
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Branchenvereinbarungen
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Energie- statt Mehrwertsteuer
Gewässerrevitalisierung
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Stromverbrauchsrichtwerte
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Zweite Gotthardröhre
Der Antrag will, dass Betreiber von Anlagen Einspeisevergütungssystem über 1MW den Strom selbst am Markt verkaufen. Für Anlagen unter 1MW sollen hingegen die Netzbetreiber zur Abnahme zum Referenzmarktpreis verpflichtet sein. Kleinere und mittlere Anlagen werden kaum in der Lage sein, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Eine sehr ähnliche Formulierung sah bereits der Bundesratsvorschlag vor. Der Einzelantrag unterlag mit 18 zu 25 Stimmen.