Partei
FDP.Die Liberalen
16.7% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Nationalrat ist der Minderheit mit 111: 86 gefolgt.
Der Einzelantrag Paganini (Mitte, SG) will den finanziellen Anreiz für Autoimporteure so ausgestalten, dass diese jedes Jahr zusätzliche sparsame Modelle und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) anbieten und nicht wie der Antrag der Mehrheit nur alle 4 bis 5 Jahre. Er setzt sich mit 138:58 Stimmen durch.
Die Swiss hat angekündigt, wegen der Einnahmenausfälle während der Pandemie den Ersatz älterer Flugzeuge durch neuere weniger CO2-intensive und weniger laute Flugzeuge zu verschieben. Die Minderheit von Ursula Schneider-Schüttel SP/FR verlangte, dass die Zusatzmilliarde zu Gunsten von Swiss und Edelweiss nur bewilligt wird, wenn die Fluggesellschaften zusichern, ihre Flugzeuge wie ursprünglich geplant zu ersetzen. Auch Frankreich hat seine Staatshilfe an Vorschriften zur Flottenerneuerung gekoppelt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Die Mehrheit schlägt vor, dieses Ziel auf -30% festzulegen. Die Minderheit Girod will das Inlandziel auf -40% und das Gesamtziel auf -60% anheben. Die Minderheit wurde klar abgelehnt.
Art.3 abs. 5 sieht vor, dass beim Inlandziel Emissionsreduktionen im ausländischen Teil des Emissionshandelssystems angerechnet werden können. Dies entspricht einer indirekten Abschwächung der Inlandmassnahmen. Die Minderheit Bäumle möchte hier dem Ständerat folgen und diesen Fehler in der Buchhaltung zum Inlandziel korrigieren. Die Minderheit wurde angenommen.
Die Kommissionsmehrheit möchte CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich festlegen. Die Minderheit Wasserfallen hingegen schlägt vor, dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung im Gebäudebereich frühstens Ende 2025 bei der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was aufgrund der parlamentarischen Abläufe und der darauffolgenden Umsetzung in den Kantonen erst um 2030 wirksam würde. Die Mehrheit wurde vom Nationalrat deutlich mit 132:57 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Minderheit will die Vorschriften für Autoimporteure so festlegen, dass im Jahr 2030 Elektroautos und andere mit erneuerbarer Energie angetriebene Autos bei den Neuwagen zum Normalfall werden. Für den Durchschnitt der Fahrzeugflotte wären noch 20g CO2/km sanktionsfrei erlaubt. Bereits heute sind Modelle aller Klassen auch mit Elektroantrieb erhältlich. Die Minderheit unterliegt mit 109:88 Stimmen.
Teilnehmende am Emissionshandelssystem (Grossemittenten) werden von der CO2-Abgabe befreit. Der Ständerat hat analog zu einigen europäischen Ländern (z.B. UK, NL) einen sogenannten Mindestpreis (floor price) für fossil-thermische Kraftwerke eingeführt. Dieser soll sicherstellen, dass die externen Klimakosten verursachergerecht dem Strom angelastet werden. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass fossil-thermische Kraftwerke, die der inländischen Versorgungssicherheit dienen, von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Die Minderheit Bäumle möchte die Regelung des Ständerats (ohne Ausnahme) übernehmen. Der Nationalrat hat die Minderheit Bäumle klar angenommen.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210.- zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Egger Mike so zementieren will. Der Nationalrat ist sehr klar dem Bundesrat gefolgt mit 133 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die identischen Einzelanträge von Fabio Regazzi (Mitte/TI), Kurt Fluri (FDP/SO) und Thomas Hurter (SVP/SH) verlangen, die Flugticketabgabe erst dann einzuführen, wenn der Flugverkehr wieder 80% der Treibhausgase von 2019 verursacht. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Bewohner unserer Nachbarstaaten. Das Flugverhalten von 2019 ist deshalb mit der Schweizer Klimapolitik nicht vereinbar und die Lenkungsabgabe auf Flugtickets ist schon vorher nötig, damit die Verursacher zumindest einen Teil der verursachten Klimafolgekosten tragen. Die Anträge unterliegen mit 124:68 Stimmen und einer Enthaltung.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Die Mehrheit schlägt vor, dieses Ziel auf -30% festzulegen. Die Minderheit Egger Mike schlägt vor, gänzlich auf ein Inlandziel zu verzichten, so dass der grösste Teil der Schweizer Reduktionen über den Kauf ausländische Zertifikate erreicht werden könnte. Es würde auch bedeuten, dass die von der Schweiz im Jahr 2017 eingegangenen internationalen Verpflichtungen nicht erfüllt werden können. Die Minderheit wurde vom Nationalrat klar abgelehnt.
Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu grossen Teilen auf Emissionsreduktionen im Ausland, welche der Schweiz angerechnet werden sollen. Das Paris-Abkommen erlaubt dies grundsätzlich. Da die Schweiz eines der wenigen Länder ist, welches überhaupt ausländische Emissionsreduktionen ans eigene Ziel anrechnen will, ist es wenig wahrscheinlich, dass die internationalen Verhandlungen hinreichend konkrete und stringente Regeln hervorbringen. Daher möchte die Mehrheit, dass der Bundesrat die Anforderungen für die Anerkennung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen festlegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine minimale Wirksamkeit der Zertifikate besteht. Die Minderheit Wasserfallen möchte, dass im Ausland erzielte Emissionsverminderungen lediglich die international oder multilateral festgelegten Anforderungen erfüllen müssen. Diese Minderheit wurde klar abgelehnt.
Es wurden von den Räten zwei unterschiedliche Konzepte für einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative ausgearbeitet. Der Nationalrat möchte für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Der Ständerat hat ein alternatives Konzept beschlossen, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht proklamiert. Wirksame Sanktionen fehlen. Die Minderheit Bregy möchte das Konzept des Ständerats übernehmen. Der Nationalrat hat sich mit 97:92 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp für das Festhalten an einer Sorgfaltsprüfungspflicht ausgesprochen.
Die Motion Müller beauftragt den Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Branchen nach Möglichkeiten zu suchen, um die Datengrundlage zu nachhaltigen Finanzflüssen zu verbessern. Die besser Datengrundlage soll für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen und es somit Investoren vereinfachen in nachhaltige Anlagen zu investieren. Die Motion wurde vom Nationalrat klar angenommen.
Die Minderheit möchte für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Franken und mindestens 500 Mitarbeitenden eine Offenlegungspflicht für klimabedingte physische und Transitionsrisiken einführen. Die Mehrheit möchte keine entsprechenden Bestimmungen im CO2-Gesetz verankern. Der Nationalrat hat die Minderheit abgelehnt (107:88).
Die Mehrheit möchte neu für die FINMA und die SNB eine Überprüfungs- und Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken festlegen. Die Minderheit Egger Mike SVP/SG möchte diese Bestimmungen streichen. Der Nationalrat hat die Mehrheit klar angenommen.
Bei rund 390 Wirkstoffen, die gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis heute in der Schweiz für die Verwendung als Pestizide registriert sind, dauert es 20 Jahre, bis ein Wirkstoff nach seiner Zulassung ein erstes Mal überprüft wird. Die Minderheit Schneider Schüttel möchte zur Senkung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln die Zahl der Überprüfungen von Wirkstoffen für Pestizide von 20 auf jährlich 30 erhöhen. Der Nationalrat hat sich gegen die Erhöhung der Anzahl Überprüfungen ausgesprochen.
Wenn ältere, bestehende Wasserkraftwerke neu konzessioniert werden, mussten sie bis anhin dem Verursacherprinzip entsprechend Massnahmen treffen um die teils massiven, bis zur Neukonzessionierung nicht kompensierten Eingriffe, in die lokale Natur auszugleichen. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieser Massnahmen war bislang der ursprüngliche Zustand vor Ort, ohne Kraftwerk. Das vorliegende Geschäft wollte den bereits beeinträchtigten Ist-Zustand (mit Anlage) als Ausgangspunkt für ökologische Ersatzmassnahmen festlegen, die damit natürlich hinfällig werden. Der beeinträchtige Zustand wird so auch nach einer Neukonzessionierung über Jahrzehnte hinweg weiter bestehen, ohne dass hierfür je Ersatzmassnahmen nach dem Verursacherprinzip getroffen werden müssen.
Der Bund soll Pestizide, die nachweislich aquatische Lebensräume schädigen oder das Trinkwasser belasten, aus dem Verkehr ziehen können.
Die Pflicht der Kantone Gewässer zu revitalisieren, ist seit 2011 im Gewässerschutzgesetz verankert und war ein bedeutender Bestandteli des Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. Die Revitalisierungen werden mit Bundesmitteln unterstützt. Obschon bereits seit 2007 klar war, dass über 80 Jahre hinweg jährlich etwa 60 Mio. hierfür benötigt werden, stellte der Bund für die Programmperiode 2020-24 nur 36 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Kantone haben allerdings Eingaben für den doppelten Betrag gemacht. Wenn das Geld fehlt, werden Revitalisierungen verzögert oder nur in geringerem Mass umgesetzt. Das schadet der Biodiversität. Die Erhöhug der jährlichen Mittel von 36 auf 56 Mio., wie in diesem Antrag gefordert, hätte dem entgegenwirken können und wäre eine wichtige Stütze für die Revitalisierung der Gewässer gewesen.