Name
Schmid-Federer
Vorname
Barbara
Geburtsdatum
10.11.1965
Partei
Die Mitte
Kanton
Zürich
60.7% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Im Rahmen des Klimaschutzabkommens von Paris hat die Schweiz ein Reduktionsziel von -50% Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 in Aussicht gestellt. Zusammen mit der Ratifikation soll auch dieses Ziel definitiv übermittelt werden. Der Minderheitsantrag fordert eine massive Abschwächung des Ziels auf bloss minus 40%. Die Minderheit wurde mit 104 zu 87 bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Motion beauftragt den Bundesrat den Sicherheitszuschlag der Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ersatzlos zu streichen. Der Sicherheitszuschlag reduziert das Risiko, dass die Kosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und der Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht rechtzeitig und in ausreichender Höhe durch die Betreiber bereitgestellt werden kann. Die Streichung des Sicherheitszuschlags würde zu einer langsameren Äufnung der Fonds führen. Die Motion wird mit 84 zu 102 Stimmen abgelehnt.
Die Motion fordert unter anderem die vorzeitige Abschaffung des Gebäudeprogramms. Der gesamte Gebäudepark ist für 26% der Emissionen in der Schweiz verantwortlich und birgt ein sehr grosses CO2-Reduktionspotential. Mit dem Ja zur Energiestrategie hat die Bevölkerung am 21. Mai 2017 gerade erst der Aufstockung und Verlängerung des Gebäudeprogramms zugestimmt womit das Reduktionspotential besser erschlossen werden kann. Die Motion wird mit 90 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Die Parlamentarische Initiative will einerseits die Einführung einer Lenkungsabgabe auf CO2 bis 2020 und gleichzeitig führt sie zur Abschaffung des Netzzuschlags und des Gebäudeprogramms. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die energetische Sanierung des schweizerischen Gebäudeparks würden dadurch empfindlich behindert.
Art. 39 des neuen Energiegesetzes führt dazu, dass die KEV mit einer sogenannten Sunset-Klausel befristet wird und dass nur während der erste fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes neue Projekte eine Finanzierungszusicherung erhalten können. Auch weitere Massnahmen wie z.B. Einmalvergütungen und Investitionshilfen werden zeitlich befristet und nur bis 2031 ausgerichtet. Eine Minderheit schlägt vor, dass die Massnahmen bis zu dem Zeitpunkt in Kraft bleiben bis die Ausbauziele erreicht sind. Der Nationalrat ist der Mehrheit gefolgt mit 133 zu 62 Stimmen.
Artikel 48 des neuen Energiegesetzes hat zum Ziel, Anreize für die Verteilnetzbetreiber zu schaffen ihre Endkunden zum Stromsparen zu bewegen. Der Ständerat will diese Massnahme ersatzlos streichen. Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, sie zu vereinfachen. Die Mehrheit des Nationalrats schliesst sich mit 116 zu 78 Stimmen dem Ständerat und verwirft damit die Massnahmen - auch die freiwilligen - seitens der Verteilnetzbetreiber.
AKW- Betreiber sollen nach 40 Jahren Betriebszeit eines AKW der Aufsichtsbehörde neu ein Sicherheitskonzept vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt, also auch gegen Ende der Betriebsphase eines AKW, die Betreiber ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen empfehlen die Annahme des Vorschlags. Nachdem der Ständerat die Sicherheitsverbesserungen für alte AKW in der Herbstsession 2015 abgelehnt hatte, machte auch der Nationalrat seinen Entscheid rückgängig und lehnte das Langzeitbetriebskonzept deutlich mit 118 zu 77 Stimmen ab.
Die Initiative für den geordneten Atomausstieg fordert das Bau- und Betriebsverbot für neue AKW und maximale Laufzeiten von 45 Jahren für bestehende AKW. Wenn es die Sicherheit verlangt, müssen AKW auch schon früher abgeschaltet werden. Darüber hinaus fordert die Initiative für den geordneten Atomausstieg eine Energiewende, die auf Einsparungen, Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren basiert. Die Umweltverbände haben sich für eine Annahme der Initiative ausgesprochen. Der Nationalrat lehnte sie mit 134 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Im Nachgang zur atomaren Katastrophe von Fukushima hat die Bundesversammlung den Bundesrat beauftragt, eine nachhaltigere Energiepolitik zu formulieren. Es soll auf neue AKWs verzichtet werden. Das nun vorliegende erste Massnahmenpaket des Bundesrats setzt Ziele für erneuerbaren Strom und die Stromeffizienz, regelt das Verhältnis von Schutz und Nutzen neu, stärkt die Förderung erneuerbarer Energien, verbietet den Bau neuer AKWs und reduziert den Verbrauch fossiler Energie bei Gebäuden und Neuwagen. Die Umweltverbände empfahlen die Annahme der Vorlage. Der Nationalrat nimmt die Vorlage mit 120 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Schlussabstimmung an.
Die Volksinitiative Grüne Wirtschaft hat zum Ziel, den ökologischen Fussabdruck der Schweiz bis 2050 auf eine Erde zu reduzieren indem eine ressourceneffiziente und nachhaltige Wirtschaft geschaffen wird. Die Initiative wird mit 128 zu 62 Stimmen abgelehnt.
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, mit dem Ziel, die Lebensmittelverluste (Food Waste) in der Schweiz bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Die Motion wir vom Nationalrat mit 116 zu 72 Stimmen angenommen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Raumplanungsgesetz dahingehend zu ändern, dass bestehendes Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzonen maximal genutzt werden kann. Wenn jegliche Begrenzungen zur Nutzung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen aufgehoben werden, verstärkt dies das Siedlungswachstum ausserhalb des Baugebiets. Zur Flächenbeanspruchung durch Gebäudeerweiterungen und den grösseren Umschwung kommt die Verbreiterung der Strassen, die durch die Mehrnutzung notwendig wird. Zudem wird der motorisierte Individualverkehr zunehmen. Die Motion wurde mit 94 zu 90 Stimmen angenommen.
Die Motion will die Landschaftsqualitätsbeiträge abschaffen. Sie ist ein Rückenschuss gegen ein vom Parlament vor vier Jahren eingeführtes Instrument.
Art. 37 a der Vorlage zur Änderung des Gentechnikgesetzes sieht eine Verlängerung des Moratoriums um weitere 4 Jahre vor. Eine Minderheit verlangt eine unbefristete Verlängerung des Moratoriums. Der Minderheitsvorschlag wird mit 98 zu 89 Stimmen abgelehnt.
Die Pa.Iv. war Teil einer ganzen Reihe von Vorstössen, welche bei der Umsetzung des Gewässerraums den Kantonen mehr Spielraum bei der Bemessung der Gewässerräume einräumen wollte. Sie zielte darauf ab, dass die vorgesehenen Mindestmasse der Gewässerräume nach Gutdünken der Kantone unterschritten werden können. Ausgelöst durch verschiedene Vorstösse, wurden allerdings bereits diverse rechtliche Anpassungen zu Ungunsten der Gewässerräume vorgenommen. Eine Annahme der Pa.Iv. hätte eine noch weit darüber hinausgehende Flexibilisierung und Abschwächung der Gewässerräume zur Folge. Der Pa.Iv. wurde im Nationalrat mit 114:57 Stimmen Folge gegeben.
Die Motion wollte die Umnutzung von Ställen, Scheunen, Maiensässen, Rustici u.ä. zu Wohnungen (Ferienhäusern) massiv erleichtern. Dies hätte die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet weiter angekurbelt. Die Kommission des Nationalrates wollte sicherstellen, dass trotz der Motion die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet gewährleistet wird und das Kulturland erhalten bleibt. Deshalb hat sie beantragt, den Motionstext mit strengen Bedingungen zu ergänzen: Umnutzungen sollen nur erlaubt werden, wenn sie auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen. Der Nationalrat hat die ergänzenden Bedingungen knapp angenommen (98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine starke Minderheit wollte nichts wissen von Einschränkungen für Ferienhäuser im Nichtbaugebiet.
Mit der Motion soll die Biozidprodukteverordnung so angepasst werden, dass Biozide, die in einem EU-Land geprüft und für den Verkauf bewilligt wurden, automatisch auch in der Schweiz für den Import und den Verkauf zugelassen sind. Heute werden bei der Anerkennung der Zulassung in der Schweiz nur noch geprüft, ob die in der Erstzulassung getroffen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssen. Aufgrund der hohen Umweltschädlichkeit von Bioziden halten die Umweltorganisationen den heute geltenden Prüfprozess für absolut notwendig und empfehlen die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat hat die Motion mit 132:59 Stimmen angenommen.
In Art. 19 Abs. 5 des neuen Energiegesetzes legte der Nationalrat mit 104:88 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem bei einer Leistung von 1MW fest. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben.
In der Diskussion rund um das nationale Interesse an Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien wurde auch über den Schutz der Kernwerte nationaler Inventare geführt. Dabei galt es zu entscheiden ob bei einem Objekt nach Art. 5 NHG von der ungeschmälerten Erhaltung prinzipiell abgewichen werden kann oder nur dann, wenn das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Der Nationalrat entschied sich in dieser Abstimmung mit 116:77 für ersters und schwächte somit den Schutz von BLN Gebieten.
Der Schweizer Bauernverband will mit einer rückwärtsgewandten Volksinitiative die Produktion stärken. Dabei hält er sich bedeckt, welchen Einfluss eine Annahme auf das Landwirtschaftsgesetz hätte, resp. welche Artikel geändert werden müssten.
Der Bundesrat hat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz beschlossen. Zu dessen Umsetzung wird zurzeit ein Aktionsplan erarbeitet. Das Parlament hat dies mit der Legislaturplanung mehrfach beschlossen. Eine Streichung des Aktionsplans würde der internationalen Verpflichtung zudem nicht gerecht.
Die Standesinitiative verlangt die Kündigung der Berner Konvention und den Wiedereintritt mit Vorbehalt zum Wolf. Dies ist aus staatspolitischer Sicht kaum denkbar und würde den Arten- und Lebensraumschutz massiv schwächen. Weiter verlangt die Standesinitiative die Jagdbarkeit des Wolfes. Es bestehen jedoch schon heute genügend Abschussmöglichkeiten und das Jagdgesetz wird zurzeit erneut revidiert, um weitere Regulationeingriffe zu erlauben. Die Jagdbarkeit würde das Überleben des noch sehr kleinen Wolfsbestandes in der Schweiz stark gefährden.
Der Bundesrat und Nationalrat Manfred Bühler SVP BE schlagen vor, dass neue Regionalzüge und Busverbindungen ab 2018 weniger Bundesgelder erhalten als bestehende öV-Linien (nämlich nur noch 18% statt einen Drittel der ungedeckten Kosten). Dieser Vorschlag würde entweder dazu führen, dass bestehenden Regionalzüge und Busverbindungen in ländlichen Regionen eingestellt werden müssten, sofern die Kantone nicht zu massiven Mehrausgaben bereit sind. Oder aber öV-Kunden hätten mit jährliche Billetpreiserhöhungen von circa 5-6% in der ganzen Schweiz zu rechnen (zusätzlich zu den bereits als Folge der neuen Bahnfinanzierung FABI umgesetzten Billetpreiserhöhungen von circa 8% seit 2013). In der Variante der Mehrheit der Verkehrskommission würden die Billetpreise hingegen maximal so stark steigen, wie das Angebot ausgebaut wird (circa 3% pro Jahr). Der Ständerat hat sich gegen Bundesrat und Minderheit Bühler entschieden und den Kredit um 3.5% erhöht, so dass auch für neue öV-Angebote die bestehende Regelung gilt, dass Bund, Kantone und Kunden je einen Drittel der Kosten tragen.
Der Diesel-Skandal von VW, Audi, Fiat, Porsche, Renault und weiterer Autohersteller hat gezeigt, dass staatliche Stellen jahrelang betrogen worden sind bezüglich dem Luftschadstoff Stickoxide. Unter den hypothetischen Laborbedingungen sind die Grenzwerte zwar eingehalten worden. Im normalen Gebrauch auf der Strasse wurden die Abgasreinigungen jedoch automatisch ausgeschaltet. Beispielsweise sobald die Temperatur sich unter 19 Grad befindet, die Fahrt länger als 25 Minuten ist oder wenn sich das Fahrzeug auf über 850 M.ü.M. befindet. Das von den Schweizer Autoimporteuren als Auto des Jahres 2016 ausgezeichnete Fahrzeug verursachte beispielsweise einen 17mal höheren Stickoxid-Ausstoss als erlaubt. Eine Motion von Evi Allemann SP/BE verlangte, dass aus Gründen des Umwelt- und Konsumentenschutzes Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoss nicht mehr als einwandfreie Neuwagen verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat dies mit 61 zu 121 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Seit der Annahme der Alpenschtuz-Initiative steht in der Verfassung, dass der Transitverkehr von Güter, von Grenze zu Grenze, auf der Schiene erfolgen muss. Im Sinne eines Kompromisses wurde die Alpeninitiative so umgesetzt, dass ab 2018 nur noch 650‘000 Lastwagen pro Jahr die Alpen queren dürfen. Die FDP hat nun verlangt, dass der Bundesrat einen Vorschlag für ein abge-schwächtes Ziel machen muss. Dieser Vorschlag wurde ganz knapp mit 91 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung im Nationalrat fand nur 4 Tage nach der Volksab-stimmung zur 2. Gotthardröhre statt. Im Abstimmungskampf hatten zahlreiche Befürworter noch behauptet, sie wollten an der Schweizer Güterverlagerunspolitik nichts ändern
Wer ein neues Auto kauft bezahlt eine Importsteuer von 4% auf den Neuwagenpreis. Die Einnahmen von 400 Mio. pro Jahr fliessen heute in die allgemeine Bundeskasse. Neu sollen sie für den Strassenbau reserviert werden. Das ist weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht Diese Importsteuer bezahlen auch Wenigfahrer, die zum Beispiel aus ökologischen Gründen ein sparsameres Auto kaufen. Der von Evi Allemann SP/BE vorgeschlagene Kompromiss, wollte für den neu-en Strassenfond NAF sogar noch mehr Geld als der Bundesrat aus der Bundeskasse nehmen (525 statt Bundesrat 400 Mio./Jahr). Statt die Auto-Importsteuer soll die aktuelle Benzinsteuer verwen-det werden. Damit bezahlen verursachergerecht jene mehr, die mehr tanken. Der Vorschlag von Evi Allemann ist mit 132: 62 abgelehnt worden. Zusammen mit den anderen Neuerungen des Strassenfonds NAF erhält der Strassen-Kasse des Bundes 1 Milliarde mehr pro Jahr. Davon gehen insgesamt 650 Mio. zu Lasten der knappen Bundeskasse. Am 12. 2.2017 werden Volk und Stände über diese Verfassungsänderungen abstimmen.
Der Bundesrat will für Elektroautos und andere Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen eine neue Steuer einführen. Die wichtigste Begründung des Bundesrates ist, dass diese Fahrzeuge heute keine Benzinsteuer bezahlen. Der Vorschlag von Jürg Grossen glp/BE wollte erreichen, dass wie für die Benzinsteuer auch für die Elektroauto-Steuer gilt: Wer viel fährt und ein verbrauchsintensives Fahrzeug besitzt soll mehr bezahlen müssen als wer seinen Kleinwagen nur selten benutzt. Die neue Elektroauto-Steuer soll deshalb wie bei der leistungsabhänige Schwerverkehrsabgabe LSVA für Lastwagen eine leistungsabhängige Abgabe sein. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 129 zu 63 Stimmen abgelehnt. Damit ist es weiterhin möglich, dass eine nicht verursachergerechte Pauschale für Elektroautos eingeführt wird. Während die Benzinpreiserhöhung rappengenau fest-steht (4 Rp/l), ist bei der Volksabstimmung über den neuen Strassenfonds NAF vom 12. 2. 17 noch unbekannt wie hoch die neue Elektroauto-Steuer wird.
Der Bund fördert Verkehrsprojekte in den Agglomerationen, die bezüglich Raumplanung, Res-souceneffizienz und Kosten-Nutzen-Verhältnis besonders gut abschneiden. Obwohl die Metro Lausanne und Tramlinien wie die Limmattalbahnbahn und die Glatttalbahn diese Kriterien beson-ders gut erfüllen, wollte die Verkehrskommission des Nationalrates mit Stichentscheid von Natalie Rickli SVP/ZH diese Projekte zukünftig bei der Mitfinanzierung durch den Bund benachteiligen. Profitiert von dieser Änderung hätte primär jener Teil der Strassenprojekte, die ein schlechtes Kos-ten-Nutzen-Verhältnis ausweisen. Mit 100 zu 92 Stimmen hat der Nationalrat den Vorschlag von Evi Allemann SP/BE, Bundesrates und des Ständerates zugestimmt. Damit werden alle Verkehrspro-jekte in den Agglomerationen auch zukünftig gleich behandelt (Art. 17d MinVG).