Name
Schilliger
Vorname
Peter
Geburtsdatum
01.06.1959
Partei
FDP.Die Liberalen
Kanton
Luzern
Ämter
Nationalrätin/Nationalrat
16.1% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen. Der Nationalrat nahm das neue CO2-Gesetz klar an (129:59 bei 8 Enthaltungen).
Diese Parlamentarisch Initiative der Grünen Fraktion will den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird. Bundesgesetze, welche eine negative Treibhausgasemissionsbilanz aufweisen sollen die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte brauchen. Der Nationalrat hat die Pa.Iv. relativ knapp mit 98 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Bei der Erhöhung der Schweizer Kapitalbeiträge an die Weltbankgruppe und die Afrikanischen Entwicklungsbank möchte die Kommissionsmehrheit festlegen, dass die Schweiz jegliche Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten sowie von Programmen, die zur Exploration, Förderung, Produktion sowie zur Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen in den Entwicklungs- und Schwellenländern dienen, ablehnt. Die Einzelanträge Schneider-Schneiter (Mitte, BL)/Portmann (FDP, ZH)/Grüter(SVP, LU) wollen diese Bedingungen streichen. Der Nationalrat hat die Einzelanträge mit 106:89 Stimmen angenommen.
Eine Motion von Jürg Grossen (glp/BE) verlangt, dass der Bund Ziele festlegt, damit der Strassenverkehr den CO₂-Ausstoss kontinuierlich reduziert. Bisher verlangt der Bund in der CO₂-Verordnung nur, dass die CO₂-Emissionen des Strassenverkehrs nicht höher als 1990 sein dürfen. Im Gegensatz zu Gebäudesektor und Industrie muss der Strassenverkehr deshalb bisher keinen Beitrag an die Netto-Null-Politik des Bundes leisten. Erfolge durch CO₂-ärmere Autos wurden zwischen 1990 und 2019 durch Mehrverkehr zunichtegemacht. Fünf Tage nach der Volksabstimmung zum CO₂-Gesetz hat der Nationalrat mit 95 zu 95 Stimmen und Stichentscheid von Nationalratspräsident Andreas Aebi SVP/BE die Motion Grossen abgelehnt.
Die Kommissionsmotion verlangt, die Teilnahme der Schweiz an einem allfälligen CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vorzubereiten. Ein solches Ausgleichssystem ist aktuell unter dem Massnahmenpaket Green New Deal der EU in Vorbereitung. Die Motion wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen (131:69 bei einer Enthaltung).
Eine Kommissionsminderheit will die Investitionsbeiträge für alle Wasserkraftwerke auf höchstens 40 Prozent der Investitionskosten festlegen. Mit den 60 Prozent der Mehrheit würden neue Wasserkraftwerke deutlich überfinanziert und falsche Anreize gesetzt, um noch mehr ineffiziente Kleinwasserkraftwerke zu bauen. Damit fehlen Mittel für den Ausbau der Photovoltaik, welche mit 60 TWh über ein deutlich grösseres Ausbaupotenzial verfügt und deutlich geringere Umweltauswirkungen aufweist. Die Minderheit unterliegt mit 104:85 bei zwei Enthaltungen.
Heute können Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch kaum finanziert werden. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Art. 35 Abs. 3 EnG können für solche Anlagen Investitionsbeiträge bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gesprochen werden. Die Mehrheit setzte sich mit 130:55 bei 3 Enhaltungen durch.
Das auslaufende Einspeisevergütungssystem für den Ausbau von Erneuerbaren Energien soll in dieser Revision durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Bei der Schlussabstimmung wird die Weiterführung der Förderung von Erneuerbaren Energien mit 190:5 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.
Tritt bei einem neuen Produkt innerhalb von 6 Monaten ein Fehler auf, so gilt die Vermutung, dass der Fehler schon von Anfang an vorgelegen hat. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, muss er dies beweisen.
Mit der Umwelttechnologieförderung werden umweltfreundliche Technologien vom Bund unterstützt, die kurz vor der Marktreife stehen. In der Vergangenheit wurden Methoden für Abfall und Recycling, Wasserqualität und weniger Luftschadstoffe des Verkehrs finanziell am meisten unterstützt. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates schlug vor, zum ersten Mal seit 20 Jahren die Gelder für diese Projekte zu erhöhen. Alois Gmür (CVP/SZ) wollte den Betrag belassen, was der Nationalrat mit 109 zu 82 Stimmen verwarf, bevor der Ständerat sich auch gegen eine viel bescheidenere Erhöhung stellte.
Adèle Thorens (Grüne, VD) verlangt, dass die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzdienstleister explizit die Klimarisiken umfasst. Sie wird mit 96:86 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die parlamentarische Initiative Fischer (GLP, LU) verlangt, dass das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG so geändert wird, dass die Klimaverträglichkeit der getätigten Anlagen gemessen, veröffentlicht und verbessert wird. Sie wird mit 104:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Das Obligationenrecht soll so angepasst werden, dass die Garantiezeit von Geräten und Produkten auf fünf Jahre erweitert wird, wie das in einigen EU-Ländern bereits gehandhabt wird.
Der Kanton Wallis wollte mit dieser Standesinitiative den Gewässerschutz weiter schmälern und die minimalen gesetzlichen Restwasservorgaben weiter reduzieren, um die Nutzung durch die Wasserkraft zu maximieren. Ausschlaggebend für den Vorstoss war eine ungenügende Konzessionserneuerung eines bestehenden Werkes, das nach Jahrzehnten der Übernutzung endlich den neuen gesetzlichen Grundlagen in Sachen Restwasser hätte angepasst werden müssen. Der Vorstoss wollte das verhindern und stattdessen den Gewässerschutz lockern.
Zurzeit bleiben SchafhalterInnen bei der Sömmerung auf rund der Hälfte der Mehrkosten, die sich durch den Herdenschutz ergeben, sitzen (gemäss Studie Büro Alpe im Schnitt CHF 9000.- pro Alpbetreiber und Jahr). Mit einer deutlichen Erhöhung des Herdenschutz-Etats hätte hier Abhilfe geschaffen werden können. Es wäre eine wichtige Massnahme, um die Hürden beim Herdenschutz zu verringern und die Koexistenz mit dem Wolf als geschützte Tierart zu fördern.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Bei dieser Abstimmung zu Art. 6a LwG möchte die Kommissionsmehrheit die Zielfestsetzung für die Stickstoffreduktion dem Bundesrat überlassen, die Minderheit will einerseits Ziele direkt ins Gesetz schreiben (-10% bis 2025, -20% bis 2030) und andererseits vor allem dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Massnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele durch freiwillige Massnahmen der Branche nicht erreicht werden. Die Mehrheit setzte sich mit 104:85 durch.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Hierfür wird mit Absenkpfaden gearbeitet. Eine Kommissionsminderheit möchte die Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) unterstützen: Anpassung Düngerbilanz, Verzicht auf hochtoxische Pestizide ermöglichen, regionale Anforderungen, Einhaltung des Gewässerschutzes. Sie unterliegt mit 108:82 Stimmen.
Mit dieser Revision will man die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel sowie die massiven Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft reduzieren. Die Kommissionsminderheit will Offenlegungspflicht für den Handel mit Dünge- und Futtermitteln. Die Kommissionsmehrheit will diese auf Düngerlieferungen beschränken. Damit wäre der Überprüfung der Zielerreichung eine grundlegende Voraussetzung genommen, ist doch derer Eintrag von Nährstoffen in die Landwirtschaft durch Futtermittel sogar grösser ist als der Eintrag durch Dünger. Die Minderheit unterliegt mit 97:97 bei einer Enthaltung nur ganz knapp am Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) macht verschiedene Lösungsvorschläge für die unbestrittenen Umweltprobleme in der Landwirtschaft, welche Böden, die Artenvielfalt und Gewässer als unsere Lebensgrundlage belasten. Sie wird von den Kantonen und verschiedenen bäuerlichen Organisationen mitgetragen und dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der mittelfristigen Versorgungssicherheit. Die Kommission beantragte die Sistierung der Vorlage, sprich sie so lange zu verzögern, bis sie besser bekämpft werden kann. Eine Kommissionminderheit stellte sich dagegen. Die Sistierung wurde mit 100:95 bei einer Enthaltung beschlossen.
Rund 90 Prozent des umweltschädigenden Luftschadstoffs Ammoniak stammen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Wälder leiden signifikant darunter und die Landwirtschaft verliert jährlich viel Geld durch die Verluste von Dünger in die Luft. Reduktionsmassnahmen sind dringend notwendig und unabdingbar, um die Luftqualität zu verbessern.
Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.
Auf Pestizide wird heute lediglich ein reduzierter MwSt.-Satz von 2,5 % erhoben. In Anbetracht der schädlichen Wirkung von Pestiziden auf Gewässer und Böden und somit unsere Versorgungsgrundlage verlangt die Motion die Aufhebung dieser bevorzugenden Reduktion. Der Nationalrat hat die Motion deutlich mit 119:61 bei fünf Enthaltungen angenommen.
Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn sie bringen Pestizide auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken aus. Wie eine Studie des BAFU gezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden in der Schweiz die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner Pestizide auf öffentlichen Plätzen nicht befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung. Pestizide, welche, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig. Weitere Ausnahmen sollen möglich bleiben, zum Beispiel im Kampf gegen besonders schädliche Organismen.
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits diverse Ausnahmen zur Verkleinerung der minimalen Gewässerräume umgesetzt wurden, will diese Motion Hösli (SVP, GL) nochmals eine weitere Ausnahme machen. Dies hätte eine weitere Verschlechterung des Gewässerschutzes zur Folge. Sie wird mit 100:84 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Nach dem Nein zum CO₂-Gesetz fehlt die Möglichkeit via Klimafonds Gelder für den Betrieb von mehr Zugverbindungen ins Ausland zur Verfügung zu stellen. So wie dies auch andere Staaten tun, um ein Nachtzugsangebot aufrechtzuerhalten. Aline Trede (Grüne/BE) verlangt deshalb Massnahmen, um das Angebot ab der Schweiz mittel- und längerfristig auszubauen. Mit häufigeren und direkteren Verbindungen würden attraktivere Alternativen zum Flugverkehr entstehen. Der Nationalrat hat mit 107 zu 77 Stimmen zugestimmt.
Aktuell dürfen maximal 12 Prozent der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfondsgelder für attraktivere Verkehrsverbindungen innerhalb von Agglomerationen ausgegeben werden. Das entspricht in etwa der seit 2008 gültigen Regelung. Alle Transportmittel im Strassenraum (Tram, Bus, Umfahrungsstrassen, Velo) werden bei diesen Projekten im Rahmen von ökologischen und ökonomischen Kriterien gleich behandelt. Seit das Parlament 2015 die neue Strassenfinanzierung beschlossen hat, zeigt sich, dass der Bedarf für Autobahnbau- und -unterhalt geringer ist als von Bundesrat erwartet. Deshalb wurde der Benzinpreis nicht um 4 Rappen pro Liter erhöht, wie es ursprünglich per 2020 geplant war. Michael Töngi (Grüne/LU) fordert, dass ein Teil der Minderausgaben für Agglomerationsverkehrsprojekte verwendet werden darf. Der Nationalrat hat dies mit 100 zu 93 Stimmen abgelehnt.
Gütertransporte per Lieferwagen sind in der Regel weniger ökologisch als per LKW. Der Staat bevorteilt Lieferwagen indem diese keine LSVA bezahlen. Hans Wicki (FDP/NW) verlangte, dass Lieferwagen die nicht den gewerblichen Transport dienen (d.h. Liefer-, Kurier- und Expressdienste, nicht aber Lieferwagenfahrten von z.B. Metzgereien oder Brauereien) ebenfalls der LSVA zu unterstellen. Weil LKW bezüglich Luftreinhaltung sauberer geworden sind und Lieferwagenfahrten zunehmen (Online-Handel), sind im alpenquerenden Transitverkehr die wenigen Lieferwagen für mehr Stickstoffdioxid verantwortlich als alle LKWs zusammen. Der Nationalrat hat die Änderung mit 103:78 abgelehnt.