Raumplanung - Bauen ausserhalb der Bauzone: Soll der Kanton St. Gallen bei Abbruch und Wiederaufbau von alten landschaftsprägenden Bauten ausserhalb der Bauzone höhere Gestaltungsvorschriften durchsetzen, damit sich Bauten optimaler in die Kulturlandschaft integrieren?

Der hohe Baulandpreis in den Zentren bedroht das baukulturelle Erbe ausserhalb der Bauzone. Dutzende von Baugesuchen für Abbruch und Wiederbau von teils alten landschaftsprägenden Bauernhäusern werden jährlich im Amtsblatt publiziert. Die Qualität der Neubauten lässt in den meisten Fällen völlig zu wünschen übrig. Bei der Lancierung der St.Galler Standesinitiative für den erleichterten Abriss und Wiederaufbau von Bauernhäusern hat kaum jemand solche exzessiven Ausmasse gewollt. Durch eine Bauberatung und Gestaltungsvorgaben, wie dies die Kantone Innerrhoden und Zug kennen, könnten Bauherren gezielt für gutes Bauen sensibilisiert werden.

Oggetto: SGWV20
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