
2030 vor allem Elektroautos und andere alternative Antreibe verkaufen
Absenkpfade mit Massnahmen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ergänzen
Auch der Strassenverkehr muss CO2 reduzieren
Bessere Datengrundlage für nachhaltige Investitionen
Beteiligung an CO2-Grenzausgleichsystem vorbereiten
Buchhaltung des Inlandziels nicht verfälschen
CO2-Grenzwerte im Gebäudebereich
Ein vom Bundesrat auf 2022 beschlossenes «Schleppschlauch-Obligatorium» ist aus der Luftreinhalteverordnung zu streichen
Einführung der Beweislastumkehr bei mangelhaften Produkten.
Erhöhung der CO2-Abgabe
Erhöhung der Mittel für Gewässerrevitalisierungen
Erhöhung der Überprüfung der Wirkstoffe von Pestiziden
Erhöhung des Gesamtziels für die CO2-Reduktion von 50 auf 60%, sowie des Inlandziels von 37.5% auf 40%
Erhöhung des Inlandziels für die CO2-Reduktion von 30% auf 37.5%
Flugticketabgabe unverzüglich einführen
Förderung auch für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch
Gemeinwesen sollen keine synthetischen Pestizide mehr verwenden
Gestärkte Zulassungsüberprüfung von Pestiziden
Gewässerräume verkleinern
Gewässerschutz zu Gunsten der Wasserkraft weiter verschlechtern
Gewässerschädigende Pestizide aus dem Verkehr ziehen können
Indirekte Kosten von Lieferwagen berücksichtigen
Jedes Jahr mehr sparsame und elektrische Autos
Kein reduzierter Mehrwertsteuersatz für Pestizide
Kein Überförderung der (Klein-)Wasserkraft auf Kosten der Photovoltaik
Keine Schweizer Kapitalbeiträge für Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekte
Keine Subvention der fossilen Stromversorgung
Klimabedingten finanziellen Risiken der FINMA und der SNB
Klimarisiken als treuhänderische Pflicht
Klimaverträgliche Altersvorsorge
Konzernverantwortungsinitiative (KVI)
Leistungsuntergrenze bei der Förderung der Kleinwasserkraft
Mehr Geld für den Herdenschutz vor Grossraubtieren
Mehr Nacht- und Tagzugsverbindungen ins Ausland
Mehr Umweltschutz in der Agrarpolitik
Mindeststandards für Auslandsreduktionen
Offenlegungspflicht bei Nährstoffen
Offenlegungspflicht der klimabedingten finanziellen Risiken
Quantitative Reduktionsziele für Stickstoffüberschüsse im Gesetz
Schlussabstimmung über die Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
Streichung des Inlandziels
Systematische Überprüfung der Klimawirkung von Gesetzen
Umwelttechnologieförderung
Verkehrsprojekte in Agglomerationen
Verlängerung der Garantiefristen
Wasserkraft von ökologischen Ersatzmassnahmen befreien
Weiterführung der Förderung von Erneubaren Energien
Weniger klimaschädlichere Flugzeuge als Bedingung für Swiss-Milliarde
Wirksamer indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI)
Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn sie bringen Pestizide auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken aus. Wie eine Studie des BAFU gezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden in der Schweiz die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner Pestizide auf öffentlichen Plätzen nicht befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung. Pestizide, welche, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig. Weitere Ausnahmen sollen möglich bleiben, zum Beispiel im Kampf gegen besonders schädliche Organismen.