Die vorgeschlagenen Änderungen im Umweltschutzgesetz (USG) zielen darauf ab, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz systematisch zu stärken. Bund und Kantone werden verpflichtet, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen. Hersteller:innen und und Händler:innnen würden stärker in die Pflicht genommen, indem Verpackungen vermehrt aus kreislauffähigen Materialien bestehen und unnötige Verpackungen vermieden werden sollen. Eine Minderheit beantragte, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, um etwa ein Reparatursystem mit Anreizen wie einem Reparaturbonus einzuführen. Zudem soll er Hürden abbauen können, indem der Zugang zu Ersatzteilen, Software-Updates, Anleitungen und Bauplänen erleichtert wird, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Die Minderheit wurde mit 30 zu 9 Stimmen abgelehnt.