Name
Carobbio Guscetti
Vorname
Marina
Geburtsdatum
12.06.1966
Website
Partei
Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Kanton
Tessin
Gemeinde
Lumino
97.8% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Weil das neue CO₂-Gesetz wegen zeitlicher Verzögerung nicht wie geplant 2021 in Kraft treten kann, wollte die Mehrheit der Umweltkommission für das Jahr 2021 das Ziel und einzelene Massnahmen an die Bundesratsvorschlag zum neuen CO₂-Gesetz angleichen (3%-Reduktion pro Jahr inkl. Auslandmassnahmen, Erhöhung der maximalen CO₂-Abgabe um 10 Fr/t CO₂ auf 220 Fr/t CO₂). Die Kommissionsminderheit von Martin Schmid FDP/GR wollte den Klimaschutz für das Jahr 2021 nicht verstärken und hat sich durchgesetzt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Eine grosse Kommissionsminderheit (6) möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Mehrheit (7) schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Ständerat folgt der Mehrheit mit 23:18 Stimmen.
In der Umweltverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob bei grossen Bauprojekte die Umweltvorschriften eingehalten werden. Der Klimaschutz ist momentan kein obligatorischer Bestandteil dieser Prüfung. Mit dem Minderungsgebot des CO2-Gesetzes würde diese Lücke geschlossen. Die Kommissionsmehrheit will jedoch alle Anlagen, die dem Emissionshandel unterstehen von dieser Auflage ausnehmen. Die grössten Schweizer CO2-Verursacher wären damit ausgenommen. Die Minderheit argumentiert, dass die vorhandenen Emissionshandel-Auflagen für den Betrieb kein Grund sind, um Bauprojekte (etwa von Zementwerken) nicht gemäss dem neusten Stand der Technik bauen zu müssen. Mit 26:16 hat der Ständerat eine Ausnahme für Grossverschmutzer beschlossen.
Der Nationalrat hat in Art. 9 Abs. 2ter einen Zusatz gemacht, der eine unnötige Verwässerung des Klimaschutzes mit sich bringt. Die ursprüngliche ständerätliche Formulierung erlaubt, dass der CO2-Grenzwert beim Heizungsersatz nach oben angepasst werden kann, indem Biogas bezogen und zu 50% angerechnet wird zur Erreichung des Grenzwerts. Damit ist sichergestellt, dass nur in ausreichend gedämmten Gebäuden eine neue Gasheizung eingebaut wird. Der Zusatz des Nationalrates will nun eine weitere Erhöhung des anrechenbaren Anteils von Biogas erlauben, unter Voraussetzung, dass unklar definierte Effizienzmassnahmen umgesetzt werden. Somit könnten künftig auch in unzureichend gedämmten Gebäuden neue Gasheizungen eingebaut werden, die teilweise fossil teilweise mit Biogas betrieben werden. Die Kommissionsminderheit möchte an der Version Ständerat festhalten, unterliegt aber mit 25:17 Stimmen.
Das CO₂-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Ständerat nahm das neue CO₂-Gesetz klar an (33:5 bei 6 Enthaltungen).
Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative will die Kommissionsmehrheit im Zielartikel (Art. 3 Abs. 1 KIG) ein Netto-Null Ziel bis 2050 für die Treibhausgase festlegen. Eine Kommissionsminderheit Knecht (SVP/AG) will dagegen, dass auch die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt wird. Die Mehrheit setzt sich klar mit 35:5 Stimmen bei 1 Enthaltung durch.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen. Bis 2030 soll Unternehmen finanziell unterstützt werden. Eine Minderheit Stark (SVP/TG) will diese Massnahme vollumfänglich streichen. Die Minderheit unterliegt mit 24:21 klar.
Eine zentrale Massnahme im Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ist die finanzielle Förderung des Ersatzes fossiler Heizungsanlagen, elektrischen Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Vorgesehen ist ein zehnjähriges Sonderprogramm. Die Mehrheit will hierfür 100 Mio. Franken pro Jahr bereitstellen, die Minderheit 200 Mio. Franken. Die Minderheit setzt sich mit 23:21 Stimmen durch.
Die Kommissionsmehrheit will hier fossile Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen finanziell fördern, welche ausschliesslich im Winterhalbjahr betrieben werden sollen. Die Minderheit will keine Förderung fossiler Kraftwerke und setzt sich mich 21:20 Stimmen bei 3 Enthaltung ganz knapp durch.
Mit dem Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» beantragt der Bundesrat 197,75 Millionen Franken für die Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Kommissionsmehrheit schlägt jedoch einen kleineren Betrag vor (147,83 Millionen Franken). Die Ratsmehrheit folgt dem Bundesrat und der Minderheit mit 29:16 Stimmen.
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als in sicheren Treibhausgassenken dauerhaft gespeichert werden können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Ratsmehrheit empfiehlt die Initiative mit 31:11 Stimmen zur Ablehnung.
Das auslaufende Einspeisevergütungssystem für den Ausbau von Erneuerbaren Energien soll in dieser Revision durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Die Vorlage wird einstimmig angenommen.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2017 mit der Annahme der Energiestrategie auch den Ausstieg aus der kommerziellen Atomenergienutzung beschlossen. Die Motion Knecht (SVP/AG) verlangt die Aufhebung des Neubauverbots. Das wäre ein Angriff auf eine der tragenden Säulen der Energiestrategie und leistet keinen Beitrag zur Stärkung der Schweizer Stromversorgungssicherheit. Sie unterliegt mit 24:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich.
Die Umweltkommission will mit dringlichen Massnahmen den PV-Ausbau beschleunigen. Sie will bei Neubauten neu eine Solarstandard einführen. Eine Minderheit stellt sich gegen eine Verpflichtung, unterliegt aber mit 19:25 Stimmen.
Ins Netz eingespeister Strom aus erneuerbaren Quellen soll in Zukunft von den lokalen Elektrizitätsunternehmen zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis vergütet werden, wobei der Bundesrat eine Minimal- und eine Maximalvergütung festlegt, welche die Amortisation der Anlagen über ihre Lebensdauer sicherstellt. Damit wird ein Anreiz geschaffen, die gesamt Dachfläche zu nutzen. Der Vorschlag setzt sich klar durch (35:6 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Die Mehrheit der Kommission will hier verschiedene Gebäudevorgaben, die einige Kantone schon kennen, gesamtschweizerisch einführen (u.a. Sanierung Elektroheizungen, Verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neu- und Umbauten). Eine Minderheit will den Kantonen keine Vorgaben machen, obschon verschiedene Kantone auch nach acht Jahren ihre eigenen Mustervorschriften sehr lückenhaft umsetzen. Die Minderheit setzt sich mit 23:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Es stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Die Mehrheit will sich am heute nicht bekannten Nettoimport orientieren und bei Zielverfehlung allen Energieprojekten absoluten nationalen Vorrang vor allen anderen nationalen Interessen einräumen. Die Güterabwägung wird ausgeschaltet. Die Minderheit sieht für den Winterstrom Ausbauziele vor und legt einen grundsätzlichen Vorrang nur bei der Interessenabwägung für die 15 Speicherkraftwerke fest, die am Runden Tisch Wasserkraft bestimmt wurden. Die besser Minderheit setzt sich mit 24:21 Stimmen durch.
Der Konzernverantwortungsinitiative stehen zwei unterschiedliche Konzepte für einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Nationalrat und die Kommissionsminderheit setzen auf eine Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Die Kommissionsmehrheit hat bis jetzt ein alternatives Konzept unterstützt, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht verlangt. Die Mehrheit setzte sich klar durch (28:17). Hätte sich die die Minderheitsversion final durchgesetzt, wäre die Initiative zurückgezogen worden.
Die Konzernverantwortungsinitiative will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Der Ständerat lehnt die Initiative mit 30:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Mit der Umwelttechnologieförderung werden umweltfreundliche Technologien vom Bund unterstützt, die kurz vor der Marktreife stehen. In der Vergangenheit wurden Methoden für Abfall und Recycling, Wasserqualität und weniger Luftschadstoffe des Verkehrs finanziell am meisten unterstützt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates schlug vor, zum ersten Mal seit 20 Jahren die Gelder für diese Projekte zu erhöhen, wenn auch nur um 25% und nicht um 75%, wie der Nationalrat entschieden hatten. Eine Minderheit schlug vor, die Gelder nicht zu erhöhen, setzte sich mit 23 zu 19 Stimmen durch und überzeugte schliesslich auch den Nationalrat davon.
Der Bundesrat will die neuen Verfahren der Gentechnik weiterhin dem Moratorium unterstellen. Eine knappe Mehrheit der Kommission will das Moratorium jedoch für gentechnisch veränderte Organismen, denen keine transgenes Erbmaterial eingesetzt wurde, aufheben. Eine Minderheit warnt vor einem vorschnellen Entscheid und verweist auf parallel laufende Arbeiten bezüglich regulatorischem Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren. Der Ständerat beschliesst die Öffnung ganz knapp mit Stichentscheid des Ratspräsidenten (21:21 Stimmen).
Seit 1985 müssen die ökologischen Beeinträchtigungen schützwürdiger Lebensräume durch neue Wasserkraftanlagen und andere Eingriffe mitunter durch Ersatzmasssnahmen kompensiert werden. Die vor 1985 errichteten Wasserkraftwerke, mussten das nie. Erst bei einer erneuten Konzessionerteilung wurden Ersatrzmassnahmen fällig. Ihr Umfang wird gemäss Umweltschutzgesetz am jeweiligen Ausgangszustand bemessen. Bislang galt dieser als Zustand ohne Beeinträchtigung, sprich ohne Anlage. Die Pa.Iv. forderte, dass der Referenzzustand neu als Ist-Zustand mit Anlage festgelegt wird. Damit entfallen ökologische Ersatzmassnahmen für bestehende Werke weitestgehend, was einen massiven Verlust für die Natur in und an den Gewässerlebensräumen bedeutet. Trotzdem stimmte der Ständerat mit 27:16 Stimmen zu.
Bei dieser Abstimmung will ein Einzelantrag Würth (Mitte/SG), dass die Stickstoffüberschüsse bis 2030 angemessen reduziert werden. Der Bundesrat legt Ziele, Berechnung und Berichterstattung fest. Der Einzelantrag ist bereits ein Kompromiss, wollte doch die Komissionsmehrheit die Ziele im Gesetz festschreiben und die Branche und den Bundesrat in die Pflicht nehmen. Der Einzelantrag Rieder (Mitte/VS) will gar nichts. Der Einzelantrag Würth obsiegt nur mit Stichentscheid des Präsidenten (21:21).
Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel sollen bis 2027 um 50% gesenkt werden. Ist absehbar, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, so ergreift der Bundesrat spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist die erforderlichen Massnahmen. Neben einem Zulassungsentzug für besonders risikoreiche Wirkstoffe sieht die Mehrheit auch die Möglichkeit einer Lenkungsabgabe vor. Eine Kommissionsminderheit will von einer Lenkungsabgabe nichts wissen. Die Minderheit obsiegt mit 25:14 Stimmen.
Die Kommissionsmehrheit will, dass im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, deren Verwendung im Grundwasser nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten über einem gewissen Grenzwert führen. Ein Einzelantrag Hegglin (Mitte/ZG) will dies nur für relevante Abbauprodukte. Diese Unterscheidung ist wichtig. Es hat sich gezeigt, dass vermeintlich "nicht relevante" Abbauprodukte mit neuen Erkenntnissen problematischer sein können als ursprünglich eingeschätzt (z.B. Chorothalonil). Gerade beim Trinkwasser sollte besonders vorsichtig agiert werden. Die Mehrheit setzte sich knapp durch (22:20).
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet.Eine Kommissionsmehrheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen. Ein Einzelantrag Rieder (Mitte/VS) will davon nichts wissen und obsiegt knapp (21:18).
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsmehrheit will eine Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünger- und Futtermitteln. Die Minderheit will diese auf Dünger- und Kraftfutterlieferungen beschränken. Das ist unverständlich. Denn: Wie sollen Reduktionsziele erreicht werden, wenn sie gar nicht gemessen werden können? Trotzdem setzt sich die Minderheit mit 23:21 Stimmen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht vorschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie definitiv versenkt werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 28:16 bei einer Enthaltung beschlossen.
In der Botschaft zur AP 22+ schlägt der Bundesrat zur Reduktion der Nährstoffverluste die Abschaffung der Toleranzgrenze bei der Bilanzierung vor. Dies ist eine der möglichen Massnahmen, um eine Absenkung bei den Nährstoffverlusten zu erreichen. Davon will diese Kommissionsmotion jedoch nichts wissen und möchte die Toleranzgrenze zementieren. Sie steht damit im Widerspruch zu dem durch beide Kammern angenommenen Absenkpfad für Nährstoffverluste im Rahmen der Pa. Iv. 19.475. Die Motion wird mit 26:15 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 26:18 Stimmen angenommen.
Die Initiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll auch gehören, dass die Gruppengrösse von Nutztieren reduziert wird. Die Übergangsfrist ist 25 Jahre. Der Ständerat lehnt die Initiative mit 32:8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Die Motion Graf (Grüne/BL) verlangt, dass toxische Pflanzenschutzmittel nicht mehr für den Privatgebrauch erlaubt sind. Der Ständerat nimmt die Motion mit 20:15 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet, falls Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden, die u.a. für Biodiversität, Siedlungsentwicklung und Kulturlandschutz vorteilhaft sind. Eine Kommissionsminderheit schlug vor, für die Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken jedem Kanton eigene Richtlinien zu erlauben. Mit der Unterstützung dieser Minderheit (22:19 Stimmen bei einer Enthaltung) ist die Umnutzung von schlecht erschlossenen Maiensässen zu Ferienhäusern oder von grossen Schweineställen zu Loft-Wohnungen einfacher möglich als alle anderen Ausnahmemöglichkeiten für das Bauen im Nichtbaugebiet wie zum Beispiel für Erstwohnungen.
Der Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative will die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Daniel Fässler Mitte/AI wollte darauf verzichten, dass die Kantone ihre Raumplanung in ihren Richtplänen entsprechend anpassen. Auch auf Vorgaben, welches die Konsequenzen wären, wenn ein Kanton diese Ziele nicht erreicht, wollte der Vorschlag von Daniel Fässler verzichten. Der Ständerat hat sich mit 28:15 für klare Regeln zur Umsetzung der Ziele ausgesprochen.
Das neue Gesetz erlaubt zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet. Die Mehrheit der Kommission will dies auf Fälle einschränken, bei denen sowohl die Biodiversität als auch Siedlungsentwicklung, Kulturlandschutz, Baukultur und Landschaftsschutz insgesamt von Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen profitieren. Eine Minderheit schlug vor, dass nur bei einem dieser Kriterien eine Verbesserung vorliegen muss. Zusätzliches Bauen im Nichtbaugebiet auf Kosten der Landschaft oder auf Kosten der Biodiversität ist damit ohne Zusatzmassnahmen möglich. Der Ständerat stimmt der Minderheit mit 24:18 zu.
Die Landschaftsinitative will die Anzahl Gebäude und ihre Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Bei der Umnutzung von ehemaligen Landwirtschaftsgebäuden zu Wohngebäuden und Gewerbegebäuden soll das Bauland klarer vom Nichtbauland getrennt werden. Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Bauten im Nichtbaugebiet dürfen nicht wesentlich vergrössert werden. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 28:6 Stimmen zur Ablehnung.
Die parl. Initiative will den Wolf rechtlich mit dem Steinbock gleichstellen, um eine rein präventive Regulierung mit Abschüssen "nach Quote" und unabhängig vom tatsächlichen Schadenpotential zu ermöglichen. Zudem sollen Wölfe dezimiert werden können, um ausreichende Schalenwildbestände für die Jagd zu sichern.
Eine Kommissionsmehrheit des Ständerates wollte erwirken, dass der Vollzug aller Umweltbestimmungen dem Ausbau der Erneuerbaren Energien pauschal untergeordnet wird um den Bau, Bestand und Erweiterung von Anlagen zur Stromproduktion nicht zu erschweren. Damit wären alle Aspekte der geltenden Bundesgesetze im Bereich Gewässerschutzes, Fischerei, so wie Natur- und Artenschutzes einfach unter den Teppich gekehrt worden. Ein massiver Angriff auf die Biodiversität. Der Ständerat folgte der Kommissionsminderheit und strich den betreffenden Absatz wieder raus.
Die Restwasserbestimmungen gemäss GschG sind das absolute Minimum, das es zur Aufrechthaltung der natürlichen Funktionen eines Gewässers braucht. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass bei bestehenden Wasserkraftwerken (>3MW), die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen für den Weiterbetrieb, so wie bei Erweiterungen oder Erneuerungen bis mindestens Ende 2035 sistiert und nicht angewendet werden. Der Ständerat sieht hierfür jedoch keine Bedarf und lehnt den Vorschlag mit 25:19 Stimmen ab.
Biotope von nationaler Bedeutung sind das Herz der Schweizer Natur (z.B. Val Roseg, Greina, Rothenthurm). Diese Schutzgebiete machen nur rund 2% der Landesfläche aus. Der Bau von Energieanlagen ist dort verboten. Das will die Kommissionsmehrheit vollständig aufheben. Eine Minderheit findet das unverhältnismässig und schlägt vor, dass aber in neuen Auen von nationaler Bedeutung wie Gletschervorfelder der Ausschluss nicht gilt. Die radikale Mehrheit setzt sich mit 24:20 Stimmen durch.
Das Gewässerschutzgesetzes verlangt, dass Wasserkraftwerke ihre wesentlichen Beeinträchtigungen des Geschiebehaushalts, der Fischwanderung sowie des Wasserhaushalts durch Schwall-Sunk bis 2030 beseitigen. Die vorgesehenen Mittel aus dem Netzzuschlag reichen aber für die Entschädigung nicht aus. Eine Kommissionsminderheit verlangt deshalb, dass der Netzzuschlag für die Finanzierung um 0.6 Rp/kWh für die Sanierungen erhöht werden kann. Sie bleibt mit chancenlos (29:11 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Der ökologische Leistungsnachweis in der Landwirtschaft fordert einen «angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF)». Dabei muss der Anteil an BFF mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Die Verteilung der BFF ist allerdings sehr ungleich. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha (0.9% der Ackerfläche) sehr tief. Dem regionalen Biodiversitätsdefizit im Ackerbaugebiet muss entgegengewirkt werden. Diese Flächen sind nicht nur für die Biodiversität wertvoll, sie kommen auch der Produktion von Lebens- und Futtermitteln zugute. Auf diesen Flächen werden Nützlinge und Bestäuber gefördert, welche zur Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen Kulturen und für die langfristige Sicherung der Bestäubung immens wichtig sind. Schäden an Kulturen werden markant reduziert. Dank den Nützlingen kann auch der Pestizideinsatz reduziert werden, was nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der Kostenreduktion auf den Betrieben dient. Die Motion fordert, den obligatorischen 3,5 Prozent Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.
Die wichtigste Massnahme des Velowegnetzes ist die Pflicht für die Kantone innerhalb von 20 Jahren ein Velowegnetz zu errichten. Joseph Dittli FDP/UR schlug vor, dass die Kantone nur dann Velowege bauen müssen, die sicher, direkt und im ganzen Kanton gleich dicht sind, wenn dies möglich ist. Der Ständerat hat es mit 24 zu 18 Stimmen abgelehnt, den Kantonen ausserhalb des Einzelfalls mangelhafte Velowege zu erlauben.
Der Bundesrat hat zu Beginn der Pandemie beschlossen, dass der öV sein Angebot nur leicht reduzieren darf. Für S-Bahnen, Postauto und Stadtbusse hat der Bund die Zusatzkosten ausgeglichen, die den öV-Unternehmen durch den Kundenrückgang entstanden sind. Am stärksten war der Nachfragerückgang jedoch bei den Schnellzügen. Der Ständerat hat seiner Finanzkommission mit 27 zu 12 Stimmen zugestimmt, dass die SBB die pandemiebedingten Schulden (allein 2020 1.5 Mia. Fr) als ausserordentlich verbuchen kann. Ansonsten würde die Pandemie dazu führen, dass mit Sparprogrammen u.a. das Schnellzugangebot redimensioniert werden müsste.