Name
Rösti
Vorname
Albert
Geburtsdatum
07.08.1967
Partei
Schweizerische Volkspartei
Kanton
Bern
1.3% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Nationalrat nahm das neue CO2-Gesetz klar an (129:59 bei 8 Enthaltungen).
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Nationalrat ist der Minderheit mit 111: 86 gefolgt.
Der Einzelantrag Paganini (Mitte, SG) will den finanziellen Anreiz für Autoimporteure so ausgestalten, dass diese jedes Jahr zusätzliche sparsame Modelle und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) anbieten und nicht wie der Antrag der Mehrheit nur alle 4 bis 5 Jahre. Er setzt sich mit 138:58 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit möchte CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich festlegen. Die Minderheit Wasserfallen hingegen schlägt vor, dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung im Gebäudebereich frühstens Ende 2025 bei der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was aufgrund der parlamentarischen Abläufe und der darauffolgenden Umsetzung in den Kantonen erst um 2030 wirksam würde. Die Mehrheit wurde vom Nationalrat deutlich mit 132:57 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Minderheit will die Vorschriften für Autoimporteure so festlegen, dass im Jahr 2030 Elektroautos und andere mit erneuerbarer Energie angetriebene Autos bei den Neuwagen zum Normalfall werden. Für den Durchschnitt der Fahrzeugflotte wären noch 20g CO2/km sanktionsfrei erlaubt. Bereits heute sind Modelle aller Klassen auch mit Elektroantrieb erhältlich. Die Minderheit unterliegt mit 109:88 Stimmen.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210.- zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Egger Mike so zementieren will. Der Nationalrat ist sehr klar dem Bundesrat gefolgt mit 133 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die identischen Einzelanträge von Fabio Regazzi (Mitte/TI), Kurt Fluri (FDP/SO) und Thomas Hurter (SVP/SH) verlangen, die Flugticketabgabe erst dann einzuführen, wenn der Flugverkehr wieder 80% der Treibhausgase von 2019 verursacht. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Bewohner unserer Nachbarstaaten. Das Flugverhalten von 2019 ist deshalb mit der Schweizer Klimapolitik nicht vereinbar und die Lenkungsabgabe auf Flugtickets ist schon vorher nötig, damit die Verursacher zumindest einen Teil der verursachten Klimafolgekosten tragen. Die Anträge unterliegen mit 124:68 Stimmen und einer Enthaltung.
Bei der Erhöhung der Schweizer Kapitalbeiträge an die Weltbankgruppe und die Afrikanischen Entwicklungsbank möchte die Kommissionsmehrheit festlegen, dass die Schweiz jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie von Programmen, die zur Exploration, Förderung, Produktion sowie zur Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen in den Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, ablehnt. Die Einzelanträge Schneider-Schneiter (Mitte, BL)/Portmann (FDP, ZH)/Grüter(SVP, LU) wollen diese Bedingungen streichen. Der Nationalrat hat die Einzelanträge mit 106:89 Stimmen angenommen.
Die Kommissionsmotion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU in Vorbereitung. Die Motion wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen (131:69 bei einer Enthaltung).
Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative will die Kommissionsmehrheit im Zielartikel ein Netto-Null Ziel bis 2050 für die Treibhausgase festlegen. Eine Kommissionsminderheit will dagegen lediglich eine Reduktion auf das Niveau von 1990 unter besonderer Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung. Die Mehrheit setzt sich mit 137:52 Stimmen durch.
Im Zielartikel will die Kommissionsmehrheit Zwischenziele zur Reduktion von Treibhausgasen festlegen. Eine Minderheit will deutlich tieferen Zwischenwerte, die eine Erreichung des Netto-Null Ziel bis 2050 verunmöglichen. Die Mehrheit setzt sich klar mit 140:50 Stimmen durch.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die finanzielle Förderung des Ersatzes fossiler Heizungsanlagen, elektrischen Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Vorgesehen ist ein zehnjähriges Sonderprogramm mit 200 Mio. Franken pro Jahr. Eine Minderheit will die Massnahme vollumfänglich streichen. Das Programm wird mit 119:74 gutgeheissen.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen. Bis 2030 soll Unternehmen finanziell unterstützt werden. Eine Minderheit will diese Massnahme vollumfänglich streichen. Die Minderheit unterliegt mit 135:54 bei 4 Enthaltungen klar.
Eine Kommissionsminderheit will die Investitionsbeiträge für alle Wasserkraftwerke auf höchstens 40 Prozent der Investitionskosten festlegen. Mit den 60 Prozent der Mehrheit würden neue Wasserkraftwerke deutlich überfinanziert und falsche Anreize gesetzt, um noch mehr ineffiziente Kleinwasserkraftwerke zu bauen. Damit fehlen Mittel für den Ausbau der Photovoltaik, welche mit 60 TWh über ein deutlich grösseres Ausbaupotenzial verfügt und deutlich geringere Umweltauswirkungen aufweist. Die Minderheit unterliegt mit 104:85 bei zwei Enthaltungen.
Heute können Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kaum finanziert werden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Art. 35 Abs. 3 EnG können für solche Anlagen Investitionsbeiträge bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gesprochen werden. Die Mehrheit setzte sich mit 130:55 bei 3 Enhaltungen durch.
Im Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter soll eine Solarpflicht beim Bau neuer Gebäude eingeführt werden, die bis 2030 gültig ist. Die Kommissionsmehrheit will dies erst ab einer Gebäudefläche von mehr als 300m2. Darunter können die Kantone über eine Pflicht entscheiden. Eine Minderheit will wie der Ständerat eine solche Pflicht für alle neuen Gebäude. Sie unterliegt mit 106:84 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die KVI will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Die Mehrheit des Nationalrats empfiehlt die Initiative abzulehnen (108:88 bei 2 Enthaltungen).
Es wurden von den Räten zwei unterschiedliche Konzepte für einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative ausgearbeitet. Der Nationalrat möchte für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Der Ständerat hat ein alternatives Konzept beschlossen, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht proklamiert. Wirksame Sanktionen fehlen. Die Minderheit Bregy möchte das Konzept des Ständerats übernehmen. Der Nationalrat hat sich mit 97:92 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp für das Festhalten an einer Sorgfaltsprüfungspflicht ausgesprochen.
Die Minderheit möchte für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Franken und mindestens 500 Mitarbeitenden eine Offenlegungspflicht für klimabedingte physische und Transitionsrisiken einführen. Die Mehrheit möchte keine entsprechenden Bestimmungen im CO2-Gesetz verankern. Der Nationalrat hat die Minderheit abgelehnt (107:88).
Die Mehrheit möchte neu für die FINMA und die SNB eine Überprüfungs- und Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken festlegen. Die Minderheit Egger Mike SVP/SG möchte diese Bestimmungen streichen. Der Nationalrat hat die Mehrheit klar angenommen.
Adèle Thorens (Grüne, VD) verlangt, dass die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzdienstleister explizit die Klimarisiken umfasst. Sie wird mit 96:86 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die parlamentarische Initiative Fischer (GLP, LU) verlangt, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG so geändert wird, dass die Klimaverträglichkeit der getätigten Anlagen gemessen, veröffentlicht und verbessert wird. Sie wird mit 104:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Bei der Verlängerung des Gentechmoratoriums wurde im NR mit 112: 74 Stimmen entschieden, dass gentechnische Veränderungen, welche nach den neuen Methoden hergestellt werden (bspw. Crispr/Cas) zukünftig ausserhalb des Gentech-Gesetzes geregelt werden sollen.
Wenn ältere, bestehende Wasserkraftwerke neu konzessioniert werden, mussten sie bis anhin dem Verursacherprinzip entsprechend Massnahmen treffen um die teils massiven, bis zur Neukonzessionierung nicht kompensierten Eingriffe, in die lokale Natur auszugleichen. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieser Massnahmen war bislang der ursprüngliche Zustand vor Ort, ohne Kraftwerk. Das vorliegende Geschäft wollte den bereits beeinträchtigten Ist-Zustand (mit Anlage) als Ausgangspunkt für ökologische Ersatzmassnahmen festlegen, die damit natürlich hinfällig werden. Der beeinträchtige Zustand wird so auch nach einer Neukonzessionierung über Jahrzehnte hinweg weiter bestehen, ohne dass hierfür je Ersatzmassnahmen nach dem Verursacherprinzip getroffen werden müssen.
Die Pflicht der Kantone Gewässer zu revitalisieren, ist seit 2011 im Gewässerschutzgesetz verankert und war ein bedeutender Bestandteli des Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. Die Revitalisierungen werden mit Bundesmitteln unterstützt. Obschon bereits seit 2007 klar war, dass über 80 Jahre hinweg jährlich etwa 60 Mio. hierfür benötigt werden, stellte der Bund für die Programmperiode 2020-24 nur 36 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Kantone haben allerdings Eingaben für den doppelten Betrag gemacht. Wenn das Geld fehlt, werden Revitalisierungen verzögert oder nur in geringerem Mass umgesetzt. Das schadet der Biodiversität. Die Erhöhug der jährlichen Mittel von 36 auf 56 Mio., wie in diesem Antrag gefordert, hätte dem entgegenwirken können und wäre eine wichtige Stütze für die Revitalisierung der Gewässer gewesen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Eine Kommissionsminderheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen: Anpassung Düngerbilanz, Verzicht auf hochtoxische Pestizide ermöglichen, regionale Anforderungen, Einhaltung des Gewässerschutzes. Sie unterliegt mit 108:82 Stimmen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsminderheit will Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünge- und Futtermitteln. Die Kommissionsmehrheit will diese auf Düngerlieferungen beschränken. Damit wäre der Überprüfung der Zielerreichung eine grundlegende Voraussetzung genommen, ist doch derer Eintrag von Nährstoffen in die Landwirtschaft durch Futtermittel sogar grösser ist als der Eintrag durch Dünger. Die Minderheit unterliegt mit 97:97 bei einer Enthaltung nur ganz knapp am Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht verschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie besser bekämpft werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 100:95 bei einer Enthaltung beschlossen.
Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 100:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Die Initiative gegen Massentierhaltung wollte die Gruppengrösse von Nutztieren reduzieren. Es gab Bestrebungen, der Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Mit dieser Abstimmung wurde dieser Weg jedoch abgelehnt (106:81).
Die Motion Graf (Grüne/BL) verlangt, dass toxische Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht mehr für den Privatgebrauch erlaubt sind. Sie wurde im Ständerat angenommen. Eine Mehrheit der nationalrätlichen Kommission will davon hingegen nichts wissen, sondern verlangt eine Ausbildung für die Anwendung von PSM im Privatgebrauch. Eine Minderheit empfiehlt die ursprüngliche Version des Ständerats. Die Mehrheit setzt sich mit 104:90 Stimmen durch.
Die Biodiversitätsinitiative wurde dem Nationalrat zur Abstimmung unterbreitet. Die Initiative zielt darauf ab, genügend Flächen, finanzielle und personelle Ressourcen und die notwendigen Instrumente zum Erhalt der Biodiversität zu Verfügung zu stellen. Sie wird mit 101:72 Stimmen bei 19 Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, dass 17 Prozent der Landesfläche vorrangig der Biodiversität gewidmet wird. Sie bestimmt auch gleich die Kategorien der Gebiete, die dazu gezählt werden sollen (z.B. Waldreservate, Biodiversitätsförderflächen). Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, dass der Bundesrat fachlich bestimmen soll, was als diese Kerngebiete der ökologischen Infrastruktur gilt und verzichtet sowohl auf das zu tiefe Ziel wie auch die Vorgabe der Kategorien. Der an der Qualität orientierte Ansatz setzt sich mit 100:91 Stimmen bei zwei Enthaltungen durch.
Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, dass bis 2040 30 Prozent der Landesfläche vorrangig der Biodiversität gewidmet wird und langfristig geschützt ist. Die Mehrheit will lediglich 17 Prozent. Die Ratsmehrheit votiert für den tieferen Zielwert mit 106:85 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Gemäss dem Konzept der UREK-S zum Jagd- und Schutzgesetz (JSG), das sich auch im Nationalrat mit 103 zu 91 Stimmen durchsetzte, sollen Wölfe in Zukunft gejagt statt mit Bezug zu Schäden reguliert werden können. Das Parlament verpasste damit die Chance, eine pragmatische Lösung für die Koexistenz von Mensch und Wolf zu realisieren. Die Minderheit Jauslin wollte demgegenüber dem Kompromissvorschlag Rechnung tragen, der nach der gewonnenen JSG-Referendumsabstimmung von 2020 durch eine breit abgestützten Stakeholder-Gruppe erarbeitet worden war.
Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur
dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5-Prozent-Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die intensive Landwirtschaft führt zu grossen Nährstoffabflüssen, die auch die Ökosysteme belasten. Der Bundesrat hat darum im April 2022, auch im Rahmen der parlamentarischen Versprachen in Bezug auf die Trinkwasserinitiativen, ein Reduktionsziel von 20 Prozent für die Nährstoffverluste festgelegt. Die Verringerung um 20% bis 2030 wäre nicht nur dringend notwendig, sondern auch verhältnismässig umsetzbar. Die Motion verlangt, dass das Reduktionsziel verringert wird. Damit werden weiterhin unnötig grosse Mengen an Nährstoffen aus der Landwirtschaft in die Ökosysteme abfliessen. Im Kontext der Ernährungssicherheit kann nicht argumentiert werden, dass 20% Reduktion von Stickstoffüberschüssen zu einer Reduktion des Selbstversorgungsgrades führen wird. Im Gegenteil: Die langfristige Erhaltung der natürlichen Ressourcen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Produktion von Lebensmitteln. Eine hohe Intensivierung der Produktion führt stattdessen zu einer noch grösseren Abhängigkeit von Importen: Pestizide, Mineraldünger, Futtermittel und andere Vorleistungen werden importiert, einige davon aus Konfliktregionen.
Zur Senkung der Ammoniakemmissionen verpflichtet der Bundesrat via Verordnung die Landwirtschaft zur Verwendung des sogenannten Schleppschlauchs, eine emissionsmindernde Technik zum Ausbringen der Gülle. Eine Kommissionsmehrheit verlangt zahlreiche Ausnahmen, die gemäss Bundesrat einer "faktischen Aufhebung der Schleppschlauchpflicht gleich" käme. Der Nationalrat folgt seiner Kommission nicht und lehnt die Motion mit 100:88 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Gütertransporte per Lieferwagen sind in der Regel weniger ökologisch als per LKW. Der Staat bevorteilt Lieferwagen indem diese keine LSVA bezahlen. Hans Wicki (FDP/NW) verlangte, dass Lieferwagen die nicht den gewerblichen Transport dienen (d.h. Liefer-, Kurier- und Expressdienste, nicht aber Lieferwagenfahrten von z.B. Metzgereien oder Brauereien) ebenfalls der LSVA zu unterstellen. Weil LKW bezüglich Luftreinhaltung sauberer geworden sind und Lieferwagenfahrten zunehmen (Online-Handel), sind im alpenquerenden Transitverkehr die wenigen Lieferwagen für mehr Stickstoffdioxid verantwortlich als alle LKWs zusammen. Der Nationalrat hat die Änderung mit 103:78 abgelehnt.
Marionna Schlatter (Grüne/ZH) fordert, dass die staatliche Betriebsbewilligung für Flüge ab der Schweiz künftig festlegt, wie häufig Airlines ihre Flugzeuge durch sparsamere Modelle ersetzen müssen. Die Schweizer Airlines erneuern gemäss eigenen Angaben ihre Flugzeuge häufiger als die Konkurrenz und würden deshalb von dieser Massnahme profitieren. Dennoch hat der Nationalrat dies mit 84 zu 105 Stimmen abgelehnt.
Franz Grüter (SVP/LU) schlägt vor, dass auf die Mineralölsteuer keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden soll. Der Benzinpreis würde so unbefristet um ca. 7 Rappen pro Liter Benzin sinken. Auf alle anderen allgemeinen Verbrauchssteuern würde weiterhin eine Mehrwertsteuer fällig. Benzin tanken hätte eine steuerliche Vorzugsbehandlung, die die Bier-, Tabak-, Alkohol- oder die Billet-Steuer nicht kennt. Der Nationalrat hat dieser Verbilligung von Benzin mit 105 zu 84 Stimmen zugestimmt (Sie wurde vom Ständerat jedoch abgelehnt).
Der Bundesrat hat zu Beginn der Pandemie beschlossen, dass der öV sein Angebot nur leicht reduzieren darf. Für S-Bahnen, Postauto und Stadtbusse hat der Bund die Zusatzkosten ausgeglichen, die den öV-Unternehmen durch den Kundenrückgang entstanden sind. Am stärksten war der Nachfragerückgang jedoch bei den Schnellzügen. Der Nationalrat hat dem Antrag mit 115:64 Stimmen zugestimmt, dass die SBB die pandemiebedingten Schulden (allein 2020 1.5 Mia. Fr) als ausserordentlich verbuchen kann, damit das Schnellzugangebot nicht reduziert werden muss.