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82% Respectueux de l‘environnement
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Mit seinen enormen Investitionen hat der Kanton einen wichtigen Hebel für die Beeinflussung des Klimaschutzes in der Hand. Mit klimafreundlichen Investitionen trägt die öffentliche Hand massgeblich zur Umsetzung des Green Deals und damit des beschlossenen Netto-Null-Ziels bis 2050 bei.
In Graubünden werden rund 60% der Gebäude mit Wohnnutzung fossil beheizt. Mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben (kant. Energiegesetz und nationales CO2-Gesetz) kann Netto-Null bis 2050 nicht erreicht werden.
Mit dem Gebäudeprogramm unterstützen Bund und Kanton die energetische Sanierung von Gebäuden mit Fördergeldern. Mit der aktuellen Sanierungsrate kann Netto-Null bis 2050 jedoch nicht erreicht werden.
Solarenergie hat ein riesiges ungenutztes Potential. Insbesondere auch in unserem sonnenreichen Kanton. Gemäss Bundesamt für Energie könnten Schweizer Hausdächer und Hausfassaden 67 TWh/a Strom produzieren, mehr als der gesamte Stromverbrauch der Schweiz. Das Energiegesetz des Kantons Graubünden verlangt aber nur bei Neubauten, dass ein Teil des Stroms selbst zu produzieren ist (Eigenstromerzeugungspflicht).
Solche Grenzwerte festzulegen ist eine kantonale Kompetenz. Der Sektor Industrie ist in Graubünden für 45 Prozent des CO-Ausstosses verantwortlich, mehr als im Schweizer Durchschnitt. Der grösste CO2-Emittent in Graubünden ist das Zementwerk in Untervaz.
Ein Bericht des BAFU vom November 2020 bestätigt, dass die Investitionspolitik nicht nur der Banken und Versicherungen, sondern auch der Pensionskassen die Schweiz weiterhin daran hindert, ihren Beitrag an die Neuausrichtung der Finanzflüsse gemäss dem Pariser Klimaabkommen zu leisten. Das Verhalten der Investoren unterstützt nicht nur die Kohle- und Erdölindustrie, es fördert sogar deren Expansion.
Gemäss Aktionsplan Green Deal soll der Kanton Anreize schaffen, Förderprogramme und Pilotprojekte unterstützen, damit sich die Tourismusregionen zu klimaneutralen Destinationen entwickeln können.
Der Aufbau einer ökologischen Infrastruktur bis 2040 ist eines der zentralen Ziele der Biodiversitätsstrategie und des Aktionsplans der Schweiz. Damit der Biodiversitätsverlust gestoppt werden kann, müssen die bestehenden Kerngebiete (Auen, Moore, Trockenwiesen, Waldreservate, Jagdbanngebiete, landwirtschaftliche Biodiversitätsflächen usw.) aufgewertet, ergänzt und optimal vernetzt werden.
Die Biotope von nationaler Bedeutung sind das pulsierende Herz der Schweizer Biodiversität. Deswegen stellt Art. 12 des Energiegesetzes fest, dass neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie in Biotopen von nationaler Bedeutung (wie Auen und Moore) nicht zulässig sind.
In Graubünden sind rund 1200 oder 65% der landwirtschaftlichen Betriebe bio-zertifiziert. Zudem hat Graubünden das Pilotprojekt “Klimaneutrale Landwirtschaft Graubünden” lanciert. Der Kanton hat sich das Ziel gesetzt, Lebensmittel grossflächig klimaneutral zu produzieren. Damit ist Graubünden in beiden Bereichen schweizweit führend.
In Graubünden leben mehrere Wolfsrudel. Damit Tierhaltung und Wolfsrudel möglichst konfliktarm nebeneinander existieren können, braucht es einen starken Herdenschutz sowie in gewisse Fälle eine gezielte schadenbezogene Regulierung.
Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone sind an strenge Auflagen gebunden. In den letzten Jahren wurden jedoch immer wieder Lockerungen eingeführt, die das Bauen von touristischen Anlagen, landwirtschaftlichen Nebenerwerben, Zweckänderungen von landwirtschaftlichen Bauten für Ferienwohnungen usw. erleichtern.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie das Umweltgesetz räumen den Umweltorganisationen das Beschwerderecht ein. Dieses wird von den Verbänden sehr effizient und zurückhaltend eingesetzt. In rund 80% der Fälle führt dies dazu, dass Projekte ökologisch verbessert werden und geltendes Natur- und Umweltrecht umgesetzt wird. Trotzdem wird dieses Recht immer wieder in Frage gestellt.
Die Reduktion der gefahrenen Kilometer im Privatauto ist bezüglich Mobilität die effizienteste Antwort auf den Klimawandel.
Die Regierung hat im Herbst 2021 eine Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr in Graubünden (GöV) in die Vernehmlassung geschickt. Darin sieht er vor, dass der Kanton bei Zusatzerschliessungen im Regionalverkehr maximal 50% der ungedeckten Kosten übernehmen soll. Die restlichen Kosten müssen von den Gemeinden übernommen werden.
Das Erheben von Gebühren für die Strassenbenutzung ist ein wirksames Mittel, um die Mobilität zu reduzieren und vom motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel, Velo- und Fussverkehr zu verlagern. Für eine Einführung müssten zuerst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Tempo 30 verbessert den Verkehrsfluss und reduziert dadurch Lärm und Abgase. Zudem wird die Verkehrssicherheit stark erhöht. Insbesondere Velofahrende sowie Fussgänger und Fussgängerinnen profitieren davon.
Das Parkfeldangebot, welches Überbauungen zur Verfügung stellen müssen, wird gesetzlich in den kommunalen Baugesetzen geregelt. Ein Parkplatzverzicht ist oft gar nicht vorgesehen. Autoreduziertes und autofreies Wohnen wird dadurch erschwert.