Portmann-Müller Barbara

Portmann-Müller Barbara
  • Name

    Portmann-Müller

  • Vorname

    Barbara

  • Geburtsdatum

    02.01.1975

  • Website

    http://www.barbaraportmann.ch

  • Partei

    Grünliberale Partei

  • Kanton

    Aargau

  • Gemeinde

    Lenzburg

  • Ämter

    Kantonsparlament

Wahlversprechen Eidg. Wahlen 2023

93.8% umweltfreundlich

  • Für die Umwelt
  • Eher für

Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.

Klima 100% umweltfreundlich

  • pro
    Gebäude: Sollen Neuinvestitionen in fossile Heizungen auch nach 2030 weiterhin zulässig sein?

    Die internationale Energieagentur (IEA) hat bereits 2017 berechnet, dass das verbleibende weltweite CO2-Budget durch bestehende Anlagen und Produkte überbeansprucht wird. Um das 1.5°C-Erwärmungsziel nicht zu überschreiten, fordert die IEA deshalb, dass keine neuen Investitionen mehr in Fossilenergieanwendungen getätigt werden dürfen. Dazu gehört auch der Brennerersatz oder der Ersatz des Öltanks.

    Geschäft: WV23-02
    • Klimaerwärmung

Energie 87.5% umweltfreundlich

  • ratherpro
    Energie: Soll der Netzzuschlag für den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Energiesparen von aktuell 2,3 Rp/kWh angehoben werden, falls dies für die Erreichung der gesetzlichen Ziele nötig ist und falls sich die Strommarktpreise wieder auf einem durchschnittlichen Niveau wie vor Kriegsbeginn in der Ukraine befinden?

    Das Parlament setzt sich derzeit insgesamt ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Energiesparen. Finanziert werden soll dies wie bislang über den so genannten Netzzuschlag von 2,3 Rp/kWh, den Stromverbrauchende über ihre Stromrechnung bezahlen (energieintensive Unternehmen können sich vom Zuschlag befreien lassen). Diverse Instrumente für den Ausbau beinhalten in erster Linie eine Absicherung gegenüber tiefen Strommarktpreisen, wie sie vor dem starken Anstieg der Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine über lange Zeit dominierten. Damit sollen die Investitionsrisiken tief gehalten werden, damit möglichst viele Firmen und Private in den Ausbau der Erneuerbaren und ins Energiesparen investieren. Der Mittelbedarf für die Zielerreichung hängt somit stark vom Strommarktpreis ab.

    Geschäft: WV23-15
    • Energieeffizienz
    • Erneuerbare Energien
  • pro
    Energie: Soll der Neubau von AKW, welcher mit der Energiestrategie 2050 verboten wurde, zukünftig wieder erlaubt werden?

    Geschäft: WV23-16
    • Atomenergie

Konsum und Wirtschaft 100% umweltfreundlich

  • pro
    Konsum: Soll die Bewerbung von Fleischprodukten weiterhin stärker finanziell unterstützt werden als die Bewerbung von pflanzlichen Produkten?

    Die mit Steuergeldern finanzierte Bewerbung von tierischen Produkten ist viel höher als diejenige für pflanzliche Produkte. Dadurch wird der Konsum von tierischen Produkten stärker gefördert. Das ist nicht kohärent mit den Vorgaben des Bundes für eine gesunde und umweltfreundliche Ernährung. In die Absatzförderung von Schweizer Produkten fliessen jährlich über CHF 60 Mio. Davon fliesst ein Drittel in die Exportförderung von vorwiegend Käse. Ein weiterer Drittel wird für den Absatz von tierischen Produkten im Inland eingesetzt. Lediglich ein Achtel der Beiträge gehen an die Absatzförderung von pflanzlichen Produkten im Inland.

    Geschäft: WV23-20
    • Nachhaltigkeit

Arten- und Naturschutz 100% umweltfreundlich

  • pro
    Mittel zur Sicherung der Biodiversität: Soll der Bund seine finanziellen Mittel für den Kredit «Natur und Landschaft» auf dem heutigen Niveau von jährlich 100 Mio. CHF behalten, anstatt diese schrittweise an den Bedarf für die Sicherung der Biodiversität anzupassen?

    Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Kredits «Natur und Landschaft» um 96 Millionen vorgeschlagen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. In seiner Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes spricht der Bundesrat von einem zusätzlichen jährlichen Bedarf von 200 bis 375 Millionen pro Jahr.  

    Geschäft: WV23-06
    • Biodiversität
  • pro
    Gewässerschutz: Befürworten Sie Abstriche bei der geltenden Gewässerschutzgesetzgebung (z.B. Restwassermengen) zugunsten der Wasserkraft?

    Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte «angemessene Restwassermengen» fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten, die Wasserqualität zu bewahren und die Speisung des Grundwassers sicherzustellen. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.

    Geschäft: WV23-08
    • Gewässer

Mobilität 87.5% umweltfreundlich

  • ratherpro
    Neue Autos: Sollen die Rahmenbedingungen für Autoimporteure so gesetzt werden, dass in der Schweiz nur noch fossilfrei betriebene Neuwagen (v.a. Elektroautos) verkauft werden, sobald diese beim Kauf nicht mehr teurer sind als identische Diesel- und Benziner-Modelle?

    Werden die Energiekosten für den Betrieb berücksichtigt ist das Fahren im Elektroauto schon heute billiger als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen. Je nach Hersteller und Modell werden Elektroautos zwischen 2025 und 2032 beim Neuwagenkauf nicht mehr teurer sein als das identische Modell mit Benzin oder Diesel. Die aktuellen Vorgaben an die Autoimporteure können nicht verhindern, dass in der Schweiz trotz Elektroautoboom die Neuwagen mit den höchsten durchschnittlichen CO2-Emissionen von Europa verkauft werden. 7 europäische Staaten und 9 Autohersteller wollen ab 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr zulassen bzw. herstellen. Fahrzeuge, die bereits benutzt werden, und Occasionsverkäufe wären nicht betroffen.

    Geschäft: WV23-12
    • Individualverkehr
  • pro
    Güterverlagerungspolitik: Soll bei der Höhe der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der CO2-Ausstoss der LKWs weiterhin unberücksichtigt bleiben?

    Heute bezahlen LKWs unabhängig von ihrem CO₂-Ausstoss im Durchschnitt 295 CHF. LSVA für eine Fahrt durch die Alpen. Nur bei der Luftbelastung (u.a. Feinstaub), nicht aber beim CO₂, bezahlen LKWs mit grossem Ausstoss mehr als LKWs mit tiefen Emissionen. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU erlauben als Maximalbetrag durchschnittlich 325 CHF für die Fahrt durch die Schweiz.

    Geschäft: WV23-13
    • Güterverkehr