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Nachdem der Ständerat es abgelehnt hatte, auf den Vorschlag des Nationalrats für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative einzutreten, stellt sich in der grossen Kammer die Frage, ob man am Vorschlag festhalten will. Dies wurde so bestätigt von der grossen Kammer.
Die vorberatende Kommission schlug als Ergänzung der Motion vor, dem Bundesrat zu ermöglichen Mindestanforderungen für den Import von Rohstoffen zu erlassen, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet. Dieser Vorschlag wurde im Rat mit 101:76 bei 2 Enthaltungen angenommen.
Das nach Abschluss der Beratungen im Nationalrat vorliegende Jagd- und Schutzgeseztz hat die bislang geltende Balance zwischen Regulierung und Schutz aus dem Gleichgewicht gebracht. Zudem wurde es gänzlich verpasst, den Schutz bedrohter Arten wo nötig auszubauen, es ging fast gänzlich in Richtung der Lockerung der Schutzbestimmungen.
Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.
Der Rückweisungsantrag wollte dieKommission damit beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Pestizidinitiativen auszuarbeiten auf der Grundlage des heute unverbdindlichen Aktionsplans Pestizide. Der Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.
Die Revision wollte ursprünglich den Umgang mit dem Wolf erleichternt, schoss dabei aber weit übers Ziel hinaus und höhlt den Artenschutz insgesamt aus, indem künftig sämtliche geschützten Tierarten Gefahr laufen, abgeschossen zu werden, ohne dass sie Schäden angerichtet hätten, sondern einfach nur, weil sie da sind. Zudem gibt der Bundesrat einen Grossteil seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit im Artenschutz an die Kantone und damit an die Willkür kantonaler Lokalpolitik ab.
Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.