Name
Amoos
Vorname
Emmanuel
Geburtsdatum
28.07.1980
Website
Partei
Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Kanton
Wallis
Gemeinde
Siders
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
92.9% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Eine Motion von Jürg Grossen (glp/BE) verlangt, dass der Bund Ziele festlegt, damit der Strassenverkehr den CO₂-Ausstoss kontinuierlich reduziert. Bisher verlangt der Bund in der CO₂-Verordnung nur, dass die CO₂-Emissionen des Strassenverkehrs nicht höher als 1990 sein dürfen. Im Gegensatz zu Gebäudesektor und Industrie muss der Strassenverkehr deshalb bisher keinen Beitrag an die Netto-Null-Politik des Bundes leisten. Erfolge durch CO₂-ärmere Autos wurden zwischen 1990 und 2019 durch Mehrverkehr zunichtegemacht. Fünf Tage nach der Volksabstimmung zum CO₂-Gesetz hat der Nationalrat mit 95 zu 95 Stimmen und Stichentscheid von Nationalratspräsident Andreas Aebi SVP/BE die Motion Grossen abgelehnt.
Die Kommissionsmotion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU in Vorbereitung. Die Motion wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen (131:69 bei einer Enthaltung).
Eine Kommissionsminderheit will die Investitionsbeiträge für alle Wasserkraftwerke auf höchstens 40 Prozent der Investitionskosten festlegen. Mit den 60 Prozent der Mehrheit würden neue Wasserkraftwerke deutlich überfinanziert und falsche Anreize gesetzt, um noch mehr ineffiziente Kleinwasserkraftwerke zu bauen. Damit fehlen Mittel für den Ausbau der Photovoltaik, welche mit 60 TWh über ein deutlich grösseres Ausbaupotenzial verfügt und deutlich geringere Umweltauswirkungen aufweist. Die Minderheit unterliegt mit 104:85 bei zwei Enthaltungen.
Heute können Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kaum finanziert werden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Art. 35 Abs. 3 EnG können für solche Anlagen Investitionsbeiträge bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gesprochen werden. Die Mehrheit setzte sich mit 130:55 bei 3 Enhaltungen durch.
Das auslaufende Einspeisevergütungssystem für den Ausbau von Erneuerbaren Energien soll in dieser Revision durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Bei der Schlussabstimmung wird die Weiterführung der Förderung von Erneuerbaren Energien mit 190:5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.
Die parlamentarische Initiative Fischer (GLP, LU) verlangt, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG so geändert wird, dass die Klimaverträglichkeit der getätigten Anlagen gemessen, veröffentlicht und verbessert wird. Sie wird mit 104:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Das Obligationenrecht soll so angepasst werden, dass die Garantiezeit von Geräten und Produkten auf fünf Jahre erweitert wird, wie das in einigen EU-Ländern bereits gehandhabt wird.
Rund 90 Prozent des umweltschädigenden Luftschadstoffs Ammoniak stammen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Wälder leiden signifikant darunter und die Landwirtschaft verliert jährlich viel Geld durch die Verluste von Dünger in die Luft. Reduktionsmassnahmen sind dringend notwendig und unabdingbar, um die Luftqualität zu verbessern.
Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.
Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn sie bringen Pestizide auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken aus. Wie eine Studie des BAFU gezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden in der Schweiz die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner Pestizide auf öffentlichen Plätzen nicht befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung. Pestizide, welche, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig. Weitere Ausnahmen sollen möglich bleiben, zum Beispiel im Kampf gegen besonders schädliche Organismen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 100:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Nach dem Nein zum CO₂-Gesetz fehlt die Möglichkeit via Klimafonds Gelder für den Betrieb von mehr Zugverbindungen ins Ausland zur Verfügung zu stellen. So wie dies auch andere Staaten tun, um ein Nachtzugsangebot aufrechtzuerhalten. Aline Trede (Grüne/BE) verlangt deshalb Massnahmen, um das Angebot ab der Schweiz mittel- und längerfristig auszubauen. Mit häufigeren und direkteren Verbindungen würden attraktivere Alternativen zum Flugverkehr entstehen. Der Nationalrat hat mit 107 zu 77 Stimmen zugestimmt.
Aktuell dürfen maximal 12 Prozent der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfondsgelder für attraktivere Verkehrsverbindungen innerhalb von Agglomerationen ausgegeben werden. Das entspricht in etwa der seit 2008 gültigen Regelung. Alle Transportmittel im Strassenraum (Tram, Bus, Umfahrungsstrassen, Velo) werden bei diesen Projekten im Rahmen von ökologischen und ökonomischen Kriterien gleich behandelt. Seit das Parlament 2015 die neue Strassenfinanzierung beschlossen hat, zeigt sich, dass der Bedarf für Autobahnbau- und -unterhalt geringer ist als von Bundesrat erwartet. Deshalb wurde der Benzinpreis nicht um 4 Rappen pro Liter erhöht, wie es ursprünglich per 2020 geplant war. Michael Töngi (Grüne/LU) fordert, dass ein Teil der Minderausgaben für Agglomerationsverkehrsprojekte verwendet werden darf. Der Nationalrat hat dies mit 100 zu 93 Stimmen abgelehnt.
Gütertransporte per Lieferwagen sind in der Regel weniger ökologisch als per LKW. Der Staat bevorteilt Lieferwagen indem diese keine LSVA bezahlen. Hans Wicki (FDP/NW) verlangte, dass Lieferwagen die nicht den gewerblichen Transport dienen (d.h. Liefer-, Kurier- und Expressdienste, nicht aber Lieferwagenfahrten von z.B. Metzgereien oder Brauereien) ebenfalls der LSVA zu unterstellen. Weil LKW bezüglich Luftreinhaltung sauberer geworden sind und Lieferwagenfahrten zunehmen (Online-Handel), sind im alpenquerenden Transitverkehr die wenigen Lieferwagen für mehr Stickstoffdioxid verantwortlich als alle LKWs zusammen. Der Nationalrat hat die Änderung mit 103:78 abgelehnt.