Name
Frei
Vorname
Daniel
Geburtsdatum
05.02.1979
Partei
Grünliberale Partei
Kanton
Zürich
92.9% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Der Vorschlag von Karl Vogler CSP/OW fordert eine CO2-Lenungsabgabe auf Flugticket in der Höhe von zwischen 12 und 50 Franken pro Abflug ab der Schweiz. Ein Drittel der Ein-nahmen wäre zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet worden. Zwei Drittel (30-50 Fr. pro Person und Jahr) wären an die Bevölkerung zurückverteilt worden, so dass Nichtflieger finanziell belohnt worden wären. Alle Nachbarstaaten kennen bereits Abgaben auf Flugtickets. In Deutschland haben Billigfluglinien explizit wegen der Einführung der etwa gleich hohen deutschen Flugticketabgabe ihr Angebot an Flügen redu-ziert. Als aktuell einziger Bereich ohne Schweizer Klimaschutz-Massnahmen wird der Flug-verkehr in der Schweiz in wenigen Jahren zum grössten Verursacher von CO2. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 88 zu 93 Stimmen knapp abgelehnt (Art. 30a CO2G).
Bisher gibt es nur für Brennstoffe (Heizöl) eine CO2-Lenkungsabgabe. Dieser Vorschlag von Martin Bäumle glp/ZH wollte auch auf die Treibstoffe Benzin und Diesel eine CO2-Lenkungsabgabe einführen. Ein Drittel der Einnahmen wären für Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität (u.a. Aufbau der Ladeinfrastruktur) und zur Produktion von CO2-freien Treibstoffen eingesetzt worden. Zwei Drittel der Einnahmen wären an Bevölkerung und Wirt-schaft zurückbezahlt werden. Wenigfahrer und Personen ohne Auto hätten so von einem Öko-bonus profitiert, weil sie mehr Geld zurückerhalten als sie selber einzahlen. Zusätzliche Mass-nahmen zur CO2-Reduktion im Strassenverkehr sind dringend nötig. Während die CO2-Emissionen von Gebäuden und Industrie deutlich gesunken sind, sind die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs immer noch gleich hoch wie 1990. Der Vorschlag wurde mit 125 zu 70 Stimmen abgelehnt (Art. 31 CO2G).
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210 zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Genecand so zementieren wollte. Der Nationalrat ist sehr knapp dem Bundesrat gefolgt mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Schweiz verpflichtete sich als Industrieland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, angemessene Beiträge an die internationale Klimafinanzierung zu leisten. Bisher hat der Bund dies vorwiegend aus den EZA-Rahmenkrediten finanzierte.
Da die Klimafinanzierungsbeiträge der Schweiz bis 2020 stark erhöht werden müssen, stellt sich die Frage nach alternativen Finanzierungsquellen. Die Minderheit Girod schlägt vor, einen Teil der Einnahmen aus Abgaben und Sanktionen dafür einzusetzen, was dem Verursachergesetz entspricht. Die Mehrheit im Nationalrat hatte dafür aber kein Gehör.
Die Minderheit sah vor, auf das unwirksame Emissionshandelssystem zu verzichten und stattdesssen auch für die rund 50 grössten Emittenten der Schweiz auf das bewährte System mit Zielvereinbarungen zu setzen. Damit wäre auch die Verknüpfung mit dem unwirksamen europäischen Emissionshandelssystem obsolet geworden.
Nachdem der Ständerat es abgelehnt hatte, auf den Vorschlag des Nationalrats für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative einzutreten, stellt sich in der grossen Kammer die Frage, ob man am Vorschlag festhalten will. Dies wurde so bestätigt von der grossen Kammer.
Die Motion der Umweltkommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich reduziert werden kann. Somit soll die durch diese Produkte verursachte Umweltverschmutzung verringert werden, indem so viel Plastik wie möglich ersetzt wird und Forschung und Innovation in diesem Bereich gefördert werden. Die Motion wurde mit 116:58 Stimmen angenommen.
Die vorberatende Kommission schlug als Ergänzung der Motion vor, dem Bundesrat zu ermöglichen Mindestanforderungen für den Import von Rohstoffen zu erlassen, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet. Dieser Vorschlag wurde im Rat mit 101:76 bei 2 Enthaltungen angenommen.
Das nach Abschluss der Beratungen im Nationalrat vorliegende Jagd- und Schutzgeseztz hat die bislang geltende Balance zwischen Regulierung und Schutz aus dem Gleichgewicht gebracht. Zudem wurde es gänzlich verpasst, den Schutz bedrohter Arten wo nötig auszubauen, es ging fast gänzlich in Richtung der Lockerung der Schutzbestimmungen.
Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.
Der Rückweisungsantrag wollte dieKommission damit beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Pestizidinitiativen auszuarbeiten auf der Grundlage des heute unverbdindlichen Aktionsplans Pestizide. Der Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.
Die Revision wollte ursprünglich den Umgang mit dem Wolf erleichternt, schoss dabei aber weit übers Ziel hinaus und höhlt den Artenschutz insgesamt aus, indem künftig sämtliche geschützten Tierarten Gefahr laufen, abgeschossen zu werden, ohne dass sie Schäden angerichtet hätten, sondern einfach nur, weil sie da sind. Zudem gibt der Bundesrat einen Grossteil seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit im Artenschutz an die Kantone und damit an die Willkür kantonaler Lokalpolitik ab.
Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.
Bei der Projektliste für neue Nationalstassen hat es der Nationalrat abgelehnt, die Schweizer Klimaziele und andere gültige umweltpolitische Ziele zu berücksichtigen (Ablehnung der Rückweisung von Michael Töngi Grüne/LU). Danach hat der Nationalrat drei zusätzliche Strassenprojekte genehmigt, die vom Bundesrat für nicht prioritär gehalten werden. Bei seinem Entscheid kannte der Nationalrat deshalb nicht einmal die Milliarden-Kosten oder die Linienführung dieser Projekte (Zürcher-Oberland-Autobahn,Bodensee-Thurtal-Strasse und den Muggenbergtunnel/BL vorgeschlagen von Bruno Walliser SVP/ZH, Thomas Amann CVP/SG bzw. Christian Imark SVP/BL). Ebenfalls beschlossen wurde eine zweite Autobahn durch die Stadt Luzern (Ablehnung Minderheit Jürg Grossen glp/BE). Ob dieses Projekt sinnvoll ist, ist umstritten. Gemäss Bund gehört der Raum Luzern jedenfalls nicht zu den 160 Nationalstrassenkilometern mit der grössten Verkehrsüberlastung. Der Nationalrat hat der so geänderte Nationalstrassenausbau-Projektliste (Vorlage 2) mit 131 zu 56 Stimmen zugestimmt.