Name
Jost
Vorname
Marc
Geburtsdatum
06.02.1974
Website
Partei
Evangelische Volkspartei der Schweiz
Kanton
Bern
Gemeinde
Thun
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
87.5% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Mit dem Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» beantragt der Bundesrat 197,75 Millionen Franken für die Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Kommissionsminderheiten schlagen einen kleineren Betrag vor (147,83 Millionen Franken). Die Ratsmehrheit folgt dem Bundesrat mit 115:77 Stimmen.
In der Debatte zur Agrarpolitik bis 2030 will eine Kommissionsminderheit wie bei anderen Sektoren einen Absenkpfad für Treibhausgase in der Landwirtschaft (-40% bis 2050). Die Ratsmehrheit will nichts davon wissen und lehnt den Absenkpfad mit 107:81 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Treibhaushausgase, die bei der Produktion von Baumaterialien entstehen, werden meist unterschätzt. Eine Minderheit Flach (GLP, AG) verlangte in dieser Gesetzesrevison, dass der Bundesrat Grenzwerte für so genannte graue Emissionen bei Bauten erlassen kann (Neu- und wesentliche Umbauten). Diese schlanke und technologieoffene Massnahme wurde ganz knapp mit 94:93 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als in sicheren Treibhausgassenken dauerhaft gespeichert werden können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Ratsmehrheit lehnt die Initiative mit 109:87 ab.
Eine Kommissionsminderheit fordert das Verbot der Neuinstallation und die Pflicht zum Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen bis spätestens 2040. Diese sind ineffizient und verbrauchen wertvollen Winterstrom. Das Sparpotential liegt bei rund 2TWh. Davon will die Ratsmehrheit nichts wissen und lehnt den Antrag mit 103:89 Stimmen ab.
Hier stehen gegenüber: Einerseits die Solarpflicht bei Neu- und Umbauten, insbesondere bei Dachsanierungen, und andererseits der Status Quo mit einer Solarpflicht lediglich bei Neubauten über 300m2 Grundfläche. Die Mehrheit des Nationalrats will ein wenig weiter gehen und beschliesst ersteres mit 103:87 Stimmen.
Zur Abstimmung stehen einerseits ein Solarstandard für die Überdachtung bestehender Parkplätze ab 500m2 bis 2035 und neuer Parkplätze ab 250m2 ab 2030 und andererseits der Antrag vollständig auf diese Massnahme zu verzichtet. Die Mehrheit des Nationalrats möchte Parkplätze für die Solarenergie nutzen und nimmt den Vorschlag von Lorenz Hess BDP/BE mit 109:82 Stimmen an. Frankreich, Baden-Würrtemberg und der Kanton Bern haben bereits ähnliche Regeln beschlossen.
Das vorgeschlagene Instrument der Kommission fokussiert auf Verbesserung der Stromeffizienz im Winterhalbjahr und verpflichtet Stromlieferanten zur Effizienzsteigerung (maximal 2% gegenüber Vorjahr). Daraus entstehen Dienstleistungen bei Endverbrauchern. Stromlieferanten können die Effizienzsteigerungen untereinander handeln. Eine Kommissionsminderheit will das gesamte Instrument streichen. Der Nationalrat unterstützt das Instrument mit deutlichen 136:55 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mit diesem Minderheitsantrag der Umweltkommission bekäme der Bund die Möglichkeit, den unwirtschaftlichen Weiterbetrieb der AKW zu subventionieren. Der Nationalrat will davon sehr deutlich nichts wissen (130:61).
Die Kommissionsmehrheit will dem Bundesrat die Kompetenzen geben, Kriterien zu definieren, damit die Umweltbelastung von Produkten und ihrer Verpackung reduziert werden kann. Eine Minderheit will den gesamten Artikel streichen. Sie unterliegt mit 116:67 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Diese von Gerhard Andrey (Grüne, FR), Roland Fischer (GLP, LU), Matthias Jauslin (FDP, AG), Martin Landolt (Die Mitte, GL) und Céline Widmer (SP, ZH) eingereichte Motion verlangt die Schaffung einer unabhängigen Investitionsbank zur Finanzierung von innovativen, ökologischen Transformationsprojekten im In- und Ausland. Sie wurde knapp mit 95:92 bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Verfassung sieht mit dem 2017 vom Volk angenommenen Art. 104a BV vor, dass die Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Für die Agrarpolitik bis 2030 will eine Kommissionsminderheit, dass bei der Festlegung von Einfuhrzöllen die Nachhaltigkeit mitberücksichtigt wird. Davon will die Ratsmehrheit nichts wissen und lehnt den Antrag mit 111:83 Stimmen ab.
Das Bundesgericht gewährte 2018 den Umweltorganisationen das Parteistellungs- und Beschwerderecht bei der Zulassung von Pestiziden. Dieses soll nun formell ins Landwirtschaftsgesetz überführt werden. Die Mehrheit der Kommission will dieses Recht massiv einschränken und Schlupflöcher öffnen. Die Ratsmehrheit folgt jedoch der Minderheit mit 105:88 Stimmen bei 3 Enthaltung und festigt das Beschwerderecht unverändert.
Biotope von nationaler Bedeutung sind das Herz der Schweizer Biodiversität. Sie machen lediglich 2.17% der Landesfläche aus. Der Bau von Anlagen von erneuerbaren Energien ist dort untersagt. Ein Einzelantrag Imark (SVP/SO) will, dass neu Restwasserstrecken von Wasserkraftanlagen in den Biotopen erlaubt sind. Damit bliebe insbesondere Auen nur noch ein Bruchteil des überlebenswichtigen Wassers. Der Nationalrat lehnt das ganz knapp mit 97:94 Stimmen ab.
Gemäss dem Konzept der UREK-S zum Jagd- und Schutzgesetz (JSG), das sich auch im Nationalrat mit 103 zu 91 Stimmen durchsetzte, sollen Wölfe in Zukunft gejagt statt mit Bezug zu Schäden reguliert werden können. Das Parlament verpasste damit die Chance, eine pragmatische Lösung für die Koexistenz von Mensch und Wolf zu realisieren. Die Minderheit Jauslin wollte demgegenüber dem Kompromissvorschlag Rechnung tragen, der nach der gewonnenen JSG-Referendumsabstimmung von 2020 durch eine breit abgestützten Stakeholder-Gruppe erarbeitet worden war.
Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur
dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5-Prozent-Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die intensive Landwirtschaft führt zu grossen Nährstoffabflüssen, die auch die Ökosysteme belasten. Der Bundesrat hat darum im April 2022, auch im Rahmen der parlamentarischen Versprachen in Bezug auf die Trinkwasserinitiativen, ein Reduktionsziel von 20 Prozent für die Nährstoffverluste festgelegt. Die Verringerung um 20% bis 2030 wäre nicht nur dringend notwendig, sondern auch verhältnismässig umsetzbar. Die Motion verlangt, dass das Reduktionsziel verringert wird. Damit werden weiterhin unnötig grosse Mengen an Nährstoffen aus der Landwirtschaft in die Ökosysteme abfliessen. Im Kontext der Ernährungssicherheit kann nicht argumentiert werden, dass 20% Reduktion von Stickstoffüberschüssen zu einer Reduktion des Selbstversorgungsgrades führen wird. Im Gegenteil: Die langfristige Erhaltung der natürlichen Ressourcen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Produktion von Lebensmitteln. Eine hohe Intensivierung der Produktion führt stattdessen zu einer noch grösseren Abhängigkeit von Importen: Pestizide, Mineraldünger, Futtermittel und andere Vorleistungen werden importiert, einige davon aus Konfliktregionen.
Zur Senkung der Ammoniakemmissionen verpflichtet der Bundesrat via Verordnung die Landwirtschaft zur Verwendung des sogenannten Schleppschlauchs, eine emissionsmindernde Technik zum Ausbringen der Gülle. Eine Kommissionsmehrheit verlangt zahlreiche Ausnahmen, die gemäss Bundesrat einer "faktischen Aufhebung der Schleppschlauchpflicht gleich" käme. Der Nationalrat folgt seiner Kommission nicht und lehnt die Motion mit 100:88 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die Restwasserbestimmungen gemäss GschG sind das absolute Minimum, das es zur Aufrechthaltung der natürlichen Funktionen eines Gewässers braucht. Die Kommissionsminderheit beantragt, dass bei bestehenden Wasserkraftwerken (>3MW), die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen für den Weiterbetrieb, so wie bei Erweiterungen oder Erneuerungen bis mindestens Ende 2035 sistiert und nicht angewendet werden. Der Nationalrat hat diesem massiven Rückschritt im Gewässerschutz ganz knapp zugestimmt (95:94 bei 1 Enthaltung).
Als Teil des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative der Umweltverbände wollen Ständerat und die Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrats die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzone begrenzen. Grundsätzlich sollen die Kantone die Bodenversiegelung stabil halten. Es werden jedoch bedeutenden Ausnahmen für Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, die Landwirtschaft, Anlagen zur Energieproduktion und teilweise den Tourismus gewährt. Dennoch ist die Neuerung ein Paradigmenwechsel, der erstmals anerkennt, dass versiegelter, wasserundurchlässiger Boden (z.B. Asphalt) für die Natur verloren ist und den Wasserhaushalt stört. Christian Wasserfallen FDP/BE wollte sämtliche Infrastrukturanlagen von dieser Begrenzung ausnahmen, also z.B. auch Gemeindestrassen und alle touristischen Anlagen, scheiterte aber mit 121:66 Stimmen.
2013 hat die Bevölkerung ein Raumplanungsgesetz angenommen, das die innere Verdichtung im Baugebiet verursachergerecht mit dem Mehrwertausgleich finanziert. Wenn Land durch Zonenänderungen an Wert gewinnt, können Kantone und Gemeinden ein Teil dieses Vermögenszuwaches abschöpfen, um damit raumplanerisch sinnvolle Massnahme zu finanzieren. Der Ständerat und Nicolo Paganini Mitte/SG wollten den Gemeinden dies nun verbieten, wenn ein Gebäude innerhalb der Bauzone neu zum Beispiel um mehrere Stockwerke erhöht werden darf. Da in vielen Agglomerationsgemeinden kaum mehr Landwirtschaftsland vorhanden ist, das eingezont werden könnte, ist diese Form des Mehrwertausgleichs für viele Gemeinden die einzige Möglichkeit, um Raumplanung verursachergerecht statt über allgemeine Steuern zu finanzieren (Ablehnung Minderheit Paganini mit 148:45).
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet, falls Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden, die u.a. für Biodiversität, Siedlungsentwicklung und Kulturlandschutz vorteilhaft sind. Susanne Vincenz FDP/SG schlug vor, für die Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken jedem Kanton eigene Richtlinien zu erlauben. Damit wäre die Umnutzung von schlecht erschlossenen Maiensässen zu Ferienhäusern oder von grossen Schweineställen zu Loft-Wohnungen einfacher möglich als alle anderen Ausnahmemöglichkeiten für das Bauen im Nichtbaugebiet. Der Nationalrat hat dies mit 147:45 klar abgelehnt.
Dieser Vorstoss von Sidney Kamerzin (Die Mitte/VS) verlangt die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts von Umweltorganisationen bei Energieanlagen. Damit könnte die Einhaltung der Umweltgesetze bei den Projekten nicht mehr überprüft werden. Der Vorstoss wurde mit 100:67 bei 8 Enthaltungen klar abgelehnt.
Bundesrat und Parlament wollen mit zusätzlichen Autobahnen auf das Verkehrswachstum regieren. Damit wird massiv Zusatzverkehr verursacht. Die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs sind immer noch fast gleich hoch wie 1990. Sämtliche Effizienzsteigerungen bei den Fahrzeugen sind durch Verkehrswachstum zu Nichte gemacht worden. Zum ersten Mal in der Schweiz ist auch eine 8-spurige Autobahn geplant. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrates noch ein weiteres Milliardenprojekt hinzugefügt. Mit dem Autobahnausbau wird auch die Erhöhung des öV's am Personenverkehr gefährdet, was sich das Parlament selbst zum Ziel gesetzt hat. Die Projektliste enthält Ausbauten in Basel, Bern, St. Gallen, Schaffhausen und entlang des Genfersees und wurde vom Nationalrat mit 106:84 Stimmen beschlossen.