
2. Gotthardröhre
Aarhus-Konvention
Abschwächung Energie- und Stromverbrauchsrichtwerte bis 2035
Abschöpfung des Planungsmehrwerts
Allgemeine Tierhaltungsbeiträge
Annahme der Landschaftsinitiative
Atomausstiegsinitiative
Begrenzung der Kulturlandschafts-Zonenbeiträge und der Versorgungssicherheitsbeiträge
Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen
Einführung von Energieeffizienzmassnahmen
Erhöhung Netzzuschlag von 1.5 Rp/kWh auf 2.3 Rp/kWh
Erhöhung der KEV auf 1,5Rappen/kWh
Europäischen Landschaftskonvention
Fristverlängerung Stromeffizienz-Initiative
Gefährlichste Bienengifte verbieten
Gegenvorschlag auf Energie- statt Mehrwertsteuer
Gewässerschutzgesetz beschneiden
Kein Gegenvorschlag zur Milchkuh-Initiative
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Landschaftsbeiträge
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Lockerung der Gewässerschutzverordnung
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Moderate KEV für die Industrie
Nationales Interesse an kleineren Anlagen
Nationales Kompetenzzentrum Boden
Neue Zweitwohnungen auf Vertriebsplattform
Pendlerabzug
Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone
Raumplanungsgesetz (Schlussabstimmung)
Realersatz bei Waldrodungen
Reduzierung überdimensionierter Bauzonen
Restwassersanierungen
Revision des Umweltschutzgesetzes
Schlussabstimmung CO2-Gesetz
Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für AKW
Schrittweise aus der Atomenergie aussteigen
Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen
Steigende Sicherheit im Langzeitbetriebskonzept
Umschlagebonus für den Güterverlad auf die Bahn
Untergrenze für die Förderung der Kleinwasserkraft
Verbot von Bisphenol A
Vergütungsobergrenze bei Wasserkraftanlagen
Verlängerung des Gentechmoratoriums
Zürcher-Oberland-Autobahn im Moorschutzgebiet
ÖV-Initiative
Aufgrund der Sanierung des bestehenden Strassentunnels wollen Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes einen zweiten Tunnel bauen, diesen jedoch nur zur Hälfte- 2 statt 4 Spuren – nutzen. Entsprechend darf der zweite Tunnel auch nicht zur Staureduktion dienen. Die Umweltorganisationen sind der Ansicht, dass dieses Vorgehen nicht mit dem in der Verfassung verankerten Alpenschutz zu vereinbaren ist. Die Zusatzkosten von circa 3 Mia. Franken sind schlecht investiert. Die Bevölkerung hat sich bereits 2004 gegen einen zweiten Gotthardtunnel ausgesprochen (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Avanti-Initiative). Im Gegensatz zum alternativen Sanierungsvorschlag mit Bahnverlad bleibt in der Variante der Sanierung mit einem zweiten Tunnel das Tessin während 140 Tagen für Autofahrer über die Gotthardachse gar nicht mehr erreichbar, da mit der entsprechenden Notsanierung nicht zugewartet werden kann bis der zweite Tunnel fertig gebaut ist. Trotz diesen Einwänden haben sich National- und Ständerat für einen zweiten Tunnel ausgesprochen. VCS, Alpeninitiative und weitere Organisationen haben dagegen das Referendum ergriffen.