80% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Der Kanton Freiburg hat sich zum Ziel gesetzt, sich von fossiler Energie loszusagen, indem er die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% reduziert und bis 2050 das Emissionsziel Null anvisiert.
Immer noch werden Flachdächer ohne Begrünung und ohne Sonnenkollektoren gebaut. Und dies, obwohl begrünte Flachdächer doppelt so lange halten, wie unbegrünte und die Solarenergie das weitaus grösste Energiepotenzial besitzt.
Ein Bericht des BAFU vom November 2020 bestätigt, dass die Investitionspolitik der Banken, Versicherungen und Pensionskassen die Schweiz weiterhin daran hindert, ihren Beitrag an die Neuausrichtung der Finanzflüsse gemäss dem Pariser Klimaabkommen zu leisten. Das Verhalten der Investoren unterstützt nicht nur die Kohle- und Erdölindustrie, es fördert sogar deren Expansion. Das widerspricht klar den Klimazielen.
Seit einigen Jahren kehren die Grossraubtiere (Luchs, Wolf, Bär) auf natürlichem Weg in die Schweiz zurück. Aufgrund ihrer zentralen Lage hat die Schweiz eine besondere Verantwortung für die Erhaltung dieser von der Ausrottung bedrohten Tierarten.
Erhebungen der kantonalen Ämter zeigen, dass mehr als ein Drittel der freiburgischen Fliessgewässer in einem sehr schlechten ökologischen Zustand sind und dringend Massnahmen erforderlich sind, um sie in ihren natürlichen Zustand zurückzuführen bzw. zu revitalisieren. Trotzdem hapert es mit der Revitalisierung der freiburgischen Fliessgewässer, nicht zuletzt wegen der Subventionsbestimmungen, welche die Beiträge von Kanton und Bund auf 80% beschränken, statt wie in den meisten Kantonen auf 95%.
Eine kürzlich vom Umweltamt durchgeführte Studie hat ergeben, dass 89% der untersuchten Standorte in den unterirdischen Gewässern des Kantons Pestizidspuren enthalten, obwohl die Gewässerschutzverordnung keine Rückstände toleriert. Des Weiteren wird das Qualitätsziel in mehr als 50% der untersuchten Fliessgewässer nicht erreicht. Die physio-chemische Qualität der Oberflächengewässer (Nitrate, Phosphate, Mikroverunreinigungen und Pestizide) ist deshalb beunruhigend.
Die Bereitstellung einer ökologischen Infrastruktur bis 2040 ist eines der zentralen Ziele der Biodiversitätsstrategie und des Aktionsplans der Schweiz. Damit die ökologische Infrastruktur funktioniert, braucht es, verteilt auf das ganze Kantonsgebiet, genügend Schutzgebiete (mindestens 17% Kern- und 13% Vernetzungsgebiete). Im Kanton Freiburg hat es nur am Südufer des Neuenburgersees und in den Voralpen genügend Schutzgebiete. Das Mittelland hingegen ist weit davon entfernt, die beiden Ziele zu erreichen.
Die Landwirte erhalten Subventionen zur Schaffung und Pflege von Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit dem Ziel, die Biodiversität und insbesondere die typischen Arten des Kulturlandes zu fördern. Verschiedene Analysen zeigen, dass diese Flächen den Bedürfnissen der Zielarten – diese nehmen im Kanton Freiburg generell weiterhin ab – nicht Rechnung tragen. Eine bessere Sensibilisierung der Landwirtinnen und Landwirte in der Ausbildung, ihre Begleitung bei der Standortwahl der BFF und der Festlegung der Pflegemassnahmen durch Fachleute sowie eine attraktivere und gezieltere finanzielle Unterstützung gehören zu den unumgänglichen Massnahmen, damit die BFF ihre Funktionen für die Biodiversität wirklich erfüllen können.
Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz räumt den Umweltorganisationen das Beschwerderecht ein. Dieses wird von den Verbänden nur als letztes Mittel und sehr zurückhaltend genutzt. In 80% der Fälle führt es zu Projektverbesserungen oder zur Verhinderung illegaler Projekte. Trotzdem wird dieses Recht immer wieder in Frage gestellt.
Zusammen mit Solothurn ist Freiburg der einzige Kanton, indem die Gemeindelegislative beim Nutzungsplan nicht mitentscheiden kann. Diese Situation schwächt insbesondere Natur und Landschaft.
Seit Jahren erleben wir einend wahren Bauboom, auch ausserhalb der Bauzonen: es entstehen neue grosse Gebäude für die industrielle Landwirtschaft und den Tourismus, die alten Gebäude werden umgebaut und umgewidmet, Scheunen und Ställe werden in Ferienhäuser umgewandelt. Alle diese Gebäude benötigen auch neue Infrastrukturanlagen wie Strassen, Abwasserbeseitigungen usw. Die heutigen Bauten ausserhalb der Bauzonen stellen eine zunehmende Belastung für unsere Landschaft und die Biodiversität dar.
Die Klimaerwärmung zwingt die Freiburger Tourismusakteure sich anzupassen. Einerseits setzen die Stationen in den Voralpen zunehmend auf Beschneiungsanlagen und andererseits sind neue Sommersportaktivitäten voll im Aufschwung. Die Auswirkungen des Tourismus auf die Natur – auch jene des als sanft geltenden Tourismus – sind erheblich. Der Ausbau der Infrastrukturen und die Schaffung immer neuer Routen führen zur Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Standorte. Die zunehmende Besucherzahl an natürlichen und naturnahen Orten führt zu Störungen der Tierwelt. Zudem benötigen die touristischen Infrastrukturanlagen viel Energie und Wasser. Um die Auswirkungen des Tourismus auf die Natur einzudämmen, sollten die Aktivitäten auf touristische Schwerpunktgebiete konzentriert und die ökologischen und umweltrelevanten Aspekte stärker berücksichtigt werden.
Am 10. Februar 2021 hat der Staatsrat ein neues Mobilitätsgesetz in Vernehmlassung gegeben. Es ist allerdings schwierig, in diesem Gesetz die Instrumente zu identifizieren, welche es ermöglichen würden, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs, die gefahrenen Kilometer, die Belastung der Luft durch Schadstoffe sowie die Lärmbelastung konkret und erheblich zu reduzieren.
Die Reduktion der gefahrenen Kilometer im Privatauto ist bezüglich Mobilität die effizienteste Antwort auf den Klimawandel.
Zudem muss das Gesetz Bestimmungen zur Messung und Reduktion der von der Mobilität verursachten Treibhausgase enthalten.
Auch die Reduktion des durch den Autoverkehr verursachten Lärms muss ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes sein. In der Schweiz sind ca. 14% der Bevölkerung (d.h. mehr als eine Million Personen) übermässigem und gesundheitsschädigendem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Es muss dringend gehandelt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ein einfaches Mittel zur Lärmreduktion. Verlangsamt man z.B. die Geschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h, so reduziert sich die Lärmbelastung um 3dB. Das entspricht einer Reduktion des Verkehrsaufkommens um 50% und einer Verringerung der empfundenen Belästigung, welche grösser ist als die tatsächliche Lärmreduktion.
Die modale Verlagerung hin zum öffentlichen Verkehr und zur aktiven Mobilität erfordert u.a. den Ausbau einer attraktiven, sicheren, fortlaufenden und einfachen Veloinfrastruktur, verständlich für die Nutzer/innen jeglichen Alters. Bis heute hat sich das Radwegnetz im Kanton Freiburg nur sehr langsam und eher zufällig entwickelt (wo es gerade ein bisschen Platz hatte), ohne Verkehrsaufkommen oder Geschwindigkeit zu berücksichtigen.