Name
Mosimann
Vorname
Markus
Website
Partei
Grünliberale Partei
Kanton
Bern
Gemeinde
Rüegsau
90.4% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Die aktuelle Gesetzesvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes und das Klimaschutz-Gesetz lassen einen beliebig hohen Teil an Auslandskompensationen zu. Auslandkompensation erlaubt es Ländern, im Ausland erbrauchte Emissionsreduktionsleistungen an ihre Emissionsreduktionsziele anzurechnen. Allein bis 2030 wären das rund 50 Millionen Tonnen CO2, die nicht in der Schweiz reduziert werden (dies entspricht in etwa dem Umfang der jährlichen Treibhausgasemissionen in der Schweiz).
Die internationale Energieagentur (IEA) hat bereits 2017 berechnet, dass das verbleibende weltweite CO2-Budget durch bestehende Anlagen und Produkte überbeansprucht wird. Um das 1.5°C-Erwärmungsziel nicht zu überschreiten, fordert die IEA deshalb, dass keine neuen Investitionen mehr in Fossilenergieanwendungen getätigt werden dürfen. Dazu gehört auch der Brennerersatz oder der Ersatz des Öltanks.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur internationalen Klimafinanzierung 2017 den Schweizer Beitrag an das internationale 100 Mrd.-Ziel der UNO auf 450-600 Mio. CHF/Jahr festgelegt. Damit liefert die Schweiz bisher lediglich die Hälfte des Betrags, der gemäss Entwicklungs- und Umweltorganisationen aufgrund der Verantwortung der Schweiz auszurichten wäre. Zudem hat die Staatengemeinschaft beschlossen, per 2025 das gemeinsame UNO-Klimafinanzierungsziel nochmals zu erhöhen. Eine Erhöhung des Budgets auf 1 Mrd. CHF würde beispielsweise die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien beschleunigen, Anpassungsmassnahmen unterstützen und für klimabedingte Schäden und Verluste aufkommen.
Erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe werden mit Solarenergie bzw. Wasserstoff produziert. Schweizer Firmen können mit Sonnenlicht bis 2030 so viel CO2-freien Flugtreibstoff produzieren, damit die Hälfte aller Flüge ab der Schweiz betankt werden könnten. In Deutschland, wo pro Person nur halb so viel geflogen wird, wird bereits ab 2025 mindestens 2% beigemischt werden müssen.
Um die Energieversorgung zu dekarbonisieren ist nebst dem Ausstieg aus Erdöl auch der Ausstieg aus fossilem Gas, insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung, unumgänglich. Die Schweizer Gasversorgung beruht heute grossmehrheitlich auf privatwirtschaftlichen Vereinbarungen. Der Bund setzt im Unterschied zum Strombereich praktisch keinerlei Leitplanken. Denkbare Regulierungen wären die Festlegung eines fossilen Ausstiegspfad, ein Nutzungsvorrang von Gas in gewissen Bereichen der Industrie, da dort Gas weniger einfach ersetzt werden kann als bei der Gebäudewärme, die finanzielle Unterstützung von Gemeinden und Städten bei der Stilllegung von Gasnetzen oder eine Förderpolitik für die Produktion synthetischer Gase oder Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien.
Die mit Steuergeldern finanzierte Bewerbung von tierischen Produkten ist viel höher als diejenige für pflanzliche Produkte. Dadurch wird der Konsum von tierischen Produkten stärker gefördert. Das ist nicht kohärent mit den Vorgaben des Bundes für eine gesunde und umweltfreundliche Ernährung. In die Absatzförderung von Schweizer Produkten fliessen jährlich über CHF 60 Mio. Davon fliesst ein Drittel in die Exportförderung von vorwiegend Käse. Ein weiterer Drittel wird für den Absatz von tierischen Produkten im Inland eingesetzt. Lediglich ein Achtel der Beiträge gehen an die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland.
Die Schweiz hat aktuell 10,7 Prozent ihrer Landesfläche als Schutzgebiete gesichert. Der Durchschnitt anderer Länder Europas liegt bei 26,4 Prozent. Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Strategie «Biodiversität Schweiz» zum Ziel gesetzt, bis 2040 die «Ökologische Infrastruktur», das dringend nötige Netz von ökologisch wertvollen Flächen, aufzubauen. Gemäss dem neuen internationalen Biodiversitätsabkommen (Kunming Montreal Biodiversity Framework) sollen weltweit bis 2030 insgesamt 30% der Fläche unter Schutz gestellt werden.
Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Kredits «Natur und Landschaft» um 96 Millionen vorgeschlagen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. In seiner Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes spricht der Bundesrat von einem zusätzlichen jährlichen Bedarf von 200 bis 375 Millionen pro Jahr.
Die Wissenschaft (Forschungsanstalt WSL) hat 2020 rund 160 Subventionen des Bundes im Umfang von 40 Milliarden Franken als biodiversitätsschädigend identifiziert. Diese sind gleich doppelt schädlich: einerseits indem Steuergeld ausgegeben und damit Schäden verursacht werden und andererseits indem Massnahmen finanziert werden müssen, um die Schäden wieder gutzumachen. 2020 hat der Bundesrat erst 8 dieser Subventionen in eine detaillierte Prüfung bis 2024 gegeben. Von einer Umwandlung oder Abschaffung ihrer biodiversitätsschädigenden Wirkung ist noch keine Rede.
Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte «angemessene Restwassermengen» fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten, die Wasserqualität zu bewahren und die Speisung des Grundwassers sicherzustellen. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.
Der Absenkpfad Pestizide sieht eine Halbierung des durch das Ausbringen von Pestiziden vorhandenen Risikos bis 2027 vor. Gemäss Landwirtschaftsgesetz soll der Bundesrat im Jahr 2025 beurteilen, ob das gesteckte Ziel erreicht wird. Falls nicht, soll er zusätzliche Massnahmen bestimmen, um die Zielerreichung zu gewährleisten. Die Wissenschaft schlägt Lenkungsabgaben nach Toxizität als effektive Massnahme vor. Ein solches Vorgehen wurde auch schon in anderen europäischen Ländern erprobt.
Heute bezahlen LKWs unabhängig von ihrem CO₂-Ausstoss im Durchschnitt 295 CHF. LSVA für eine Fahrt durch die Alpen. Nur bei der Luftbelastung (u.a. Feinstaub), nicht aber beim CO₂, bezahlen LKWs mit grossem Ausstoss mehr als LKWs mit tiefen Emissionen. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU erlauben als Maximalbetrag durchschnittlich 325 CHF für die Fahrt durch die Schweiz.