Nome
Favre
Cognome
Laurent
Data di nascita
14.10.1972
Partito
PLR.I Liberali Radicali
Cantone
Neuchâtel
30.6% Ecologico
I sondaggi in dettaglio ordinati per argomento.
Das Gesetz regelt die Klimapolitik bis 2020, u a mit einem Klimaziel, einer Brennstoffabgabe und der Neuwageneffizienz . Die Revision war der indirekte Gegenvorschlag auf die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima". In der Wintersession stimmte der Nationalrat dem Gesetz in der Schlussabstimmung mit 130:61 Stimmen zu.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wirkungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durchschnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteuer wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen bisher 20-mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss Vorschlag von Christian Wasserfallen sollte CO2–Ziel für Personenwagen mit einer neuen Berechnungsart massiv abgeschwächt werden. Dies hat der Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Alle drei Motionen (11.3257/11.3426/11.3436) verlangen in ihrer ursprünglichen Formulierung, wie auch in der vom Ständerat modifizierten Form, eine Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz. Die Motionen verlangen weiter, die Förderung der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz zielführend zu verstärken und Energiestrategien zu erstellen, um die Stromversorgung und den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz zu sichern.
Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Legislatur den Grundsatzentscheid zum Atomausstieg gefällt hat, entschied er in Wintersession 2011 über die Annahme der vom Ständerat modifizierten Version. Mit 125:58 nahm die Grosse Kammer diese an.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 15b des Energiegesetzes so anzupassen, dass der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen/kWh beträgt. Dabei gilt zu beachten, dass der KEV-Zuschlag keine willkürliche Steuer ist, sondern verursachergerecht den Zubau neuer Kraftwerke finanziert. Eine Entlastung der Industriebetriebe bedeutet eine Mehrbelastung der Haushalte, Gewerbe und Dienstleistung. Zudem besteht bereits eine Ausnahmeregelung von stromintensive Betriebe, diese Motion würde den Markt unnötig verzehren.
Nationalrat Ruedi Noser (RL/ZH) forderte, die Verordnung über den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds dahingehend zu ändern, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren respektive für Beznau I und II sowie Mühleberg bis 2015 vollständig einbezahlt sind. Eine Umsetzung der Motion würde der öffentlichen Hand etwas mehr Sicherheit bieten, dass das Geld bei Ausserbetriebnahme der AKW auch wirklich vorhanden ist. Die grosse Kammer nahm die Motion in der Frühlingssession mit 112:63 Stimmen an. Der Ständerat lehnte sie in der Herbstsession mit 27:15 Stimmen ab, so dass das Anliegen erledigt ist.
Die Parlamentarische Initiative will die maximale KEV-Abgabe erhöhen um die erneuerbaren Energien zu fördern. Damit die Grossverbraucher nicht überbelastet werden werden parallel dazu Entlastungen für energieintensive Betriebe eingeführt. Die Umweltverbände unterstützten diese Initiative, die mit 107 zu 70 Stimmen angenommen wurde.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz so zu konkretisieren, dass die Schweizer Auslandvertretungen den Bau von Kohlekraftwerken nicht unterstützen dürfen. Unter den Zielen der Schweizer Aussenpolitik fungiert der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ und die Schweiz fordert auf internationaler Ebene das Auslaufenlassens von Subventionen für fossile Energien. Trotzdem unterstützten Schweizer Auslandvertretungen in Italien ein Schweizer Elektrizitätsunternehmen, welches am Bau eines Kohlekraftwerks beteiligt ist. Kohlekraftwerke sind die CO2-intensivste Art der Stromerzeugung, setzen Unmengen an Schadstoffen frei und sind darum unvereinbar mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen. Die Umweltverbände unterstützen diese Motion. Sie wurde vom Nationalrat mit 111 zu 71 Stimmen angenommen und liegt nun beim Ständerat.
Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer will eine Grundlage dazu schaffen, dass der Bund auf der Einfuhr und inländischen Erzeugung nicht erneuerbarer Energie eine Steuer erheben kann. Die Höhe der Steuereinnahmen soll die Höhe der Mehrwertsteuereinnahmen (MWST) erreichen und diese ablösen. Der Schweizer Energiemix besteht zu mehr als 65% aus fossiler Energie. Der Einsatz dieser Energieträger trägt massgebend zum Klimawandel, der Luftverschmutzung und atomaren Risiken bei. Eine fiskalische Belastung der nicht-erneuerbaren Energien ist die effizienteste und technologieneutralste Art, deren Einsatz und damit die unerwünschten Nebenwirkungen zu verringern. Darum begrüssen die Umweltverbände diesen Ansatz grundsätzlich und empfehlen aus pragmatischen Gründen die Kommissionsminderheit II anzunehmen. Diese schlägt vor, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, welcher die MWST nicht abschafft. Diese Kommissionsminderheit wurde im Nationalrat mit 110 zu 79 abgelehnt.
Für den Gesamtenergieverbrauch sowie den Stromverbrauch werden Richtwerte jeweils pro Person und Jahr für 2020 und 2035 festgelegt. Diese Zielwerte fördern die Ausschöpfung der enormen Effizienzpotenziale und werden folglich von den Umweltverbänden begrüsst. Der Nationalrat ist der Linie des Bundesrates gefolgt und hat die Bestimmungen mit 105 zu 82 Stimmen angenommen.
Der betreffende Artikel sieht einen Ausnahmetatbestand vor um Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie nationales Interesse zuzusprechen, auch wenn sie das Grössenkriterium, wie es in Art. 14 des behandelten Entwurfs vorgesehen ist, nicht erfüllen. Damit wird das Interesse an den betroffenen Anlagen als gleichrangig mit dem Interesse an nationalen Schutzinventaren betrachtet (z.B. BLN). Davon ausgenommen sind nach Art. 14 des Entwurfs einzig Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG und Wasser- und Zugvogelreservate. Die Anlagen müssen einen "zentralen Beitrag" an die Ausbauziele leiusten und der Standortkanton muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies führt insbesonders beim Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zu einer weiteren Schwächung der Schutzziele gegenüber dem Ausbau von Energieanlagen, welche zwar nicht genügend gross sind um von nationalem Interesse zu sein, dieses Prädikat aber auf Umwegen dennoch erhalten sollen.
Über die KEV wurde in den vergangenen Jahren ein massiver Ausbau der Kleinwasserkraft vorangetrieben. Aus Sicht der Umweltverbände weisen aber insbesondere die kleinsten dieser Werke, welche am häufigsten gebaut werden, ein ungünstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten auf. Sowohl im ökonomischen Sinn aber vor allem auch beim Eingriff in den Lebensraum. Bereits seit geraumer Zeit steht darum die Forderung im Raum die Förderung der Wasserkraft zu begrenzen, damit die allerletzten ungenutzten Gewässerabschnitte erhalten bleiben. Der Bundesrat hat im Entwurf eine Untergrenze von 1MW für die Förderung vorgeschlagen. Davon ausgenommen sind Trinkwasser-, Abwasseranlagen und solche an bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken. Weitere Ausnahmen kann der Bundesrat gemäss Entwurf vorsehen. Um dem unnachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft zu begegnen ist auch aus ökologischer Sicht eine Untergrenze der Förderung wichtig. Diese sollte im güstigsten Fall noch höher festgesetzt werden. Eine Absenkung der Untergrenze auf 300kW, wie sie in diesem Punkt gefordert wurde, ist auf jeden Fall klar abzulehnen.
Bei der Wasserkraft wird die Einspeisevergütung, wie bei den neuen Technologien, anhand von Referenzanlagen bestimmt. Dieser Ansatz führt zu grossen Abweichungen gegenüber den realen Gestehungskosten und bei den rentabelsten Anlagen zur Übervergütung im Bereich mehrerer Rp./kWh. Ein grosser Teil der Fördermittel fliesst in Klein- und Kleinstanlagen mit unbedeutender Produktion aber hohen Umweltauswirkungen. Eine Begrenzung der maximal anrechenbaren Gestehungskosten bei Wasserkraftanlagen auf 20 Rp./kWh (ähnlich hoch wie Maximum bei Photovoltaik) hilft mit, diese Exzesse zu unterbinden. Der Nationalrat hat diesem „ökonomischen Umweltschutz“ mit 99 zu 94 Stimmen zugestimmt.
Um Effizienzmassnahmen und den Zubau neuer Kraftwerke basierend auf erneuerbaren Energien zu fördern, schlägt der Bundesrat vor, die Mittel des Netzzuschlagsfonds zu erhöhen. Der Netzzuschlag wird von heute maximal 1.5 Rp/kWh auf maximal 2.3 Rp/kWh angehoben. Diese Erhöhung hat der Nationalrat mit 105 zu 75 Stimmen angenommen.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen gibt es in der Schweiz kaum Akteure, die bei mittleren und kleinen Stromverbrauchern Effizienzdienstleistungen wirtschaftlich rentabel anbieten und relevante Einsparungen nachweisen können. Mit dem Instrument des Stromsparbonus werden neu Anreize geschaffen, um einen Energiedienstleistungsmarkt im Bereich der Stromeffizienz zu ermöglichen. Basierend auf diesem Bonus-Malus Modell werden Netzbetreiber vermehrt vorhandene Stromeffizienzpotenziale nutzen. Der Nationalrat hat sich für diese Effizienzmassnahmen mit 117 zu 73 Stimmen ausgesprochen.
Im Jahr 2005 hatte das Stimmvolk ein fünfjähriges Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderte Pflanzen angenommen. 2010 wurde es um drei Jahre verlängert. Ablaufen würde es am 27. November 2013. In der Debatte zur künftigen Landwirtschaftspolitik (Herbstsession 2012) hiess die grosse Kammer mit 112 zu 62 Stimmen eine Moratoriumsverlängerung gut. Der Ständerat bestätigte diesen Entscheid in der Wintersession 2012.
Die Abschöpfung des Planungsmehrwerts war ein zentraler Punkt der Revision des Raumplanungsgesetzes (Art. 5 Abs. 1, 1bis-1quinquies und Art. 37b Abs. 4-6). Sie erlaubt es den Kantonen und Gemeinden, Massnahmen der Raumplanung (z.B. Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen) zu finanzieren und/oder Aufwertungen im Siedlungsraum vorzunehmen. Mit 117:71 Stimmen sprach sich der Nationalrat für einen Kompromisvorschlag aus.
Überdimensionierte Bauzonen (=mehr als 15 Jahre Bedarf) sollen verpflichtend verkleinert werden. Dies sieht Art. 15 Abs. 1 und 1bis der Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag mit 95:83 Stimmen zu.
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald soll in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche die Pflicht zum Realersatz bei Waldrodungen flexibilisiert werden. Der Nationalrat stimmte der paralemtarischen Initiative mit 105:65 Stimmen zu.
Die Europäische Landschaftskonvention unterstreicht den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft sowie ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Die Konvention unterstützt die nötigen künftigen Massnahmen zum Schutz und zur Pflege der Landschaften. Die Schweiz war in verschiedenen Funktionen massgeblich an der Ausarbeitung der Landschaftskonventionen beteiligt und leitete teilweise auch die entsprechenden Arbeitsgruppen. Mit 89:86 Stimmen trat die Grosse Kammer auf die Vorlage ein, dies war die Vorraussetzung, um das Abkommen überhaupt zu ratifizieren.
Gemäss Landschaftsinitiative soll der geltende Verfassungsartikels zur Raumplanung so ergänzt werden, dass neu der Schutz des Kulturlandes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und die Siedlungsentwicklung «nach innen» festgeschrieben werden. Zudem darf die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Ausserdem sieht die Landschaftsinitiative in den Übergangsbestimmungen vor, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf, also plafoniert wird. Mit 114:72 Stimmen lehnte der Nationalrat die Initiative ab.
Die Motion will die im Januar 2011 in Kraft getretenen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) ändern. Die Gewässerräume sollen einseitig zugunsten der Nutzung eingeschränkt und die Bewirtschaftungsvorschriften gelockert werden. Mit 94:89 Stimmen sprach sich der Nationalrat für die Lockerung des Gewässerschutzschutzes aus.
Die Revision des Raumplanungsgesetz beinhaltet die zentralen Punkte Mehrwertabgabe und Redimensionierung der Bauzone. Die Vorlage war bis zum Schluss umstritten, mit einem Ablehnung des Gesetzes wären auch alle Erfolge aus den vorangehenden Abstimmungen der Frühjahrssession 2012 abgelehnt worden. Der Nationalrat sprach sich in der Schlussabstimmung mit 108:77 Stimmen für die Annahme der Teilrevision aus.
Mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention (AK) würde sich die Schweiz verpflichten, Umweltinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen (1. Pfeiler), die Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidverfahren zu beteiligen (2. Pfeiler) und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicher zu stellen (3. Pfeiler). Der Nationalrat ist mit 93:85 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.
Die heutigen Produktionsanreize wie die allgemeinen Tierbeiträge (RGVE- und TEP-Beiträge) wirken marktverzerrend, führen zu höheren Konsumentenpreisen und zu einer Intensivierung insbesondere im Berggebiet. Die gleiche Wirkung hätte eine Abgeltung des Tierbesatzes pro Hektare Grünland. Der Bundesrat schlägt daher in der neuen Agrarpolitik 2014-2017 leistungsbezogene Beiträge vor. Mit 100:80 ist der Nationalrat der Linie des Bundesrates gefolgt.
Die Landschaftsqualitätsbeiträge füllen eine Lücke im bisherigen Beitragssystem. Die Pflege der Kulturlandschaft ist eine wichtige Aufgabe laut Bundesver-fassung, wurde aber bisher nicht explizit abgegolten. Die Pilotprojekte des Bundes zeigen ein grosses Potential für die neue Beitragskategorie. Mit 98:85 Stimmen nahm der Nationalrat diese Neuerung an.
Der Antrag Bertschy sollte die Ausgaben für die flächenbezogenen Versorgungssicherheit- und Kulturlandschaftszonenbeiträge auf 35% der Gesamtausgaben für Direktzahlungen limitieren. Der Effekt wäre ein Mehr an finanziellen Mitteln für die anderen, stärker leistungsbezogenen Beitragsgruppen. Aktivitäten, die die Umwelt positiv beeinflussen hätten damit besser gefördert werden können.
Die parlamentarische Initiative Laurent Favre fordert, das bestockte Weiden (sogenannte Wytweiden) der Landwirtschaftszone zugeteilt werden, dies um sie besser vor der Ausdehnung der Waldflächen zu schützen. Die Problematik der bestockten Weiden liegt in der gemischten Nutzung. Ob Wytweiden davon profitieren, dass sie zur Landwirtschaftszone zählen ist fraglich. Es ist eher davon auszugehen, dass für diese spezielle Landschaftsform Nachteile entstehen, beispielsweise durch eine intensiverer landwirtschaftlichere Nutzung.
Obwohl das Bauen ausserhalb der Bauzone erst in einer RPG Revision 2. Etappe neu geregelt werden soll, wurde ein Teil der Revision herausgelöst und isoliert behandelt. In der Landwirtschaftszone sollen künftig auch Pferdehaltung und -nutzung zonenkonform sein (bisher nur Pferdezucht). Dazugehörige Bauten und Anlagen können zonenkonform genutzt und bewilligt werden. Eine Minderheit Beat Jans forderte, dass Neubauten in diesem Bereich zweckgebunden sein müssen.
Seit Jahrzehnten plante der Kanton Zürich als Eigentümer der Zürcher-Oberland-Autobahn das fehlende Teilstück zwischen Uster und Hinwil durch ein Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung (Drumlinlandschaft Zürcher Oberland) zu bauen. Als Folge des neuen Finanzausgleiches wird diese Autobahn nun dem Bund übertragen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieses Bauprojekt nicht mit dem in der Verfassung verankerten Moorschutz (Rothenthurm-Initiative) zu vereinbaren ist. Dennoch hat wenig später fast die Hälfte des Nationalrates diesem Projekt vorbehaltlos zugestimmt (90 zu 85 Stimmen).
Die Kommissionsmotion der WBK-NR hat zum Ziel, den Einsatz jener chemischen Pestizide zu verbieten, die für Honigbienen und andere Bestäuberinsekten in der Schweiz am schädlichsten sind. Der Nationalrat lehnte die Mition mit 99:85 Stimmen ab.
Die Festlegung des Gewässerraumes war ein wichtiger Aspekt für den Rückzug der Initiative "Lebendiges Wasser", welche der Schweizerische Fischereiverband unterstützt von den USOs eingereicht hatte. Dass nun nachträglich ebendiese Gewässerräume wieder verkleinert und begrenzt werden sollen, wiegt schwer und unterläuft den politischen Kompromiss, der 2009 erreicht wurde und ausschlaggebend für den Rückzug der Initiative war. Die Gewässerräume sind von höchster Bedeutung für die Biodiversität in unserem Land. Eine weitere Beschneidung dieser Räume ist eine Beschneidung der Biodiversität und ein Affront gegen die Initianten von "Lebendiges Wasser", welche die Initiative aufgrund des Gegenvorschlags zurückgezogen hatten. Dies Motion von Leo Müller (CVP/LU) wurde mit 104 zu 82 Stimmen angenommen.
Der Motionär (Stefan Müller-Altermatt, CVP/SO, NR) will den Bundesrat damit beauftragen, die Grundlagen für ein zentrales, unabhängiges Bodenkompetenzzentrum für Bodeninformationen zu schaffen. Es soll quantitative und qualitative Bodeninformationen verwalten und Standards zur Datenerhebung sowie zur Interpretation verbindlich festsetzen.
Die Kantone hatten bis 2012 20 Jahre Zeit die Restwassersanierungen durchzuführen mit dem Ziel trocken gelegten Gewässerabschnitten ein Minimum an Biodiversität zurückzugeben. Vielerorts ist dies bis heute nicht umgesetzt. Die Restwassermengen für Sanierungen nach Art. 80 GschG bewegen sich unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Restwassermengen für neue Konzessionen wie sie in Art. 31 ff GschG festgelegt sind und werden vorderhand nach wirtschaftlichen Kriterien festgelegt. In den Modellen der Bundesämter zum Ausbau der Wasserkraft und den Überlegungen zur Energiestrategie 2050 wurden die entstehenden Produktionsminderungen bereits von Beginn an eingerechnet. Eine zusätzliche Minimierung der Restwassermengen bei Sanierungen, wie sie die Motion fordert, führt nur zu unwesentlichen Gewinnen im Strombereich jedoch zu weiteren Verschlechterungen der Restwassaersanierungen aus gewässerökologischer Sicht. Für die Energiestrategie und den Ausbau der erneuerbaren Energien ist diese Forderung in keiner Weise notwendig und nachvollziehbar.
Der betreffende Artikel sieht einen Ausnahmetatbestand vor um Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie nationales Interesse zuzusprechen, auch wenn sie das Grössenkriterium, wie es in Art. 14 des behandelten Entwurfs vorgesehen ist, nicht erfüllen. Damit wird das Interesse an den betroffenen Anlagen als gleichrangig mit dem Interesse an nationalen Schutzinventaren betrachtet (z.B. BLN). Davon ausgenommen sind nach Art. 14 des Entwurfs einzig Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG und Wasser- und Zugvogelreservate. Die Anlagen müssen einen "zentralen Beitrag" an die Ausbauziele leiusten und der Standortkanton muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies führt insbesonders beim Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zu einer weiteren Schwächung der Schutzziele gegenüber dem Ausbau von Energieanlagen, welche zwar nicht genügend gross sind um von nationalem Interesse zu sein, dieses Prädikat aber auf Umwegen dennoch erhalten sollen.
Über die KEV wurde in den vergangenen Jahren ein massiver Ausbau der Kleinwasserkraft vorangetrieben. Aus Sicht der Umweltverbände weisen aber insbesondere die kleinsten dieser Werke, welche am häufigsten gebaut werden, ein ungünstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten auf. Sowohl im ökonomischen Sinn aber vor allem auch beim Eingriff in den Lebensraum. Bereits seit geraumer Zeit steht darum die Forderung im Raum die Förderung der Wasserkraft zu begrenzen, damit die allerletzten ungenutzten Gewässerabschnitte erhalten bleiben. Der Bundesrat hat im Entwurf eine Untergrenze von 1MW für die Förderung vorgeschlagen. Davon ausgenommen sind Trinkwasser-, Abwasseranlagen und solche an bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken. Weitere Ausnahmen kann der Bundesrat gemäss Entwurf vorsehen. Um dem unnachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft zu begegnen ist auch aus ökologischer Sicht eine Untergrenze der Förderung wichtig. Diese sollte im güstigsten Fall noch höher festgesetzt werden. Eine Absenkung der Untergrenze auf 300kW, wie sie in diesem Punkt gefordert wurde, ist auf jeden Fall klar abzulehnen.
Seit Jahrzehnten plante der Kanton Zürich als Eigentümer der Zürcher-Oberland-Autobahn das fehlende Teilstück zwischen Uster und Hinwil durch ein Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung (Drumlinlandschaft Zürcher Oberland) zu bauen. Als Folge des neuen Finanzausgleiches wird diese Autobahn nun dem Bund übertragen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieses Bauprojekt nicht mit dem in der Verfassung verankerten Moorschutz (Rothenthurm-Initiative) zu vereinbaren ist. Dennoch hat wenig später fast die Hälfte des Nationalrates diesem Projekt vorbehaltlos zugestimmt (90 zu 85 Stimmen).
Momentan können Autofahrer die Pendlerkosten zum Arbeitsplatz unter gewissen Bedingungen unbegrenzt von den Steuern abziehen. Dies fördert lange Arbeitswege. Mit einer Obergrenze von Fr. 3000.- wird dieser Fehlanreiz deutlich reduziert. Das ist ein ökologischen Fortschritt für die Verkehrs-, Energie- und Raumplanungspolitik. Die Mehreinnahmen werden für den öV eingesetzt. Die Bergkantone sind von dieser Neuerung unterdurchschnittlich betroffen. Zudem bleiben höhere Obergrenzen für kantonale und kommunale Steuern möglich. Heute sind die abzugsfähigen Kosten z. T. höher als die realen Kosten und das Missbrauchspotential ist beträchtlich.
In dieser Abstimmung hat sich eine Obergrenze für Auto- und öV-Benützer von Fr. 3000.- gegenüber dem heutigen im Prinzip unbegrenzten Abzug mit 111: 78 Stimmen durchgesetzt. Diese Massnahme ist Teil des direkten Gegenvorschlages zur öV-Initiative.
Die Volksinitiative „für den öffentlichen Verkehr“ wurde vom VCS und anderen Umwelt- und Bahn-Organisationen eingereicht. Der wesentliche Unterschied zwischen der öV-Initiative und dem Gegenvorschlag des Parlamentes (FABI) besteht in der Finanzierung der Bahn: Der Vorschlag der öV-Initiative ist deutlich ökologischer. Anstelle von allgemeinen Steuereinnahmen von Bund und Kantonen soll ein höherer Anteil der gesamten Benzinsteuern für den öV verwendet werden: Nicht wie heute ca. 6% sondern ca. 11% (nämlich 25% der sogenannten Mineralölsteuer).
Die öV-Initiative wurde im Juni 2013 primär deshalb zurückgezogen, um die Chancen für den direkten Gegenvorschlag FABI in der Volksabstimmung vom 9.2.2014 zu erhöhen. Die ausgewählte Abstimmung im Nationalrat zeigt, wer sich nicht nur für den Gegenvorschlag sondern auch für die öV-Initiative ausspricht (68 Ja- zu 112 Nein-Stimmen).
Aufgrund der Sanierung des bestehenden Strassentunnels wollen Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes einen zweiten Tunnel bauen, diesen jedoch nur zur Hälfte- 2 statt 4 Spuren – nutzen. Entsprechend darf der zweite Tunnel auch nicht zur Staureduktion dienen. Die Umweltorganisationen sind der Ansicht, dass dieses Vorgehen nicht mit dem in der Verfassung verankerten Alpenschutz zu vereinbaren ist. Die Zusatzkosten von circa 3 Mia. Franken sind schlecht investiert. Die Bevölkerung hat sich bereits 2004 gegen einen zweiten Gotthardtunnel ausgesprochen (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Avanti-Initiative). Im Gegensatz zum alternativen Sanierungsvorschlag mit Bahnverlad bleibt in der Variante der Sanierung mit einem zweiten Tunnel das Tessin während 140 Tagen für Autofahrer über die Gotthardachse gar nicht mehr erreichbar, da mit der entsprechenden Notsanierung nicht zugewartet werden kann bis der zweite Tunnel fertig gebaut ist. Trotz diesen Einwänden haben sich National- und Ständerat für einen zweiten Tunnel ausgesprochen. VCS, Alpeninitiative und weitere Organisationen haben dagegen das Referendum ergriffen.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wirkungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durchschnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteuer wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen bisher 20-mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss Vorschlag von Christian Wasserfallen sollte CO2–Ziel für Personenwagen mit einer neuen Berechnungsart massiv abgeschwächt werden. Dies hat der Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen abgelehnt.