Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Kredits «Natur und Landschaft» um 96 Millionen vorgeschlagen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. In seiner Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes spricht der Bundesrat von einem zusätzlichen jährlichen Bedarf von 200 bis 375 Millionen pro Jahr.
Die Wissenschaft (Forschungsanstalt WSL) hat 2020 rund 160 Subventionen des Bundes im Umfang von 40 Milliarden Franken als biodiversitätsschädigend identifiziert. Diese sind gleich doppelt schädlich: einerseits indem Steuergeld ausgegeben und damit Schäden verursacht werden und andererseits indem Massnahmen finanziert werden müssen, um die Schäden wieder gutzumachen. 2020 hat der Bundesrat erst 8 dieser Subventionen in eine detaillierte Prüfung bis 2024 gegeben. Von einer Umwandlung oder Abschaffung ihrer biodiversitätsschädigenden Wirkung ist noch keine Rede.
Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte «angemessene Restwassermengen» fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten, die Wasserqualität zu bewahren und die Speisung des Grundwassers sicherzustellen. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.
Im Rahmen des Direktzahlungsbudgets wird jährlich ca. 1 Mrd. CHF an Landwirtschaftsbetriebe in Form von Versorgungssicherheitsbeiträgen ausbezahlt. Die Versorgungssicherheitsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen. Dies sind der Basisbeitrag, der Produktionserschwernisbeitrag und der Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen. Drei Viertel des Geldes nimmt der Basisbeitrag in Anspruch. Heute wird dieser für alle Flächen in gleicher Höhe ausbezahlt. Was die Fläche wirklich zur Versorgungssicherheit beiträgt, wird dabei nicht berücksichtigt. Ackerflächen können aber effizienter genutzt werden, indem statt Tierfutter Kulturen angebaut werden, die direkt zur menschlichen Ernährung beitragen.
Der Absenkpfad Pestizide sieht eine Halbierung des durch das Ausbringen von Pestiziden vorhandenen Risikos bis 2027 vor. Gemäss Landwirtschaftsgesetz soll der Bundesrat im Jahr 2025 beurteilen, ob das gesteckte Ziel erreicht wird. Falls nicht, soll er zusätzliche Massnahmen bestimmen, um die Zielerreichung zu gewährleisten. Die Wissenschaft schlägt Lenkungsabgaben nach Toxizität als effektive Massnahme vor. Ein solches Vorgehen wurde auch schon in anderen europäischen Ländern erprobt.
Versiegelte Böden und grosse Bauvolumen erhitzen das Lokalklima im Siedlungsgebiet. Sie verhindern die Versickerung von Wasser und erhöhen die Hochwassergefahr bei Starkniederschlägen. Mit der Entsiegelung kann zudem die Biodiversität gefördert und die Wasserversickerung gestärkt werden.
Werden die Energiekosten für den Betrieb berücksichtigt ist das Fahren im Elektroauto schon heute billiger als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen. Je nach Hersteller und Modell werden Elektroautos zwischen 2025 und 2032 beim Neuwagenkauf nicht mehr teurer sein als das identische Modell mit Benzin oder Diesel. Die aktuellen Vorgaben an die Autoimporteure können nicht verhindern, dass in der Schweiz trotz Elektroautoboom die Neuwagen mit den höchsten durchschnittlichen CO2-Emissionen von Europa verkauft werden. 7 europäische Staaten und 9 Autohersteller wollen ab 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr zulassen bzw. herstellen. Fahrzeuge, die bereits benutzt werden, und Occasionsverkäufe wären nicht betroffen.
Heute bezahlen LKWs unabhängig von ihrem CO₂-Ausstoss im Durchschnitt 295 CHF. LSVA für eine Fahrt durch die Alpen. Nur bei der Luftbelastung (u.a. Feinstaub), nicht aber beim CO₂, bezahlen LKWs mit grossem Ausstoss mehr als LKWs mit tiefen Emissionen. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU erlauben als Maximalbetrag durchschnittlich 325 CHF für die Fahrt durch die Schweiz.
Heute werden 12% der Gelder aus dem Strassenfonds NAF für raumplanerisch besonders gute Projekte in Agglomerationen ausgegeben (sogenannte Agglomerationsprogramme für Siedlung und Verkehr). 88% der Gelder des Strassenfonds NAF werden heute für Bau und Unterhalt von Autobahnen reserviert.