Name
Siegenthaler
Vorname
Heinz
Geburtsdatum
11.10.1955
Partei
Die Mitte
Kanton
Bern
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
68.4% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wirkungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durchschnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteuer wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen bisher 20-mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss Vorschlag von Christian Wasserfallen sollte CO2–Ziel für Personenwagen mit einer neuen Berechnungsart massiv abgeschwächt werden. Dies hat der Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Für den Gesamtenergieverbrauch sowie den Stromverbrauch werden Richtwerte jeweils pro Person und Jahr für 2020 und 2035 festgelegt. Diese Zielwerte fördern die Ausschöpfung der enormen Effizienzpotenziale und werden folglich von den Umweltverbänden begrüsst. Der Nationalrat ist der Linie des Bundesrates gefolgt und hat die Bestimmungen mit 105 zu 82 Stimmen angenommen.
Der betreffende Artikel sieht einen Ausnahmetatbestand vor um Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie nationales Interesse zuzusprechen, auch wenn sie das Grössenkriterium, wie es in Art. 14 des behandelten Entwurfs vorgesehen ist, nicht erfüllen. Damit wird das Interesse an den betroffenen Anlagen als gleichrangig mit dem Interesse an nationalen Schutzinventaren betrachtet (z.B. BLN). Davon ausgenommen sind nach Art. 14 des Entwurfs einzig Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG und Wasser- und Zugvogelreservate. Die Anlagen müssen einen "zentralen Beitrag" an die Ausbauziele leiusten und der Standortkanton muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies führt insbesonders beim Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zu einer weiteren Schwächung der Schutzziele gegenüber dem Ausbau von Energieanlagen, welche zwar nicht genügend gross sind um von nationalem Interesse zu sein, dieses Prädikat aber auf Umwegen dennoch erhalten sollen.
Über die KEV wurde in den vergangenen Jahren ein massiver Ausbau der Kleinwasserkraft vorangetrieben. Aus Sicht der Umweltverbände weisen aber insbesondere die kleinsten dieser Werke, welche am häufigsten gebaut werden, ein ungünstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten auf. Sowohl im ökonomischen Sinn aber vor allem auch beim Eingriff in den Lebensraum. Bereits seit geraumer Zeit steht darum die Forderung im Raum die Förderung der Wasserkraft zu begrenzen, damit die allerletzten ungenutzten Gewässerabschnitte erhalten bleiben. Der Bundesrat hat im Entwurf eine Untergrenze von 1MW für die Förderung vorgeschlagen. Davon ausgenommen sind Trinkwasser-, Abwasseranlagen und solche an bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken. Weitere Ausnahmen kann der Bundesrat gemäss Entwurf vorsehen. Um dem unnachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft zu begegnen ist auch aus ökologischer Sicht eine Untergrenze der Förderung wichtig. Diese sollte im güstigsten Fall noch höher festgesetzt werden. Eine Absenkung der Untergrenze auf 300kW, wie sie in diesem Punkt gefordert wurde, ist auf jeden Fall klar abzulehnen.
Bei der Wasserkraft wird die Einspeisevergütung, wie bei den neuen Technologien, anhand von Referenzanlagen bestimmt. Dieser Ansatz führt zu grossen Abweichungen gegenüber den realen Gestehungskosten und bei den rentabelsten Anlagen zur Übervergütung im Bereich mehrerer Rp./kWh. Ein grosser Teil der Fördermittel fliesst in Klein- und Kleinstanlagen mit unbedeutender Produktion aber hohen Umweltauswirkungen. Eine Begrenzung der maximal anrechenbaren Gestehungskosten bei Wasserkraftanlagen auf 20 Rp./kWh (ähnlich hoch wie Maximum bei Photovoltaik) hilft mit, diese Exzesse zu unterbinden. Der Nationalrat hat diesem „ökonomischen Umweltschutz“ mit 99 zu 94 Stimmen zugestimmt.
Um Effizienzmassnahmen und den Zubau neuer Kraftwerke basierend auf erneuerbaren Energien zu fördern, schlägt der Bundesrat vor, die Mittel des Netzzuschlagsfonds zu erhöhen. Der Netzzuschlag wird von heute maximal 1.5 Rp/kWh auf maximal 2.3 Rp/kWh angehoben. Diese Erhöhung hat der Nationalrat mit 105 zu 75 Stimmen angenommen.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen gibt es in der Schweiz kaum Akteure, die bei mittleren und kleinen Stromverbrauchern Effizienzdienstleistungen wirtschaftlich rentabel anbieten und relevante Einsparungen nachweisen können. Mit dem Instrument des Stromsparbonus werden neu Anreize geschaffen, um einen Energiedienstleistungsmarkt im Bereich der Stromeffizienz zu ermöglichen. Basierend auf diesem Bonus-Malus Modell werden Netzbetreiber vermehrt vorhandene Stromeffizienzpotenziale nutzen. Der Nationalrat hat sich für diese Effizienzmassnahmen mit 117 zu 73 Stimmen ausgesprochen.
Der Vorschlag sieht vor, dass Kernenergiegesetz mit einer Regelung zum Langzeitbetrieb und zur Ausserbetriebnahme der Schweizer AKW zu ergänzen. Demnach müssen Betreiber nach 40 Jahren Betriebszeit ein Langzeitbetriebskonzept vorlegen, welches eine steigende Sicherheit gewährleistet. Die Umweltorganisationen betrachten den Vorschlag als eine notwendige gesetzliche Änderung für den Betrieb der alternden AKW. Durch den Grundsatz der steigenden Sicherheit wird gewährleistet, dass die zunehmenden Anfälligkeiten alternder AKW zumindest teilweise kompensiert werden können. Mit 95:94 Stimmen und 6 Enthaltungen lehnt der Nationalrat die steigende Sicherhiet und damit die Verschärfung der Sicherheitsanforderungen in der sicherheitstechnisch riskanten Altersphase von AKW ab.
Der Vorschlag sieht vor, dass Kernenergiegesetz mit einer Regelung zum Langzeitbetrieb und zur Ausserbetriebnahme der Schweizer AKW zu ergänzen. Demnach müssen Betreiber nach 40 Jahren Betriebszeit ein Langzeitbetriebskonzept für jeweils max. 10 Jahre vorlegen, welches von der Aufsichtsbehörde ENSI geprüft und genehmigt wird. Damit kann das Risiko minimiert werden, dass Betreiber gegen Ende der Betriebsphase eines AKW nicht mehr ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen haben die Annahme des Langzeitbetriebskonzepts empfohlen. Allerdings hat es der Nationalrat verpasst, eine wichtige Konkretisierung der geltenden Sicherheitsanforderungen(steigende Sicherheit) für den Langzeitbetrieb zu verabschieden. Das abgeschwächte Langzeitbetriebskonzept wurde mit 114:79 Stimmen vom Nationalrat angenommen.
Die Minderheit Chopard verlangt eine Begrenzung der Laufzeiten für die ältesten AKW Mühleberg, Beznau I und II auf max. 50 Jahre. Diese entsprechen heutigen Sicherheitsanforderungen an moderne AKW nicht. In Beznau ist zum Beispiel die äussere Sicherheitshülle zu wenig massiv, so dass sie nicht ausreichend Schutz gegen den Absturz eines modernen Verkehrs- oder Lastflugzeugs beiten würde. Aufgrund von Materialalterungen, Abnutzung und konzeptioneller Schwächen stellen Nachrüstungen nur bedingt Sicherheitsverbesserungen da. Anlagen aus den 60er Jahren lassen sich nicht auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik bringen. Die Umweltorganisationen empfehlten die Annahme des Vorschlags. Die Mehrheit des Nationalrates (131:63) lehnte die Begrenzung der Laufzeiten auf 50 Jahre ab und stimmte stattdessen einer Laufzeit für die AKW Beznau und Mühleberg von 60 Jahren zu.
Die Atomausstiegsinitiative verlangt den Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie. Bis ein Jahr nach Annahme der Initiative ist das älteste AKW der Welt, Beznau I vom Netz zu nehmen. Die AKW Mühleberg, Beznau II, Gösgen und Leibstadt sind gestaffelt nach jeweils maximal 45 Betriebsjahren stillzulegen. Die Energiestrategie 2050 ist der Ausstiegsinitiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Sowohl Initiative als auch der indirekte Gegenvorschlag wurden von den Umweltorganisationen empfohlen. Während der Nationalrat auf die Vorlage der Energiestrategie 2050 eintrat, lehnte er die Annahme der Initiatve mit 120:71 Stimmen deutlich ab.
Die Volksinitiative verlangt, dass Ziele zur substanziellen Verbesserung der Stromeffizienz definiert und die nötigen Massnahmen dazu getroffen werden, um den jährlichen Stromverbrauch auf dem Niveau von 2011 zu stabilisieren. Aufgrund des engen Zusammenhangs dieser Forderung mit der Ausarbeitung von Effizienzzielen und Massnahmen im Rahmen der Energiegesetzrevision wurde eine Fristverlängerung der Volksinitiative beantragt. Dieser Antrag, welchen die Umweltverbände unterstützten, wurde vom Nationalrat mit 103 zu 82 Stimmen angenommen.
Die Motion der APK beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Unternehmen die im Ausland tätig sind zu einer Sorgfaltsprüfung zu verpflichten und damit mehr Verantwortung bezüglich Menschenrechten und Umwelt übernehmen. Bei der Sorgfaltsprüfung geht es darum, dass Firmen im vornherein (1) Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren, (2) entsprechende Massnahmen ergreifen und (3) darüber berichten. Dieses präventive Instrument ist ein zentrales Element der UNO-Leitprinzipien. Die per Stichentscheid des Präsidenten entschiedene Abstimmung, wurde nach Rückkommensantrag aus Reihen der CVP wiederholt. Der Nationalrat entschied darauf mit 95:86 und 6 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, möglichst rasch alle notwendigen Massnahmen für ein Verbot des Weichmacher-Stoffes zu ergreifen. Dieser findet unter anderem in zahlreichen Lebensmittelverpackungen Verwendung. Untersuchungen belegen, dass der Stoff in der Umwelt nachgewiesen wird und schon in niedriger Konzentration auf das Hormonsystem von Mensch und Umweltorganismen wirkt. Der Nationalrat folgt dem Motionär nicht und lehnt die Motion knapp mit 91:89 Stimmen ab.
Die Volksinitiative fordert einen schonenderen Umgang mit unseren Rohstoffen. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, erachtet die Initiative aber als zu weitreichend. Deshalb hat er ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser will die Verwendung von besonders umweltbelastenden Rohstoffen verbessern und zudem Stoffkreisläufe schliessen. Der Gegenvorschlag stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft dar. Die Umweltverbände unterstützen die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag. Der Nationalrat hat mit Stichentscheid beschlossen auf den indirekten Gegenvorschlag und somit auf die Revision des Umweltschutzgesetzes einzutreten.
Der betreffende Artikel sieht einen Ausnahmetatbestand vor um Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie nationales Interesse zuzusprechen, auch wenn sie das Grössenkriterium, wie es in Art. 14 des behandelten Entwurfs vorgesehen ist, nicht erfüllen. Damit wird das Interesse an den betroffenen Anlagen als gleichrangig mit dem Interesse an nationalen Schutzinventaren betrachtet (z.B. BLN). Davon ausgenommen sind nach Art. 14 des Entwurfs einzig Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG und Wasser- und Zugvogelreservate. Die Anlagen müssen einen "zentralen Beitrag" an die Ausbauziele leiusten und der Standortkanton muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies führt insbesonders beim Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zu einer weiteren Schwächung der Schutzziele gegenüber dem Ausbau von Energieanlagen, welche zwar nicht genügend gross sind um von nationalem Interesse zu sein, dieses Prädikat aber auf Umwegen dennoch erhalten sollen.
Über die KEV wurde in den vergangenen Jahren ein massiver Ausbau der Kleinwasserkraft vorangetrieben. Aus Sicht der Umweltverbände weisen aber insbesondere die kleinsten dieser Werke, welche am häufigsten gebaut werden, ein ungünstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten auf. Sowohl im ökonomischen Sinn aber vor allem auch beim Eingriff in den Lebensraum. Bereits seit geraumer Zeit steht darum die Forderung im Raum die Förderung der Wasserkraft zu begrenzen, damit die allerletzten ungenutzten Gewässerabschnitte erhalten bleiben. Der Bundesrat hat im Entwurf eine Untergrenze von 1MW für die Förderung vorgeschlagen. Davon ausgenommen sind Trinkwasser-, Abwasseranlagen und solche an bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken. Weitere Ausnahmen kann der Bundesrat gemäss Entwurf vorsehen. Um dem unnachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft zu begegnen ist auch aus ökologischer Sicht eine Untergrenze der Förderung wichtig. Diese sollte im güstigsten Fall noch höher festgesetzt werden. Eine Absenkung der Untergrenze auf 300kW, wie sie in diesem Punkt gefordert wurde, ist auf jeden Fall klar abzulehnen.
Der Bundesrat hatte in der Vorlage zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative die Möglichkeit vorgesehen, in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent neue Zweitwohnungen zu erstellen, wenn diese auf einer kommerziell bewirtschafteten Vertriebsplattform zur Vermietung angeboten werden. Diese Ausnahmeregelung hatte anerkanntermassen ein grosses Missbrauchspotenzial, zumal wichtige einschränkende Bestimmungen durch das Parlament gestrichen wurden. Die Ausschreibung und die tatsächliche Vermietung wären kaum zu überprüfen gewesen. Viele der Betten in den neuen Wohnungen wären kalt geblieben. Dem Bau von Zweitwohnungen als blosser Kapitalanlage wäre Tür und Tor geöffnet geworden.
Bis 2015 müssen die in der Schweiz verkauften Autos gleich sparsam sein wie die in der EU verkauften Modelle (durchschnittlich 130g CO2 pro Kilometer). Der Bundesrat will diese wirkungsvolle Massnahme weiterführen und analog zur EU den Verbrauch bis 2020 auf durchschnittlich 95g CO2 pro Kilometer reduzieren. Weil die Autoimporteuer wie erwünscht ihr Angebot um sparsame Fahrzeuge erweitern, sind die Sanktionen bisher 20-mal kleiner ausgefallen als von den Autoimporteuren prognostiziert. Verteuert werden fast ausschliesslich Sport- und Luxuswagen, herkömmliche Modelle sind kaum betroffen. Gemäss Vorschlag von Christian Wasserfallen sollte CO2–Ziel für Personenwagen mit einer neuen Berechnungsart massiv abgeschwächt werden. Dies hat der Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Mit einem finanziellen Bonus soll für Unternehmen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, ihre Güter per Bahn statt auf der Strasse zu transportieren. Das ist auch deshalb nötig, weil das neue Gesetz den Schienengüterverkehr im Flachland allgemein verteuert. Zudem könnten bestehende Verladeterminals so besser ausgelastet werden. Von dieser Massnahme profitieren würde der Güterverkehr auf der Schiene über die Alpen und im Inland sowie der Import per Schiff. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 105 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Die sogenannte Milchkuh-Initiative verlangt, 1.5 Mia. Franken pro Jahr zusätzlich für den Strassenbau zu verwenden. Die Initianten haben bereits öffentlich verkündet, dass sie ihre Initiative nicht zurückziehen wollen („Mit Vollgas in die Volksabstimmung“). Trotzdem wollte fast die Hälfte des Nationalrats der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen (93 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Die sogenannte Milchkuh-Initiative der Strassenverbände will zusätzlich 1.5 Mia. Franken pro Jahr für den Strassenbau verwenden. Dieser Betrag müsste anderswo eingespart werden, gemäss Bundesrat vor allem beim öffentlichen Verkehr, der Bildung, der Landwirtschaft und der Armee. Gleichzeitig wäre die Strassenkasse übervoll. Der Bundesrat stellt fest, es würden „Steuern auf Vorrat erhoben, die erst viel später verwendet werden können.“ Je nach Umsetzung der Initiative würde auch der vom Volk 2014 beschlossene öV-Ausbau (FABI) in Frage gestellt. Auch wenn die Strassenverbände das Gegenteil behaupten: Autofahren bezahlen in der Schweiz im international besonders wenig und je länger je weniger pro gefahrenen Kilometer, während die öV-Tarife seit Jahren steigen. Der Nationalrat empfiehlt mit 123 zu 66 Stimmen der Bevölkerung, die Milchkuh-Initiative abzulehnen.