Name
Graf
Vorname
Maya
Geburtsdatum
28.02.1962
Website
Partei
Grüne Partei der Schweiz
Kanton
Basel-Landschaft
Gemeinde
Sissach
Ämter
Ständerätin/Ständerat
97.8% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Weil das neue CO₂-Gesetz wegen zeitlicher Verzögerung nicht wie geplant 2021 in Kraft treten kann, wollte die Mehrheit der Umweltkommission für das Jahr 2021 das Ziel und einzelene Massnahmen an die Bundesratsvorschlag zum neuen CO₂-Gesetz angleichen (3%-Reduktion pro Jahr inkl. Auslandmassnahmen, Erhöhung der maximalen CO₂-Abgabe um 10 Fr/t CO₂ auf 220 Fr/t CO₂). Die Kommissionsminderheit von Martin Schmid FDP/GR wollte den Klimaschutz für das Jahr 2021 nicht verstärken und hat sich durchgesetzt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, welcher Anteil davon in der Schweiz zu reduzieren ist. Eine grosse Kommissionsminderheit (6) möchte ein Inlandreduktionsziel von -30%. De facto verringert sich damit die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Mehrheit (7) schlägt vor, dieses Ziel immerhin auf -37,5% zu erhöhen. Der Ständerat folgt der Mehrheit mit 23:18 Stimmen.
In der Umweltverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob bei grossen Bauprojekte die Umweltvorschriften eingehalten werden. Der Klimaschutz ist momentan kein obligatorischer Bestandteil dieser Prüfung. Mit dem Minderungsgebot des CO2-Gesetzes würde diese Lücke geschlossen. Die Kommissionsmehrheit will jedoch alle Anlagen, die dem Emissionshandel unterstehen von dieser Auflage ausnehmen. Die grössten Schweizer CO2-Verursacher wären damit ausgenommen. Die Minderheit argumentiert, dass die vorhandenen Emissionshandel-Auflagen für den Betrieb kein Grund sind, um Bauprojekte (etwa von Zementwerken) nicht gemäss dem neusten Stand der Technik bauen zu müssen. Mit 26:16 hat der Ständerat eine Ausnahme für Grossverschmutzer beschlossen.
Der Nationalrat hat in Art. 9 Abs. 2ter einen Zusatz gemacht, der eine unnötige Verwässerung des Klimaschutzes mit sich bringt. Die ursprüngliche ständerätliche Formulierung erlaubt, dass der CO2-Grenzwert beim Heizungsersatz nach oben angepasst werden kann, indem Biogas bezogen und zu 50% angerechnet wird zur Erreichung des Grenzwerts. Damit ist sichergestellt, dass nur in ausreichend gedämmten Gebäuden eine neue Gasheizung eingebaut wird. Der Zusatz des Nationalrates will nun eine weitere Erhöhung des anrechenbaren Anteils von Biogas erlauben, unter Voraussetzung, dass unklar definierte Effizienzmassnahmen umgesetzt werden. Somit könnten künftig auch in unzureichend gedämmten Gebäuden neue Gasheizungen eingebaut werden, die teilweise fossil teilweise mit Biogas betrieben werden. Die Kommissionsminderheit möchte an der Version Ständerat festhalten, unterliegt aber mit 25:17 Stimmen.
Das CO₂-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Ständerat nahm das neue CO₂-Gesetz klar an (33:5 bei 6 Enthaltungen).
Aufgrund der fehlenden Datengrundlage weiss man heute nicht, in welchem Haus welche Heizung steht. Beim Heizungsersatz besteht zudem oft keine Melde- oder Bewilligungspflicht oder diese wird mangels Kontrolle nicht eingehalten. Um die Umsetzung der Vorgaben nach Artikel 9 zum Heizungsersatz sicherzustellen, zu evaluieren und die Notwendigkeit von weiteren Massnahmen einschätzen zu können, sind die Behörden aber auf die entsprechenden Daten angewiesen. Die Minderheit will dies durch Abs. 6 sicherstellen, unterliegt aber mit 24:17.
Der Antrag der Minderheit verlangt, dass Investitionsbeiträge für Erweiterungen und Erneuerungen von Wasserkraftanlagen nur erhält, wer die ökologische Sanierung bereits umgesetzt hat oder gleichzeitig umsetzt. Damit verstärkt sich der Anreize für eine zügige Umsetzung der ökologischen Sanierung der bestehenden Anlagen. Die Minderheit setzte sich klar durch.
Das auslaufende Einspeisevergütungssystem für den Ausbau von Erneuerbaren Energien soll in dieser Revision durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Die Vorlage wird einstimmig angenommen.
Der Konzernverantwortungsinitiative stehen zwei unterschiedliche Konzepte für einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Nationalrat und die Kommissionsminderheit setzen auf eine Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss internationalen Standards der UNO und der OECD. Die Kommissionsmehrheit hat bis jetzt ein alternatives Konzept unterstützt, welches primär auf eine Berichtspflicht setzt und lediglich für zwei spezifische Risiken (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) eine Sorgfaltsprüfungspflicht verlangt. Die Mehrheit setzte sich klar durch (28:17). Hätte sich die die Minderheitsversion final durchgesetzt, wäre die Initiative zurückgezogen worden.
Die Konzernverantwortungsinitiative will alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Sorgfaltsprüfungen präventiv zu managen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht sollen Unternehmen für den von ihnen verursachten Schaden und den Schaden, welche von durch sie kontrollierten Unternehmen verursacht wurde, haften. Der Ständerat lehnt die Initiative mit 30:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die Motion verlangt Bestimmungen für die Abgabe von Lebensmittel an zertifizierte Organisationen oder Personen. Geniessbare Lebensmittel sollen nach Ladenschluss kostenfrei abgegeben werden, sofern der Schutz der Gesundheit gewährleistet bleibt. Dadurch können Lebensmittelverluste verhindert werden. Sie wird klar angenommen.
Mit der Umwelttechnologieförderung werden umweltfreundliche Technologien vom Bund unterstützt, die kurz vor der Marktreife stehen. In der Vergangenheit wurden Methoden für Abfall und Recycling, Wasserqualität und weniger Luftschadstoffe des Verkehrs finanziell am meisten unterstützt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates schlug vor, zum ersten Mal seit 20 Jahren die Gelder für diese Projekte zu erhöhen, wenn auch nur um 25% und nicht um 75%, wie der Nationalrat entschieden hatten. Eine Minderheit schlug vor, die Gelder nicht zu erhöhen, setzte sich mit 23 zu 19 Stimmen durch und überzeugte schliesslich auch den Nationalrat davon.
Seit 1985 müssen die ökologischen Beeinträchtigungen schützwürdiger Lebensräume durch neue Wasserkraftanlagen und andere Eingriffe mitunter durch Ersatzmasssnahmen kompensiert werden. Die vor 1985 errichteten Wasserkraftwerke, mussten das nie. Erst bei einer erneuten Konzessionerteilung wurden Ersatrzmassnahmen fällig. Ihr Umfang wird gemäss Umweltschutzgesetz am jeweiligen Ausgangszustand bemessen. Bislang galt dieser als Zustand ohne Beeinträchtigung, sprich ohne Anlage. Die Pa.Iv. forderte, dass der Referenzzustand neu als Ist-Zustand mit Anlage festgelegt wird. Damit entfallen ökologische Ersatzmassnahmen für bestehende Werke weitestgehend, was einen massiven Verlust für die Natur in und an den Gewässerlebensräumen bedeutet. Trotzdem stimmte der Ständerat mit 27:16 Stimmen zu.
Der Kanton Wallis wollte mit dieser Standesinitiative den Gewässerschutz weiter schmälern, um die Nutzung durch die Wasserkraft zu maximieren. Damit sollte eine ungenügende Konzessionserneuerung eines bestehenden Werkes, das nach Jahrzehnten der Übernutzung endlich Ersatzmassnahmen hätte umsetzen und die geltenden, dem ökologischen Minimum entsprechenden, Restwasserbestimmungen einhalten müssen, durchgesetzt werden. Eine Annahme der Standesinitiative hätte die bereits kritische Restwassersituation in unseren Gewässern weiter verschlechtert.
Bei dieser Abstimmung will ein Einzelantrag Würth (Mitte/SG), dass die Stickstoffüberschüsse bis 2030 angemessen reduziert werden. Der Bundesrat legt Ziele, Berechnung und Berichterstattung fest. Der Einzelantrag ist bereits ein Kompromiss, wollte doch die Komissionsmehrheit die Ziele im Gesetz festschreiben und die Branche und den Bundesrat in die Pflicht nehmen. Der Einzelantrag Rieder (Mitte/VS) will gar nichts. Der Einzelantrag Würth obsiegt nur mit Stichentscheid des Präsidenten (21:21).
Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel sollen bis 2027 um 50% gesenkt werden. Ist absehbar, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, so ergreift der Bundesrat spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist die erforderlichen Massnahmen. Neben einem Zulassungsentzug für besonders risikoreiche Wirkstoffe sieht die Mehrheit auch die Möglichkeit einer Lenkungsabgabe vor. Eine Kommissionsminderheit will von einer Lenkungsabgabe nichts wissen. Die Minderheit obsiegt mit 25:14 Stimmen.
Die Kommissionsmehrheit will, dass im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, deren Verwendung im Grundwasser nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten über einem gewissen Grenzwert führen. Ein Einzelantrag Hegglin (Mitte/ZG) will dies nur für relevante Abbauprodukte. Diese Unterscheidung ist wichtig. Es hat sich gezeigt, dass vermeintlich "nicht relevante" Abbauprodukte mit neuen Erkenntnissen problematischer sein können als ursprünglich eingeschätzt (z.B. Chorothalonil). Gerade beim Trinkwasser sollte besonders vorsichtig agiert werden. Die Mehrheit setzte sich knapp durch (22:20).
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet.Eine Kommissionsmehrheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen. Ein Einzelantrag Rieder (Mitte/VS) will davon nichts wissen und obsiegt knapp (21:18).
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsmehrheit will eine Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünger- und Futtermitteln. Die Minderheit will diese auf Dünger- und Kraftfutterlieferungen beschränken. Das ist unverständlich. Denn: Wie sollen Reduktionsziele erreicht werden, wenn sie gar nicht gemessen werden können? Trotzdem setzt sich die Minderheit mit 23:21 Stimmen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht vorschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie definitiv versenkt werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 28:16 bei einer Enthaltung beschlossen.
In der Botschaft zur AP 22+ schlägt der Bundesrat zur Reduktion der Nährstoffverluste die Abschaffung der Toleranzgrenze bei der Bilanzierung vor. Dies ist eine der möglichen Massnahmen, um eine Absenkung bei den Nährstoffverlusten zu erreichen. Davon will diese Kommissionsmotion jedoch nichts wissen und möchte die Toleranzgrenze zementieren. Sie steht damit im Widerspruch zu dem durch beide Kammern angenommenen Absenkpfad für Nährstoffverluste im Rahmen der Pa. Iv. 19.475. Die Motion wird mit 26:15 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 26:18 Stimmen angenommen.
2018 haben 73 % der Bevölkerung und alle Kantone dem Gegenvorschlag zur Velo-Initiative zugestimmt. Werner Salzmann (SVP/BE) hat verlangt, dass im Gesetz nur minimale Regeln enthalten sein sollen, die dem Fuss- und Wanderweggesetz entsprechen. Die Kantone hätten, wenn sie in ihren kantonalen Richtplänen Verkehrswege planen, kein Velowegnetz planen müssen und es wäre auch keine Frist gesetzt worden, bis wann die Kantone die Veloweginfrastruktur verbessern müssen. Diese Umsetzung light der Volksabstimmung von 2018 wurde vom Ständerat mit 33 zu 7 Stimmen abgelehnt.