Name
Kälin
Vorname
Irène
Geburtsdatum
06.02.1987
Website
Partei
Grüne Partei der Schweiz
Kanton
Aargau
Gemeinde
Aarau
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
100% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Der Einzelantrag Guhl schlägt vor, dass beim Heizungsersatz ab 2026 eine schweizweite Vorgabe bezüglich der CO2-Emissionen zu Geltung kommt. Dem gegenüber steht der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die das Problem auf die lange Bank schieben will, indem sie vorsieht, dass der Bundesrat auf der Grundalge der Daten von 2027 die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann. Der Rat ist knapp dem Einzelantrag Guhl gefolgt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Der Bundesrat möchte, dass 60% des Gesamtziels im Inland erreicht werden, was einem Inlandreduktionsziel von -30% entspricht. Dieses Ziel ist weniger ambitioniert als das bestehende Inlandziel. De facto verringert sich die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit II schlägt vor, 80% der Reduktionen im Inland zu machen, dass würde in etwa dem bisherigen jährlichen Absenkpfad entsprechen. Der Nationalrat hat das deutlich abgelehnt mit 110:82.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Der Bundesrat möchte, dass 60% des Gesamtziels im Inland erreicht werden, was einem Inlandreduktionsziel von -30% entspricht. Dieses Ziel ist weniger ambitioniert als das bestehende Inlandziel. De facto verringert sich die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit I schlägt vor, gänzlich auf ein Inlandziel zu verzichten, so dass der grösste Teil der Schweizer Reduktionen über den Kauf ausländische Zertifikate erreicht werden könnte. Der Nationalrat ist mit 97:95 bei einer Enthaltung knapp der Minderheit gefolgt und hat das Inlandziel gestrichen.
Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde nun ein klares Ziel und damit eine Norm verabschiedet: Langfristig müssen die Treibhausgase auf netto null Emissionen reduziert werden. Kann also eine Anlage oder Infrastruktur auch langfristig nicht emissionsfrei betrieben werden, so müssen Emissionen andernorts reduziert oder im gleichen Umfang der Atmosphäre entzogen werden. Da es im Klimaschutz bisher keine konkreten Grenzwerte gab, gilt bislang nur das allgemeine Minderungsgebot. Die Minderheit Vogler will dieses Minderungsgebot explizit festlegen. Es sieht vor, dass man beim Bau neuer oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen dafür sorgen muss, dass die Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden sollen, wie dies technisch machbar, betrieblich sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist. Diesen Vorschlag hat der Gesamtrat deutlich abgelehnt mit 115:76.
Mit der Energiestrategie haben Parlament und Bevölkerung beschlossen, dass die durch-schnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen bis 2021 auf 95g CO2 pro Kilome-ter sinken müssen. Weil sie Benzinkosten einsparen, profitieren Autofahrer auch finanziell von dieser Massnahme. Die Vorschläge von Christan Wasserfallen FDP/BE und Peter Schilliger FDP/LU wollten die vollständige Umsetzung dieser eigentlich bereits beschlossenen Mass-nahme verschieben. Gemäss Berechnungen des Bundes wäre damit die Wirkung um 30% re-duziert worden. Ab 2021 sollen mit diesen zusätzlichen Ausnahmen in der Schweiz erstmals weniger strenge Vorschriften für den CO2-Ausstoss von PWs gelten als in der EU. Der Natio-nalrat hat den Vorschlag von Peter Schilliger mit 99 zu 92 Stimmen unterstützt und den Kli-maschutz bei der wichtigsten Massnahme im Verkehr entsprechend reduziert (Art. 11 Abs. 2 CO2G).
Der Vorschlag von Karl Vogler CSP/OW fordert eine CO2-Lenungsabgabe auf Flugticket in der Höhe von zwischen 12 und 50 Franken pro Abflug ab der Schweiz. Ein Drittel der Ein-nahmen wäre zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet worden. Zwei Drittel (30-50 Fr. pro Person und Jahr) wären an die Bevölkerung zurückverteilt worden, so dass Nichtflieger finanziell belohnt worden wären. Alle Nachbarstaaten kennen bereits Abgaben auf Flugtickets. In Deutschland haben Billigfluglinien explizit wegen der Einführung der etwa gleich hohen deutschen Flugticketabgabe ihr Angebot an Flügen redu-ziert. Als aktuell einziger Bereich ohne Schweizer Klimaschutz-Massnahmen wird der Flug-verkehr in der Schweiz in wenigen Jahren zum grössten Verursacher von CO2. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 88 zu 93 Stimmen knapp abgelehnt (Art. 30a CO2G).
Bisher gibt es nur für Brennstoffe (Heizöl) eine CO2-Lenkungsabgabe. Dieser Vorschlag von Martin Bäumle glp/ZH wollte auch auf die Treibstoffe Benzin und Diesel eine CO2-Lenkungsabgabe einführen. Ein Drittel der Einnahmen wären für Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität (u.a. Aufbau der Ladeinfrastruktur) und zur Produktion von CO2-freien Treibstoffen eingesetzt worden. Zwei Drittel der Einnahmen wären an Bevölkerung und Wirt-schaft zurückbezahlt werden. Wenigfahrer und Personen ohne Auto hätten so von einem Öko-bonus profitiert, weil sie mehr Geld zurückerhalten als sie selber einzahlen. Zusätzliche Mass-nahmen zur CO2-Reduktion im Strassenverkehr sind dringend nötig. Während die CO2-Emissionen von Gebäuden und Industrie deutlich gesunken sind, sind die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs immer noch gleich hoch wie 1990. Der Vorschlag wurde mit 125 zu 70 Stimmen abgelehnt (Art. 31 CO2G).
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, bei Gaskraftwerken die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen die CO2-Abgabe nur so weit zurückzuerstatten, wie der CO2-Preis einen Mindestwert der sich nach den externen Kosten richtet nicht übersteigt. Die Ratsmehrheit ist diesem Vorschlag gefolgt mit 92:91 Stimmen.
Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu grossen Teilen auf Emissionsreduktionen im Ausland, welche der Schweiz angerechnet werden sollen. Das Paris-Abkommen erlaubt dies grundsätzlich. Da die Schweiz eines der wenigen Länder ist, welches überhaupt ausländische Emissionsreduktionen ans eigene Ziel anrechnen will, ist es wenig wahrscheinlich, dass die internationalen Verhandlungen hinreichend konkrete und stringente Regeln hervorbringen. Daher hat der Bundesrat in seinem Vorschlag präzisiert, welche Mindestanforderungen ein Zertifikat erfüllen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine minimale Wirksamkeit der Zertifikate besteht. Die Minderheit I Genecand ignoriert all diese Erfahrungen der letzten 10 Jahre und will gar unbestrittene Mindestanforderungen an Zertifikate aus dem Gesetz streichen. Der Rat ist der Minderheit Genecand gefolgt und hat die Anforderungen an Zertifikate massiv verwässert.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210 zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Genecand so zementieren wollte. Der Nationalrat ist sehr knapp dem Bundesrat gefolgt mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Schweiz verpflichtete sich als Industrieland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, angemessene Beiträge an die internationale Klimafinanzierung zu leisten. Bisher hat der Bund dies vorwiegend aus den EZA-Rahmenkrediten finanzierte.
Da die Klimafinanzierungsbeiträge der Schweiz bis 2020 stark erhöht werden müssen, stellt sich die Frage nach alternativen Finanzierungsquellen. Die Minderheit Girod schlägt vor, einen Teil der Einnahmen aus Abgaben und Sanktionen dafür einzusetzen, was dem Verursachergesetz entspricht. Die Mehrheit im Nationalrat hatte dafür aber kein Gehör.
Die Minderheit II ergänzt den Vorschlag des Bundesrats um die vergessenen Teil des Pariser Abkommens, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten. Dies indem sie vorschlägt, dass der Bundesrat Ziele für die Reduktion der Finanzierung von Treibhausgasemmissionen festlegen kann.
Die Minderheit sah vor, auf das unwirksame Emissionshandelssystem zu verzichten und stattdesssen auch für die rund 50 grössten Emittenten der Schweiz auf das bewährte System mit Zielvereinbarungen zu setzen. Damit wäre auch die Verknüpfung mit dem unwirksamen europäischen Emissionshandelssystem obsolet geworden.
Die Minderheit Sollberger beantragte, dass Budget von Energie Schweiz, der Agentur des Bunds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, so massiv kürzen, dass ein Betrieb im bisherigen Stile nicht mehr möglich gewesen wäre.
Die Minderheit Schelbert zu Art 12a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen forderte, dass öffentliche Aufträge nur noch an Anbieter vergeben werden, welche die im Inland massgeblichen Bestimmungen zum Umweltschutz einhalten (resp. die lokalen Bestimmungen bei im Ausland zu erbringenden Leistungen). Die Minderheit wurde im Nationalrat abgelehnt.
Nachdem der Ständerat es abgelehnt hatte, auf den Vorschlag des Nationalrats für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative einzutreten, stellt sich in der grossen Kammer die Frage, ob man am Vorschlag festhalten will. Dies wurde so bestätigt von der grossen Kammer.
Die Motion der Umweltkommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich reduziert werden kann. Somit soll die durch diese Produkte verursachte Umweltverschmutzung verringert werden, indem so viel Plastik wie möglich ersetzt wird und Forschung und Innovation in diesem Bereich gefördert werden. Die Motion wurde mit 116:58 Stimmen angenommen.
Die vorberatende Kommission schlug als Ergänzung der Motion vor, dem Bundesrat zu ermöglichen Mindestanforderungen für den Import von Rohstoffen zu erlassen, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet. Dieser Vorschlag wurde im Rat mit 101:76 bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Motion wollte die Umnutzung von Ställen, Scheunen, Maiensässen, Rustici u.ä. zu Wohnungen (Ferienhäusern) massiv erleichtern. Dies hätte die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet weiter angekurbelt. Die Kommission des Nationalrates wollte sicherstellen, dass trotz der Motion die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet gewährleistet wird und das Kulturland erhalten bleibt. Deshalb hat sie beantragt, den Motionstext mit strengen Bedingungen zu ergänzen: Umnutzungen sollen nur erlaubt werden, wenn sie auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen. Der Nationalrat hat die ergänzenden Bedingungen knapp angenommen (98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine starke Minderheit wollte nichts wissen von Einschränkungen für Ferienhäuser im Nichtbaugebiet.
Mit der Motion soll die Biozidprodukteverordnung so angepasst werden, dass Biozide, die in einem EU-Land geprüft und für den Verkauf bewilligt wurden, automatisch auch in der Schweiz für den Import und den Verkauf zugelassen sind. Heute werden bei der Anerkennung der Zulassung in der Schweiz nur noch geprüft, ob die in der Erstzulassung getroffen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssen. Aufgrund der hohen Umweltschädlichkeit von Bioziden halten die Umweltorganisationen den heute geltenden Prüfprozess für absolut notwendig und empfehlen die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat hat die Motion mit 132:59 Stimmen angenommen.
Das Geschäft behandelte die Budgetdebatte im Parlament für das Jahr 2019. Der Mehrheitsantrag betraf das Globalbudget des BAFU, welches um 7.7 Mio. CHF gekürzt werden sollte. Der Minderheitsantrag verlangte, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und damit keine Kürzung vorzunehmen. Dieser wurde richtigerweise mit 110:83 (1) Stimmen angenommen.
Das nach Abschluss der Beratungen im Nationalrat vorliegende Jagd- und Schutzgeseztz hat die bislang geltende Balance zwischen Regulierung und Schutz aus dem Gleichgewicht gebracht. Zudem wurde es gänzlich verpasst, den Schutz bedrohter Arten wo nötig auszubauen, es ging fast gänzlich in Richtung der Lockerung der Schutzbestimmungen.
Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.
Der Rückweisungsantrag wollte dieKommission damit beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Pestizidinitiativen auszuarbeiten auf der Grundlage des heute unverbdindlichen Aktionsplans Pestizide. Der Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.
Die Revision wollte ursprünglich den Umgang mit dem Wolf erleichternt, schoss dabei aber weit übers Ziel hinaus und höhlt den Artenschutz insgesamt aus, indem künftig sämtliche geschützten Tierarten Gefahr laufen, abgeschossen zu werden, ohne dass sie Schäden angerichtet hätten, sondern einfach nur, weil sie da sind. Zudem gibt der Bundesrat einen Grossteil seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit im Artenschutz an die Kantone und damit an die Willkür kantonaler Lokalpolitik ab.
Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.
Der Diesel-Skandal von VW, Audi, Fiat, Porsche, Renault und weiterer Autohersteller hat gezeigt, dass staatliche Stellen jahrelang betrogen worden sind bezüglich dem Luftschadstoff Stickoxide. Unter den hypothetischen Laborbedingungen sind die Grenzwerte zwar eingehalten worden. Im normalen Gebrauch auf der Strasse wurden die Abgasreinigungen jedoch automatisch ausgeschaltet. Beispielsweise sobald die Temperatur sich unter 19 Grad befindet, die Fahrt länger als 25 Minuten ist oder wenn sich das Fahrzeug auf über 850 M.ü.M. befindet. Das von den Schweizer Autoimporteuren als Auto des Jahres 2016 ausgezeichnete Fahrzeug verursachte beispielsweise einen 17mal höheren Stickoxid-Ausstoss als erlaubt. Eine Motion von Evi Allemann SP/BE verlangte, dass aus Gründen des Umwelt- und Konsumentenschutzes Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoss nicht mehr als einwandfreie Neuwagen verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat dies mit 61 zu 121 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Fernbusse verursachen in der Schweiz 6mal so viel CO2 wie eine gleich lange Bahnreise, weil die Bahn in der Schweiz ohne Kohle- und Gasstrom auskommt. Für Reisen ins Ausland ist der Fernbus hingegen das ökologischere Transportmittel als Flugzeug oder PW. Fernbusse für Reisen innerhalb der Schweiz sind seit Juni 2018 unterwegs. Das Parlament hat nun präzisiert, dass inländische Fernbusse nur dann zulässig sind, wenn die bestehenden Schnellzüge nicht in ihrem Bestand gefährdet werden und wenn kein vom Bund mitfinanzierter Regionalverkehr (S-Bahn, Regionalzüge, Bus) in seinem Bestand gefährdet wird. Damit wird es künftig zumindest nicht möglich sein, Fernbusse im Viertelstundentakt den grossen Schweizer Bahnhöfen entlang fahren zu lassen. Der Nationalrat hat gegen dem Willen des Bundesrates mit 100 zu 89 Stimmen zugestimmt.
Bei der Projektliste für neue Nationalstassen hat es der Nationalrat abgelehnt, die Schweizer Klimaziele und andere gültige umweltpolitische Ziele zu berücksichtigen (Ablehnung der Rückweisung von Michael Töngi Grüne/LU). Danach hat der Nationalrat drei zusätzliche Strassenprojekte genehmigt, die vom Bundesrat für nicht prioritär gehalten werden. Bei seinem Entscheid kannte der Nationalrat deshalb nicht einmal die Milliarden-Kosten oder die Linienführung dieser Projekte (Zürcher-Oberland-Autobahn,Bodensee-Thurtal-Strasse und den Muggenbergtunnel/BL vorgeschlagen von Bruno Walliser SVP/ZH, Thomas Amann CVP/SG bzw. Christian Imark SVP/BL). Ebenfalls beschlossen wurde eine zweite Autobahn durch die Stadt Luzern (Ablehnung Minderheit Jürg Grossen glp/BE). Ob dieses Projekt sinnvoll ist, ist umstritten. Gemäss Bund gehört der Raum Luzern jedenfalls nicht zu den 160 Nationalstrassenkilometern mit der grössten Verkehrsüberlastung. Der Nationalrat hat der so geänderte Nationalstrassenausbau-Projektliste (Vorlage 2) mit 131 zu 56 Stimmen zugestimmt.