Nome
Levrat
Cognome
Christian
Data di nascita
07.07.1970
Partito
Partito Socialista
Cantone
Friburgo
Comune
Vuadens
90.9% Ecologico
I sondaggi in dettaglio ordinati per argomento.
Die Motion verlangt vom Bundesrat die Anpassung des CO2- Gesetzes für die Umsetzung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Demnach soll die Schweiz Emission je zur Hälfte im Ausland und im Inland einsparen können und bis zum Anlschluss der Schweiz an das EU-Emissionshandelssystems soll ermöglicht werden, ausländische Emissionszertiifkate den Emissionsrechten gleichzusetzen. Die Umweltorganisationen lehnen die Forderungen der Motion ab, da sie in einer ohnehin schwach ambitionierten schweizerischen Klimaschutzpolitik, Anreize zum Klimaschutz weiter reduzieren. Der Ständerat leht die Motion ebenfalls mit 23:18 Stimmen ab.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wir-kungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durch-schnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteure wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen im Jahr 2014 mehr als 100mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss dem Vorschlag von René Imoberdorf CSP VS sollte das CO2–Ziel für die Schweiz erst 4 Jahre später als in der EU (nämlich 2024 statt 2020) gelten. Dies hat der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen abgelehnt.
Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer will eine Grundlage dazu schaffen, dass der Bund auf der Einfuhr und inländischen Erzeugung nicht erneuerbarer Energie eine Steuer erheben kann. Die Höhe der Steuereinnahmen soll die Höhe der Mehrwertsteuereinnahmen (MWST) erreichen und diese ablösen. Der Schweizer Energiemix besteht zu mehr als 65% aus fossiler Energie. Der Einsatz dieser Energieträger trägt massgebend zum Klimawandel, der Luftverschmutzung und atomaren Risiken bei. Eine fiskalische Belastung der nicht-erneuerbaren Energien ist die effizienteste und technologieneutralste Art, deren Einsatz und damit die unerwünschten Nebenwirkungen zu verringern. Darum begrüssen die Umweltverbände diesen Ansatz grundsätzlich und unterstützen den Rückweisungsantrag an die Kommission zur Ausarbeitung eines direkten Gegenentwurfs zur Initiative. Der Antrag wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz so zu konkretisieren, dass die Schweizer Auslandvertretungen den Bau von Kohlekraftwerken nicht unterstützen dürfen. Unter den Zielen der Schweizer Aussenpolitik fungiert der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ und die Schweiz fordert auf internationaler Ebene das Auslaufenlassens von Subventionen für fossile Energien. Trotzdem unterstützten Schweizer Auslandvertretungen in Italien ein Schweizer Elektrizitätsunternehmen, welches am Bau eines Kohlekraftwerks beteiligt ist. Kohlekraftwerke sind die CO2-intensivste Art der Stromerzeugung, setzen Unmengen an Schadstoffen frei und sind darum unvereinbar mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen. Während der Nationalrat der Motion noch zugestimmt hatte, wurde sie vom Ständerat mit 23 zu 18 Stimmen abgelehnt.
Art. 2 EnG legt für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Richtwere für die Jahre 2020 und 2035 vor. Eine Minderheit der ständerätlichen Energiekommission will an den Zubauzielen gemäss Nationalrat und Bundesrat festhalten. Mit diesen Zielwerten könnte die Atomstromproduktion bis zum Jahr 2035 knapp ersetzt werden. Die Mehrheit der Kommission dagegen schlägt geringere Zubauziele vor. Der Ständerat folgt seiner Kommission mit 27 zu 16 Stimmen.
Für den Stromverbrauch werden Richtwerte jeweils pro Person und Jahr für 2020 und 2035 festgelegt. Diese Zielwerte fördern die Ausschöpfung der enormen Effizienzpotenziale und werden folglich von den Umweltverbänden begrüsst. Der Ständerat ist der Linie des Bundesrates und Nationalrates gefolgt und hat die Bestimmungen mit 24 zu 16 Stimmen angenommen.
Der Entwurf des Bundesrates verlangte, dass beim Bau eines neuen oder der Erweiterung oder Erneuerung eines bestehenden fossil-thermische Kraftwerk(z.B. Gaskraftwerk) geprüft wird, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Die Abwärme eines solchen Kraftwerks ist sinnvoll zu nutzen. Eine entsprechende Regel bestand schon im bestehenden Gesetz. Der Absatz wurde im Nationalrat ersatzlos gestrichen. Mit dem Einzelantrag wollte Ständerat Gutzwiller wieder zur Variante des Bundesrats. Der Einzelantrag unterlag mit 19 zu 21 Stimmen.
In Art. 19 Abs. 3bis lit. a erhöhte der Nationalrat mit 125:67 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem von 300 kW auf 1MW. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben. Eine Mehrheit des Ständerats will die Untergrenze wieder auf 300 kW senken und damit dem weiteren Zubau durch solche Anlagen an bislang ungenutzten Standorten Vorschub leisten. Dies ist aus ökologischer (aber auch aus ökonomischer) Sicht nicht sinnvoll.
Der Antrag will, dass Betreiber von Anlagen Einspeisevergütungssystem über 1MW den Strom selbst am Markt verkaufen. Für Anlagen unter 1MW sollen hingegen die Netzbetreiber zur Abnahme zum Referenzmarktpreis verpflichtet sein. Kleinere und mittlere Anlagen werden kaum in der Lage sein, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Eine sehr ähnliche Formulierung sah bereits der Bundesratsvorschlag vor. Der Einzelantrag unterlag mit 18 zu 25 Stimmen.
Der Nationalrat hat diesen Artikel zur effizienten Ausnutzung der zur Beheizung verwendeten Energieträger eingefügt. Dies soll mittels Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad erfolgen und fokussiert sowohl auf strombasierten Heizungen wie auf Grossfeuerungen/Wärmekraftkopplungsanlagen. Damit würde die Energieversorgung insbesondere im Winter gestärkt. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte diese Effizienzmassnahme ersatzlos streichen. Eine Minderheit folgte dem Nationalrat, berücksichtigte in der Formulierung jedoch noch kantonale Bedenken. Die Mehrheit setzte sich mit 23 zu 15 Stimmen durch.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen gibt es in der Schweiz kaum Akteure, die bei mittleren und kleinen Stromverbrauchern Effizienzdienstleistungen wirtschaftlich rentabel anbieten und relevante Einsparungen nachweisen können. Mit dem Instrument des Stromsparbonus würden neu Anreize geschaffen, um einen Energiedienstleistungsmarkt im Bereich der Stromeffizienz zu ermöglichen. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Bonus-Malus-System gutgeheissen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte dieses ohne Alternative streichen, während eine Minderheit II (Diener Lenz)wenigstens eine abgeschwächte Variante vorsah. Sollten die festgelegten Verbrauchziele nicht erreicht werden, dürfte frühestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein entsprechendes Modell aufgebaut werden. Die Mehrheit obsiegt mit 23:21.
AKW- Betreiber sollen nach 40 Jahren Betriebszeit eines AKW der Aufsichtsbehörde neu ein Sicherheitskonzept vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt, also auch gegen Ende der Betriebsphase eines AKW, die Betreiber ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen haben empfohlen, dem Nationalrat zu folgen und das Langzeitbetriebskonzept anzunehmen. Der Ständerat lehnt auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission die Sicherheitsverbesserung für den Betrieb von AKW mit 25 zu 20 Stimmen ab.
Die Minderheit Berbeat verlangt eine Begrenzung der Laufzeiten für die ältesten Schweizer AKW auf max. 50 Jahre. Beznau ist das älteste AKW der Welt. Es entspricht aufgrund von Materialalterungen, Abnutzung und konzeptioneller Schwächen bei weitem nicht dem Niveau moderner AKWs. Die Umweltorganisationen empfehlten die Annahme des Vorschlags. Die Mehrheit des Ständerats (25:15)) lehnte die Begrenzung der Laufzeiten ab.
Die Volksinitiative fordert einen schonenderen Umgang mit unseren Rohstoffen. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, erachtet die Initiative aber als zu weitreichend. Deshalb hat er ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser will die Verwendung von besonders umweltbelastenden Rohstoffen verbessern und zudem Stoffkreisläufe schliessen. Der Gegenvorschlag stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft dar. Die Umweltverbände unterstützen die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag. Der Ständerat hat mit 24 zu 20 Stimmen Eintreten beschlossen und die Kommission aufgefordert, einen entschlackten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der gewisse Kritikpunkte aus der Wirtschaft berücksichtigt.
Dieser Rahmenartikel legt die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz als Ziele für Bund und Kantone fest. Auch die Berücksichtigung der verursachten Umweltbelastung im Ausland wird festgeschrieben sowie die Schaffung der Plattform „Grüne Wirtschaft“ und eine Berichterstattung des Bundes an die Bundesversammlung über den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz. Die vorberatende Kommission wollte jedoch, anders als der Bundesrat, die im Ausland anfallende Schweizer Umweltbelastung nicht in den Rahmenartikel aufnehmen. Der Ständerat folgte der Kommission mit 26 zu 16 Stimmen.
Subsidiär zu den von der Wirtschaft freiwillig getroffenen Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz erhält der Bund die Möglichkeit, Branchenvereinbarungen zu fördern oder mit Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft, Ziele und entsprechende Fristen direkt zu vereinbaren. So können gegenseitige Synergien genutzt werden. Der Ständerat hat sich für diese Vorgehensweise mit 23 zu 20 Stimmen ausgesprochen.
Die Bestimmungen zur Gewässerraumausscheidung sind ein zentraler Bestandteil des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser", welche zurückgezogen wurde. Die konkrete Definition des Raumbedarfs war ein wichtiger Punkt für den Rückzug. Der Kompromiss bei der Revision der Gewässerschutzgebung wurde nicht in Frage gestellt. Allen Beteiligten war klar, was die Gewässerraumausscheidung mit sich bringt. Offene Vollzugsfrage wurden zudem in den letzten zwei Jahren erörtert und in entsprechenden Merkbättern festgehalten. Für die Abgeltungen an die Landwirtschaft wurden zusätzliche 20 Millionen Franken gesprochen. Die ursprüngliche Motion der UREK-NR hat den erarbeiteten Kompromiss in Frage gestellt, hätte das Prinzip von Treu und Glauben gegenüber den Initianten der Volksinitiative schwerst verletzt und eine weitere Abschwächung der Regelung zu den Gewässerräumen zur Folge gehabt.
Die Bundesverfassung limitiert aufgrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative die Anzahl und die Bruttogeschossfläche von Zweitwohnungen auf höchstens 20 Prozent je Gemeinde. Nichtsdestotrotz schlug der Bundesrat dem Parlament im Zweitwohnungsgesetz vor, dass vor der Annahme der Initiative bereits bestehende Wohnungen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen frei in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, solange sie nicht vergrössert werden. Aus jeder vor dem 11. März 2012 gebauten Wohnung könnte somit eine neue Zweitwohnung werden. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag mit 29 zu 10 Stimmen deutlich – und fügte danach mit 27 zu 13 Stimmen gleich auch noch die Möglichkeit zur Vergrösserung der Wohnungen hinzu.
Die Motion forderte erfolgreich den Aufbau eines nationalen Bodenkompetenzzentrums, das sowohl quantitative als auch qualitative Bodeninformationen verwaltet und Standards zur Datenerhebung und zur Interpretation verbindlich festsetzt und aktualisiert. Umfassende Informationen über den Zustand der Böden in der Schweiz sind für eine nachhaltige Nutzung der Böden unbedingt notwendig, wobei die Koordination und Standardisierung der Datenerhebung unter den Kantonen von grundlegender Bedeutung sind.
Aufgrund der Sanierung des bestehenden Strassentunnels wollen Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes einen zweiten Tunnel bauen, diesen jedoch nur zur Hälfte- 2 statt 4 Spuren – nutzen. Entsprechend darf der zweite Tunnel auch nicht zur Staureduktion dienen. Die Umweltorganisationen sind der Ansicht, dass dieses Vorgehen nicht mit dem in der Verfassung verankerten Alpenschutz zu vereinbaren ist. Die Zusatzkosten von circa 3 Mia. Franken sind schlecht investiert. Die Bevölkerung hat sich bereits 2004 gegen einen zweiten Gotthardtunnel ausgesprochen (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Avanti-Initiative). Im Gegensatz zum alternativen Sanierungsvorschlag mit Bahnverlad bleibt in der Variante der Sanierung mit einem zweiten Tunnel das Tessin während 140 Tagen für Autofahrer über die Gotthardachse gar nicht mehr erreichbar, da mit der entsprechenden Notsanierung nicht zugewartet werden kann bis der zweite Tunnel fertig gebaut ist. Trotz diesen Einwänden haben sich National- und Ständerat für einen zweiten Tunnel ausgesprochen. VCS, Alpeninitiative und weitere Organisationen haben dagegen das Referendum ergriffen.
Das neue Gesetz für den Güterverkehr soll den Gütertransport per Bahn angeblich attraktiver machen. Als wichtigste Massnahme schlägt der Bundesrat jedoch vor, dass der Güterverkehr per Gesetz keine Kernaufgabe der SBB mehr sein soll. Damit würde der SBB geradezu aufgefordert, ihr Angebot noch stärker zu reduzieren, als dies mit dem heutigen Gesetz bereits getan wird. Private Bahnunternehmen könnten diesen Rückgang des SBB-Angebotes wenn überhaupt nur zu einem kleinen Teil kompensieren. Weniger Güterzüge wären die unausweichliche Folge. Die Mehrheit des Ständerates hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und entschieden, dass Güterverkehr Kernaufgabe der SBB bleiben muss (25 zu 17 Stimmen).
Die sogenannte Milchkuh-Initiative der Strassenverbände will zusätzlich 1.5 Mia. Franken pro Jahr für den Strassenbau verwenden. Dieser Betrag müsste anderswo eingespart werden, gemäss Bundesrat vor allem beim öffentlichen Verkehr, der Bildung, der Landwirtschaft und der Armee. Gleichzeitig wäre die Strassenkasse übervoll. Der Bundesrat stellt fest, es würden „Steuern auf Vorrat erhoben, die erst viel später verwendet werden können.“ Je nach Umsetzung der Initiative würde auch der vom Volk 2014 beschlossene öV-Ausbau (FABI) in Frage gestellt. Auch wenn die Strassenverbände das Gegenteil behaupten: Autofahren bezahlen in der Schweiz im international besonders wenig und je länger je weniger pro gefahrenen Kilometer, während die öV-Tarife seit Jahren steigen. Der Ständerat empfiehlt mit 32 zu 4 Stimmen der Bevölkerung, die Milchkuh-Initiative abzulehnen.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wir-kungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durch-schnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteure wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen im Jahr 2014 mehr als 100mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss dem Vorschlag von René Imoberdorf CSP VS sollte das CO2–Ziel für die Schweiz erst 4 Jahre später als in der EU (nämlich 2024 statt 2020) gelten. Dies hat der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen abgelehnt.