Name
Giezendanner
Vorname
Benjamin
Geburtsdatum
22.04.1982
Partei
Schweizerische Volkspartei
Kanton
Aargau
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
4.1% Ecologico
I sondaggi in dettaglio ordinati per argomento.
Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Nationalrat nahm das neue CO2-Gesetz klar an (129:59 bei 8 Enthaltungen).
Diese Parlamentarisch Initiative der Grünen Fraktion will den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird. Bundesgesetze, welche eine negative Treibhausgasemissionsbilanz aufweisen sollen die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte brauchen. Der Nationalrat hat die Pa.Iv. relativ knapp mit 98 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Nationalrat ist der Minderheit mit 111: 86 gefolgt.
Der Einzelantrag Paganini (Mitte, SG) will den finanziellen Anreiz für Autoimporteure so ausgestalten, dass diese jedes Jahr zusätzliche sparsame Modelle und Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) anbieten und nicht wie der Antrag der Mehrheit nur alle 4 bis 5 Jahre. Er setzt sich mit 138:58 Stimmen durch.
Die Swiss hat angekündigt, wegen der Einnahmenausfälle während der Pandemie den Ersatz älterer Flugzeuge durch neuere weniger CO2-intensive und weniger laute Flugzeuge zu verschieben. Die Minderheit von Ursula Schneider-Schüttel SP/FR verlangte, dass die Zusatzmilliarde zu Gunsten von Swiss und Edelweiss nur bewilligt wird, wenn die Fluggesellschaften zusichern, ihre Flugzeuge wie ursprünglich geplant zu ersetzen. Auch Frankreich hat seine Staatshilfe an Vorschriften zur Flottenerneuerung gekoppelt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Die Mehrheit schlägt vor, dieses Ziel auf -30% festzulegen. Die Minderheit Girod will das Inlandziel auf -40% und das Gesamtziel auf -60% anheben. Die Minderheit wurde klar abgelehnt.
Art.3 abs. 5 sieht vor, dass beim Inlandziel Emissionsreduktionen im ausländischen Teil des Emissionshandelssystems angerechnet werden können. Dies entspricht einer indirekten Abschwächung der Inlandmassnahmen. Die Minderheit Bäumle möchte hier dem Ständerat folgen und diesen Fehler in der Buchhaltung zum Inlandziel korrigieren. Die Minderheit wurde angenommen.
Die Kommissionsmehrheit möchte CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich festlegen. Die Minderheit Wasserfallen hingegen schlägt vor, dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung im Gebäudebereich frühstens Ende 2025 bei der Bundesversammlung die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was aufgrund der parlamentarischen Abläufe und der darauffolgenden Umsetzung in den Kantonen erst um 2030 wirksam würde. Die Mehrheit wurde vom Nationalrat deutlich mit 132:57 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Minderheit will die Vorschriften für Autoimporteure so festlegen, dass im Jahr 2030 Elektroautos und andere mit erneuerbarer Energie angetriebene Autos bei den Neuwagen zum Normalfall werden. Für den Durchschnitt der Fahrzeugflotte wären noch 20g CO2/km sanktionsfrei erlaubt. Bereits heute sind Modelle aller Klassen auch mit Elektroantrieb erhältlich. Die Minderheit unterliegt mit 109:88 Stimmen.
Teilnehmende am Emissionshandelssystem (Grossemittenten) werden von der CO2-Abgabe befreit. Der Ständerat hat analog zu einigen europäischen Ländern (z.B. UK, NL) einen sogenannten Mindestpreis (floor price) für fossil-thermische Kraftwerke eingeführt. Dieser soll sicherstellen, dass die externen Klimakosten verursachergerecht dem Strom angelastet werden. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass fossil-thermische Kraftwerke, die der inländischen Versorgungssicherheit dienen, von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Die Minderheit Bäumle möchte die Regelung des Ständerats (ohne Ausnahme) übernehmen. Der Nationalrat hat die Minderheit Bäumle klar angenommen.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210.- zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Egger Mike so zementieren will. Der Nationalrat ist sehr klar dem Bundesrat gefolgt mit 133 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die identischen Einzelanträge von Fabio Regazzi (Mitte/TI), Kurt Fluri (FDP/SO) und Thomas Hurter (SVP/SH) verlangen, die Flugticketabgabe erst dann einzuführen, wenn der Flugverkehr wieder 80% der Treibhausgase von 2019 verursacht. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Bewohner unserer Nachbarstaaten. Das Flugverhalten von 2019 ist deshalb mit der Schweizer Klimapolitik nicht vereinbar und die Lenkungsabgabe auf Flugtickets ist schon vorher nötig, damit die Verursacher zumindest einen Teil der verursachten Klimafolgekosten tragen. Die Anträge unterliegen mit 124:68 Stimmen und einer Enthaltung.
Bei der Erhöhung der Schweizer Kapitalbeiträge an die Weltbankgruppe und die Afrikanischen Entwicklungsbank möchte die Kommissionsmehrheit festlegen, dass die Schweiz jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie von Programmen, die zur Exploration, Förderung, Produktion sowie zur Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen in den Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, ablehnt. Die Einzelanträge Schneider-Schneiter (Mitte, BL)/Portmann (FDP, ZH)/Grüter(SVP, LU) wollen diese Bedingungen streichen. Der Nationalrat hat die Einzelanträge mit 106:89 Stimmen angenommen.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Die Mehrheit schlägt vor, dieses Ziel auf -30% festzulegen. Die Minderheit Egger Mike schlägt vor, gänzlich auf ein Inlandziel zu verzichten, so dass der grösste Teil der Schweizer Reduktionen über den Kauf ausländische Zertifikate erreicht werden könnte. Es würde auch bedeuten, dass die von der Schweiz im Jahr 2017 eingegangenen internationalen Verpflichtungen nicht erfüllt werden können. Die Minderheit wurde vom Nationalrat klar abgelehnt.
Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu grossen Teilen auf Emissionsreduktionen im Ausland, welche der Schweiz angerechnet werden sollen. Das Paris-Abkommen erlaubt dies grundsätzlich. Da die Schweiz eines der wenigen Länder ist, welches überhaupt ausländische Emissionsreduktionen ans eigene Ziel anrechnen will, ist es wenig wahrscheinlich, dass die internationalen Verhandlungen hinreichend konkrete und stringente Regeln hervorbringen. Daher möchte die Mehrheit, dass der Bundesrat die Anforderungen für die Anerkennung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen festlegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine minimale Wirksamkeit der Zertifikate besteht. Die Minderheit Wasserfallen möchte, dass im Ausland erzielte Emissionsverminderungen lediglich die international oder multilateral festgelegten Anforderungen erfüllen müssen. Diese Minderheit wurde klar abgelehnt.
Eine Motion von Jürg Grossen (glp/BE) verlangt, dass der Bund Ziele festlegt, damit der Strassenverkehr den CO₂-Ausstoss kontinuierlich reduziert. Bisher verlangt der Bund in der CO₂-Verordnung nur, dass die CO₂-Emissionen des Strassenverkehrs nicht höher als 1990 sein dürfen. Im Gegensatz zu Gebäudesektor und Industrie muss der Strassenverkehr deshalb bisher keinen Beitrag an die Netto-Null-Politik des Bundes leisten. Erfolge durch CO₂-ärmere Autos wurden zwischen 1990 und 2019 durch Mehrverkehr zunichtegemacht. Fünf Tage nach der Volksabstimmung zum CO₂-Gesetz hat der Nationalrat mit 95 zu 95 Stimmen und Stichentscheid von Nationalratspräsident Andreas Aebi SVP/BE die Motion Grossen abgelehnt.
Die Kommissionsmotion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU in Vorbereitung. Die Motion wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen (131:69 bei einer Enthaltung).
Eine Kommissionsminderheit will die Investitionsbeiträge für alle Wasserkraftwerke auf höchstens 40 Prozent der Investitionskosten festlegen. Mit den 60 Prozent der Mehrheit würden neue Wasserkraftwerke deutlich überfinanziert und falsche Anreize gesetzt, um noch mehr ineffiziente Kleinwasserkraftwerke zu bauen. Damit fehlen Mittel für den Ausbau der Photovoltaik, welche mit 60 TWh über ein deutlich grösseres Ausbaupotenzial verfügt und deutlich geringere Umweltauswirkungen aufweist. Die Minderheit unterliegt mit 104:85 bei zwei Enthaltungen.
Heute können Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kaum finanziert werden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Art. 35 Abs. 3 EnG können für solche Anlagen Investitionsbeiträge bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gesprochen werden. Die Mehrheit setzte sich mit 130:55 bei 3 Enhaltungen durch.
Das auslaufende Einspeisevergütungssystem für den Ausbau von Erneuerbaren Energien soll in dieser Revision durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Bei der Schlussabstimmung wird die Weiterführung der Förderung von Erneuerbaren Energien mit 190:5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.
Die KVI will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Die Mehrheit des Nationalrats empfiehlt die Initiative abzulehnen (108:88 bei 2 Enthaltungen).
Es wurden von den Räten zwei unterschiedliche Konzepte für einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative ausgearbeitet. Der Nationalrat möchte für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Der Ständerat hat ein alternatives Konzept beschlossen, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht proklamiert. Wirksame Sanktionen fehlen. Die Minderheit Bregy möchte das Konzept des Ständerats übernehmen. Der Nationalrat hat sich mit 97:92 Stimmen bei 7 Enthaltungen knapp für das Festhalten an einer Sorgfaltsprüfungspflicht ausgesprochen.
Tritt bei einem neuen Produkt innerhalb von 6 Monaten ein Fehler auf, so gilt die Vermutung, dass der Fehler schon von Anfang an vorgelegen hat. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, muss er dies beweisen.
Die Motion Müller beauftragt den Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Branchen nach Möglichkeiten zu suchen, um die Datengrundlage zu nachhaltigen Finanzflüssen zu verbessern. Die besser Datengrundlage soll für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen und es somit Investoren vereinfachen in nachhaltige Anlagen zu investieren. Die Motion wurde vom Nationalrat klar angenommen.
Die Minderheit möchte für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Franken und mindestens 500 Mitarbeitenden eine Offenlegungspflicht für klimabedingte physische und Transitionsrisiken einführen. Die Mehrheit möchte keine entsprechenden Bestimmungen im CO2-Gesetz verankern. Der Nationalrat hat die Minderheit abgelehnt (107:88).
Die Mehrheit möchte neu für die FINMA und die SNB eine Überprüfungs- und Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken festlegen. Die Minderheit Egger Mike SVP/SG möchte diese Bestimmungen streichen. Der Nationalrat hat die Mehrheit klar angenommen.
Mit der Umwelttechnologieförderung werden umweltfreundliche Technologien vom Bund unterstützt, die kurz vor der Marktreife stehen. In der Vergangenheit wurden Methoden für Abfall und Recycling, Wasserqualität und weniger Luftschadstoffe des Verkehrs finanziell am meisten unterstützt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates schlug vor, zum ersten Mal seit 20 Jahren die Gelder für diese Projekte zu erhöhen. Alois Gmür (CVP/SZ) wollte den Betrag belassen, was der Nationalrat mit 109 zu 82 Stimmen verwarf, bevor der Ständerat sich auch gegen eine viel bescheidenere Erhöhung stellte.
Adèle Thorens (Grüne, VD) verlangt, dass die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzdienstleister explizit die Klimarisiken umfasst. Sie wird mit 96:86 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die parlamentarische Initiative Fischer (GLP, LU) verlangt, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG so geändert wird, dass die Klimaverträglichkeit der getätigten Anlagen gemessen, veröffentlicht und verbessert wird. Sie wird mit 104:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Das Obligationenrecht soll so angepasst werden, dass die Garantiezeit von Geräten und Produkten auf fünf Jahre erweitert wird, wie das in einigen EU-Ländern bereits gehandhabt wird.
Bei rund 390 Wirkstoffen, die gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis heute in der Schweiz für die Verwendung als Pestizide registriert sind, dauert es 20 Jahre, bis ein Wirkstoff nach seiner Zulassung ein erstes Mal überprüft wird. Die Minderheit Schneider Schüttel möchte zur Senkung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln die Zahl der Überprüfungen von Wirkstoffen für Pestizide von 20 auf jährlich 30 erhöhen. Der Nationalrat hat sich gegen die Erhöhung der Anzahl Überprüfungen ausgesprochen.
Wenn ältere, bestehende Wasserkraftwerke neu konzessioniert werden, mussten sie bis anhin dem Verursacherprinzip entsprechend Massnahmen treffen um die teils massiven, bis zur Neukonzessionierung nicht kompensierten Eingriffe, in die lokale Natur auszugleichen. Ausgangspunkt für die Bestimmung dieser Massnahmen war bislang der ursprüngliche Zustand vor Ort, ohne Kraftwerk. Das vorliegende Geschäft wollte den bereits beeinträchtigten Ist-Zustand (mit Anlage) als Ausgangspunkt für ökologische Ersatzmassnahmen festlegen, die damit natürlich hinfällig werden. Der beeinträchtige Zustand wird so auch nach einer Neukonzessionierung über Jahrzehnte hinweg weiter bestehen, ohne dass hierfür je Ersatzmassnahmen nach dem Verursacherprinzip getroffen werden müssen.
Der Bund soll Pestizide, die nachweislich aquatische Lebensräume schädigen oder das Trinkwasser belasten, aus dem Verkehr ziehen können.
Die Pflicht der Kantone Gewässer zu revitalisieren, ist seit 2011 im Gewässerschutzgesetz verankert und war ein bedeutender Bestandteli des Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" geführt hat. Die Revitalisierungen werden mit Bundesmitteln unterstützt. Obschon bereits seit 2007 klar war, dass über 80 Jahre hinweg jährlich etwa 60 Mio. hierfür benötigt werden, stellte der Bund für die Programmperiode 2020-24 nur 36 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Die Kantone haben allerdings Eingaben für den doppelten Betrag gemacht. Wenn das Geld fehlt, werden Revitalisierungen verzögert oder nur in geringerem Mass umgesetzt. Das schadet der Biodiversität. Die Erhöhug der jährlichen Mittel von 36 auf 56 Mio., wie in diesem Antrag gefordert, hätte dem entgegenwirken können und wäre eine wichtige Stütze für die Revitalisierung der Gewässer gewesen.
Der Kanton Wallis wollte mit dieser Standesinitiative den Gewässerschutz weiter schmälern und die minimalen gesetzlichen Restwasservorgaben weiter reduzieren, um die Nutzung durch die Wasserkraft zu maximieren. Ausschlaggebend für den Vorstoss war eine ungenügende Konzessionserneuerung eines bestehenden Werkes, das nach Jahrzehnten der Übernutzung endlich den neuen gesetzlichen Grundlagen in Sachen Restwasser hätte angepasst werden müssen. Der Vorstoss wollte das verhindern und stattdessen den Gewässerschutz lockern.
Zurzeit bleiben SchafhalterInnen bei der Sömmerung auf rund der Hälfte der Mehrkosten, die sich durch den Herdenschutz ergeben, sitzen (gemäss Studie Büro Alpe im Schnitt CHF 9000.- pro Alpbetreiber und Jahr). Mit einer deutlichen Erhöhung des Herdenschutz-Etats hätte hier Abhilfe geschaffen werden können. Es wäre eine wichtige Massnahme, um die Hürden beim Herdenschutz zu verringern und die Koexistenz mit dem Wolf als geschützte Tierart zu fördern.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Bei dieser Abstimmung zu Art. 6a LwG möchte die Kommissionsmehrheit die Zielfestsetzung für die Stickstoffreduktion dem Bundesrat überlassen, die Minderheit will einerseits Ziele direkt ins Gesetz schreiben (-10% bis 2025, -20% bis 2030) und andererseits vor allem dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Massnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele durch freiwillige Massnahmen der Branche nicht erreicht werden. Die Mehrheit setzte sich mit 104:85 durch.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Eine Kommissionsminderheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen: Anpassung Düngerbilanz, Verzicht auf hochtoxische Pestizide ermöglichen, regionale Anforderungen, Einhaltung des Gewässerschutzes. Sie unterliegt mit 108:82 Stimmen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsminderheit will Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünge- und Futtermitteln. Die Kommissionsmehrheit will diese auf Düngerlieferungen beschränken. Damit wäre der Überprüfung der Zielerreichung eine grundlegende Voraussetzung genommen, ist doch derer Eintrag von Nährstoffen in die Landwirtschaft durch Futtermittel sogar grösser ist als der Eintrag durch Dünger. Die Minderheit unterliegt mit 97:97 bei einer Enthaltung nur ganz knapp am Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht verschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie besser bekämpft werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 100:95 bei einer Enthaltung beschlossen.
Rund 90 Prozent des umweltschädigenden Luftschadstoffs Ammoniak stammen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Wälder leiden signifikant darunter und die Landwirtschaft verliert jährlich viel Geld durch die Verluste von Dünger in die Luft. Reduktionsmassnahmen sind dringend notwendig und unabdingbar, um die Luftqualität zu verbessern.
Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.
Auf Pestizide wird heute lediglich ein reduzierter MwSt.-Satz von 2,5 % erhoben. In Anbetracht der schädlichen Wirkung von Pestiziden auf Gewässer und Böden und somit unsere Versorgungsgrundlage verlangt die Motion die Aufhebung dieser bevorzugenden Reduktion. Der Nationalrat hat die Motion deutlich mit 119:61 bei fünf Enthaltungen angenommen.
Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn sie bringen Pestizide auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken aus. Wie eine Studie des BAFU gezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden in der Schweiz die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner Pestizide auf öffentlichen Plätzen nicht befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung. Pestizide, welche, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig. Weitere Ausnahmen sollen möglich bleiben, zum Beispiel im Kampf gegen besonders schädliche Organismen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 100:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Nach dem Nein zum CO₂-Gesetz fehlt die Möglichkeit via Klimafonds Gelder für den Betrieb von mehr Zugverbindungen ins Ausland zur Verfügung zu stellen. So wie dies auch andere Staaten tun, um ein Nachtzugsangebot aufrechtzuerhalten. Aline Trede (Grüne/BE) verlangt deshalb Massnahmen, um das Angebot ab der Schweiz mittel- und längerfristig auszubauen. Mit häufigeren und direkteren Verbindungen würden attraktivere Alternativen zum Flugverkehr entstehen. Der Nationalrat hat mit 107 zu 77 Stimmen zugestimmt.
Aktuell dürfen maximal 12 Prozent der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfondsgelder für attraktivere Verkehrsverbindungen innerhalb von Agglomerationen ausgegeben werden. Das entspricht in etwa der seit 2008 gültigen Regelung. Alle Transportmittel im Strassenraum (Tram, Bus, Umfahrungsstrassen, Velo) werden bei diesen Projekten im Rahmen von ökologischen und ökonomischen Kriterien gleich behandelt. Seit das Parlament 2015 die neue Strassenfinanzierung beschlossen hat, zeigt sich, dass der Bedarf für Autobahnbau- und -unterhalt geringer ist als von Bundesrat erwartet. Deshalb wurde der Benzinpreis nicht um 4 Rappen pro Liter erhöht, wie es ursprünglich per 2020 geplant war. Michael Töngi (Grüne/LU) fordert, dass ein Teil der Minderausgaben für Agglomerationsverkehrsprojekte verwendet werden darf. Der Nationalrat hat dies mit 100 zu 93 Stimmen abgelehnt.
Gütertransporte per Lieferwagen sind in der Regel weniger ökologisch als per LKW. Der Staat bevorteilt Lieferwagen indem diese keine LSVA bezahlen. Hans Wicki (FDP/NW) verlangte, dass Lieferwagen die nicht den gewerblichen Transport dienen (d.h. Liefer-, Kurier- und Expressdienste, nicht aber Lieferwagenfahrten von z.B. Metzgereien oder Brauereien) ebenfalls der LSVA zu unterstellen. Weil LKW bezüglich Luftreinhaltung sauberer geworden sind und Lieferwagenfahrten zunehmen (Online-Handel), sind im alpenquerenden Transitverkehr die wenigen Lieferwagen für mehr Stickstoffdioxid verantwortlich als alle LKWs zusammen. Der Nationalrat hat die Änderung mit 103:78 abgelehnt.