Name
Jans
Vorname
Beat
Geburtsdatum
12.07.1964
Partei
Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Kanton
Basel-Stadt
Ämter
Kantonsregierung
100% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Nationalrat nahm das neue CO2-Gesetz klar an (129:59 bei 8 Enthaltungen).
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Nationalrat ist der Minderheit mit 111: 86 gefolgt.
Der Einzelantrag Paganini (Mitte, SG) will den finanziellen Anreiz für Autoimporteure so ausgestalten, dass diese jedes Jahr zusätzliche sparsame Modelle und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) anbieten und nicht wie der Antrag der Mehrheit nur alle 4 bis 5 Jahre. Er setzt sich mit 138:58 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit möchte CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich festlegen. Die Minderheit Wasserfallen hingegen schlägt vor, dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung im Gebäudebereich frühstens Ende 2025 bei der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was aufgrund der parlamentarischen Abläufe und der darauffolgenden Umsetzung in den Kantonen erst um 2030 wirksam würde. Die Mehrheit wurde vom Nationalrat deutlich mit 132:57 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Minderheit will die Vorschriften für Autoimporteure so festlegen, dass im Jahr 2030 Elektroautos und andere mit erneuerbarer Energie angetriebene Autos bei den Neuwagen zum Normalfall werden. Für den Durchschnitt der Fahrzeugflotte wären noch 20g CO2/km sanktionsfrei erlaubt. Bereits heute sind Modelle aller Klassen auch mit Elektroantrieb erhältlich. Die Minderheit unterliegt mit 109:88 Stimmen.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210.- zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Egger Mike so zementieren will. Der Nationalrat ist sehr klar dem Bundesrat gefolgt mit 133 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die identischen Einzelanträge von Fabio Regazzi (Mitte/TI), Kurt Fluri (FDP/SO) und Thomas Hurter (SVP/SH) verlangen, die Flugticketabgabe erst dann einzuführen, wenn der Flugverkehr wieder 80% der Treibhausgase von 2019 verursacht. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Bewohner unserer Nachbarstaaten. Das Flugverhalten von 2019 ist deshalb mit der Schweizer Klimapolitik nicht vereinbar und die Lenkungsabgabe auf Flugtickets ist schon vorher nötig, damit die Verursacher zumindest einen Teil der verursachten Klimafolgekosten tragen. Die Anträge unterliegen mit 124:68 Stimmen und einer Enthaltung.
Bei der Erhöhung der Schweizer Kapitalbeiträge an die Weltbankgruppe und die Afrikanischen Entwicklungsbank möchte die Kommissionsmehrheit festlegen, dass die Schweiz jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie von Programmen, die zur Exploration, Förderung, Produktion sowie zur Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen in den Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, ablehnt. Die Einzelanträge Schneider-Schneiter (Mitte, BL)/Portmann (FDP, ZH)/Grüter(SVP, LU) wollen diese Bedingungen streichen. Der Nationalrat hat die Einzelanträge mit 106:89 Stimmen angenommen.
Die KVI will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Die Mehrheit des Nationalrats empfiehlt die Initiative abzulehnen (108:88 bei 2 Enthaltungen).
Es wurden von den Räten zwei unterschiedliche Konzepte für einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative ausgearbeitet. Der Nationalrat möchte für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Der Ständerat hat ein alternatives Konzept beschlossen, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht proklamiert. Wirksame Sanktionen fehlen. Die Minderheit Bregy möchte das Konzept des Ständerats übernehmen. Der Nationalrat hat sich mit 97:92 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp für das Festhalten an einer Sorgfaltsprüfungspflicht ausgesprochen.
Die Minderheit möchte für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Franken und mindestens 500 Mitarbeitenden eine Offenlegungspflicht für klimabedingte physische und Transitionsrisiken einführen. Die Mehrheit möchte keine entsprechenden Bestimmungen im CO2-Gesetz verankern. Der Nationalrat hat die Minderheit abgelehnt (107:88).
Die Mehrheit möchte neu für die FINMA und die SNB eine Überprüfungs- und Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken festlegen. Die Minderheit Egger Mike SVP/SG möchte diese Bestimmungen streichen. Der Nationalrat hat die Mehrheit klar angenommen.
Wenn ältere, bestehende Wasserkraftwerke neu konzessioniert werden, mussten sie bis anhin dem Verursacherprinzip entsprechend Massnahmen treffen um die teils massiven, bis zur Neukonzessionierung nicht kompensierten Eingriffe, in die lokale Natur auszugleichen. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieser Massnahmen war bislang der ursprüngliche Zustand vor Ort, ohne Kraftwerk. Das vorliegende Geschäft wollte den bereits beeinträchtigten Ist-Zustand (mit Anlage) als Ausgangspunkt für ökologische Ersatzmassnahmen festlegen, die damit natürlich hinfällig werden. Der beeinträchtige Zustand wird so auch nach einer Neukonzessionierung über Jahrzehnte hinweg weiter bestehen, ohne dass hierfür je Ersatzmassnahmen nach dem Verursacherprinzip getroffen werden müssen.
Die Pflicht der Kantone Gewässer zu revitalisieren, ist seit 2011 im Gewässerschutzgesetz verankert und war ein bedeutender Bestandteli des Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. Die Revitalisierungen werden mit Bundesmitteln unterstützt. Obschon bereits seit 2007 klar war, dass über 80 Jahre hinweg jährlich etwa 60 Mio. hierfür benötigt werden, stellte der Bund für die Programmperiode 2020-24 nur 36 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Kantone haben allerdings Eingaben für den doppelten Betrag gemacht. Wenn das Geld fehlt, werden Revitalisierungen verzögert oder nur in geringerem Mass umgesetzt. Das schadet der Biodiversität. Die Erhöhug der jährlichen Mittel von 36 auf 56 Mio., wie in diesem Antrag gefordert, hätte dem entgegenwirken können und wäre eine wichtige Stütze für die Revitalisierung der Gewässer gewesen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Eine Kommissionsminderheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen: Anpassung Düngerbilanz, Verzicht auf hochtoxische Pestizide ermöglichen, regionale Anforderungen, Einhaltung des Gewässerschutzes. Sie unterliegt mit 108:82 Stimmen.
Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.