Name
Spuhler
Vorname
Peter
Geburtsdatum
09.01.1959
Partei
Schweizerische Volkspartei
Kanton
Thurgau
33.3% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Das Gesetz regelt die Klimapolitik bis 2020, u a mit einem Klimaziel, einer Brennstoffabgabe und der Neuwageneffizienz . Die Revision war der indirekte Gegenvorschlag auf die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima". In der Wintersession stimmte der Nationalrat dem Gesetz in der Schlussabstimmung mit 130:61 Stimmen zu.
Alle drei Motionen (11.3257/11.3426/11.3436) verlangen in ihrer ursprünglichen Formulierung, wie auch in der vom Ständerat modifizierten Form, eine Beendigung der Kernenergienutzung in der Schweiz. Die Motionen verlangen weiter, die Förderung der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz zielführend zu verstärken und Energiestrategien zu erstellen, um die Stromversorgung und den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz zu sichern.
Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Legislatur den Grundsatzentscheid zum Atomausstieg gefällt hat, entschied er in Wintersession 2011 über die Annahme der vom Ständerat modifizierten Version. Mit 125:58 nahm die Grosse Kammer diese an.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 15b des Energiegesetzes so anzupassen, dass der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen/kWh beträgt. Dabei gilt zu beachten, dass der KEV-Zuschlag keine willkürliche Steuer ist, sondern verursachergerecht den Zubau neuer Kraftwerke finanziert. Eine Entlastung der Industriebetriebe bedeutet eine Mehrbelastung der Haushalte, Gewerbe und Dienstleistung. Zudem besteht bereits eine Ausnahmeregelung von stromintensive Betriebe, diese Motion würde den Markt unnötig verzehren.
Im Jahr 2005 hatte das Stimmvolk ein fünfjähriges Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderte Pflanzen angenommen. 2010 wurde es um drei Jahre verlängert. Ablaufen würde es am 27. November 2013. In der Debatte zur künftigen Landwirtschaftspolitik (Herbstsession 2012) hiess die grosse Kammer mit 112 zu 62 Stimmen eine Moratoriumsverlängerung gut. Der Ständerat bestätigte diesen Entscheid in der Wintersession 2012.
Die Abschöpfung des Planungsmehrwerts war ein zentraler Punkt der Revision des Raumplanungsgesetzes (Art. 5 Abs. 1, 1bis-1quinquies und Art. 37b Abs. 4-6). Sie erlaubt es den Kantonen und Gemeinden, Massnahmen der Raumplanung (z.B. Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen) zu finanzieren und/oder Aufwertungen im Siedlungsraum vorzunehmen. Mit 117:71 Stimmen sprach sich der Nationalrat für einen Kompromisvorschlag aus.
Überdimensionierte Bauzonen (=mehr als 15 Jahre Bedarf) sollen verpflichtend verkleinert werden. Dies sieht Art. 15 Abs. 1 und 1bis der Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag mit 95:83 Stimmen zu.
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald soll in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche die Pflicht zum Realersatz bei Waldrodungen flexibilisiert werden. Der Nationalrat stimmte der paralemtarischen Initiative mit 105:65 Stimmen zu.
Die Europäische Landschaftskonvention unterstreicht den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft sowie ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung. Die Konvention unterstützt die nötigen künftigen Massnahmen zum Schutz und zur Pflege der Landschaften. Die Schweiz war in verschiedenen Funktionen massgeblich an der Ausarbeitung der Landschaftskonventionen beteiligt und leitete teilweise auch die entsprechenden Arbeitsgruppen. Mit 89:86 Stimmen trat die Grosse Kammer auf die Vorlage ein, dies war die Vorraussetzung, um das Abkommen überhaupt zu ratifizieren.
Gemäss Landschaftsinitiative soll der geltende Verfassungsartikels zur Raumplanung so ergänzt werden, dass neu der Schutz des Kulturlandes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und die Siedlungsentwicklung «nach innen» festgeschrieben werden. Zudem darf die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Ausserdem sieht die Landschaftsinitiative in den Übergangsbestimmungen vor, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf, also plafoniert wird. Mit 114:72 Stimmen lehnte der Nationalrat die Initiative ab.
Die Motion will die im Januar 2011 in Kraft getretenen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) ändern. Die Gewässerräume sollen einseitig zugunsten der Nutzung eingeschränkt und die Bewirtschaftungsvorschriften gelockert werden. Mit 94:89 Stimmen sprach sich der Nationalrat für die Lockerung des Gewässerschutzschutzes aus.
Die Revision des Raumplanungsgesetz beinhaltet die zentralen Punkte Mehrwertabgabe und Redimensionierung der Bauzone. Die Vorlage war bis zum Schluss umstritten, mit einem Ablehnung des Gesetzes wären auch alle Erfolge aus den vorangehenden Abstimmungen der Frühjahrssession 2012 abgelehnt worden. Der Nationalrat sprach sich in der Schlussabstimmung mit 108:77 Stimmen für die Annahme der Teilrevision aus.
Mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention (AK) würde sich die Schweiz verpflichten, Umweltinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen (1. Pfeiler), die Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidverfahren zu beteiligen (2. Pfeiler) und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicher zu stellen (3. Pfeiler). Der Nationalrat ist mit 93:85 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.
Die heutigen Produktionsanreize wie die allgemeinen Tierbeiträge (RGVE- und TEP-Beiträge) wirken marktverzerrend, führen zu höheren Konsumentenpreisen und zu einer Intensivierung insbesondere im Berggebiet. Die gleiche Wirkung hätte eine Abgeltung des Tierbesatzes pro Hektare Grünland. Der Bundesrat schlägt daher in der neuen Agrarpolitik 2014-2017 leistungsbezogene Beiträge vor. Mit 100:80 ist der Nationalrat der Linie des Bundesrates gefolgt.
Die Landschaftsqualitätsbeiträge füllen eine Lücke im bisherigen Beitragssystem. Die Pflege der Kulturlandschaft ist eine wichtige Aufgabe laut Bundesver-fassung, wurde aber bisher nicht explizit abgegolten. Die Pilotprojekte des Bundes zeigen ein grosses Potential für die neue Beitragskategorie. Mit 98:85 Stimmen nahm der Nationalrat diese Neuerung an.
Der Antrag Bertschy sollte die Ausgaben für die flächenbezogenen Versorgungssicherheit- und Kulturlandschaftszonenbeiträge auf 35% der Gesamtausgaben für Direktzahlungen limitieren. Der Effekt wäre ein Mehr an finanziellen Mitteln für die anderen, stärker leistungsbezogenen Beitragsgruppen. Aktivitäten, die die Umwelt positiv beeinflussen hätten damit besser gefördert werden können.
Die parlamentarische Initiative Laurent Favre fordert, das bestockte Weiden (sogenannte Wytweiden) der Landwirtschaftszone zugeteilt werden, dies um sie besser vor der Ausdehnung der Waldflächen zu schützen. Die Problematik der bestockten Weiden liegt in der gemischten Nutzung. Ob Wytweiden davon profitieren, dass sie zur Landwirtschaftszone zählen ist fraglich. Es ist eher davon auszugehen, dass für diese spezielle Landschaftsform Nachteile entstehen, beispielsweise durch eine intensiverer landwirtschaftlichere Nutzung.
Obwohl das Bauen ausserhalb der Bauzone erst in einer RPG Revision 2. Etappe neu geregelt werden soll, wurde ein Teil der Revision herausgelöst und isoliert behandelt. In der Landwirtschaftszone sollen künftig auch Pferdehaltung und -nutzung zonenkonform sein (bisher nur Pferdezucht). Dazugehörige Bauten und Anlagen können zonenkonform genutzt und bewilligt werden. Eine Minderheit Beat Jans forderte, dass Neubauten in diesem Bereich zweckgebunden sein müssen.
Seit Jahrzehnten plante der Kanton Zürich als Eigentümer der Zürcher-Oberland-Autobahn das fehlende Teilstück zwischen Uster und Hinwil durch ein Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung (Drumlinlandschaft Zürcher Oberland) zu bauen. Als Folge des neuen Finanzausgleiches wird diese Autobahn nun dem Bund übertragen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieses Bauprojekt nicht mit dem in der Verfassung verankerten Moorschutz (Rothenthurm-Initiative) zu vereinbaren ist. Dennoch hat wenig später fast die Hälfte des Nationalrates diesem Projekt vorbehaltlos zugestimmt (90 zu 85 Stimmen).
Seit Jahrzehnten plante der Kanton Zürich als Eigentümer der Zürcher-Oberland-Autobahn das fehlende Teilstück zwischen Uster und Hinwil durch ein Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung (Drumlinlandschaft Zürcher Oberland) zu bauen. Als Folge des neuen Finanzausgleiches wird diese Autobahn nun dem Bund übertragen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieses Bauprojekt nicht mit dem in der Verfassung verankerten Moorschutz (Rothenthurm-Initiative) zu vereinbaren ist. Dennoch hat wenig später fast die Hälfte des Nationalrates diesem Projekt vorbehaltlos zugestimmt (90 zu 85 Stimmen).