64.7% Respectueux de l‘environnement
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Der neue Klimaschutz-Artikel verlangt, dass sich der Kanton Glarus und die Gemeinden im Klimaschutz einsetzen und den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen leisten.
Das kantonale Förderprogramm wird über den Energiefonds finanziert. Der Energiefonds hat zum Ziel, der Anteil erneuerbarer Energie zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Energiefonds wird 2024 ausgeschöpft sein. Für jeden Franken aus dem kantonalen Energiefonds gibt es zusätzlich zwei Franken vom Bund.
Das Label «Energiestadt» setzt Anreize für energie- und klimapolitische Entwicklungen und garantiert deren fortlaufende Umsetzung. Das Netzwerk der Energiestädte ermöglicht einen Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden.
Die Nutzung von erneuerbarem Strom ist ein zentrales Element der Energiestrategie 2050. Die technischen Betriebe der drei Gemeinden versorgen den gesamten Kanton mit Elektrizität und sind für einen Grossteil der Gaslieferung zuständig. Der Anteil des erneuerbaren Stroms beträgt heute im Kanton Glarus 64%.
In der Schweiz wird ein Grossteil des Vorsorgekapitals durch Institutionen angelegt, die Klimarisiken nicht berücksichtigen. Rund 8 Prozent des Anlagevolumens von Pensionskassen richten ihre Ziele auf das Pariser Klimaabkommen aus.
Eine solche touristische Infrastrukturanlage stellt beispielsweise die Errichtung von Schneekanonen zur künstlichen Beschneiung der Talabfahrt Ämpächli - Elm dar.
Der Landsgemeinde wird eine Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz unterbreitet. Damit wird die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Glarus gesetzlich verankert und die Grundlage für die Erarbeitung einer Biodiversitätsstrategie geschaffen.
Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, als «Stimme der Natur» mit Einsprachen und Beschwerden die Einhaltung der Umweltgesetzgebung bei Bauprojekten einzufordern.
Heute steht das Wasserrecht im Kanton Glarus den Grund- bzw. Ufereigentümern zu. Dieses System ist einzigartig und weicht von allen anderen Kantonen ab, wo die Gewässer im Eigentum der Öffentlichkeit (Kantone und Gemeinde) liegen. Im Zuge der Klimaveränderung kündigen sich neue Ansprüche an die Gewässer an. Um diese zu bewältigen, braucht es eine gesetzliche Grundlage, welche die Nutzung und den Schutz der Gewässer kantonal regelt.
Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs hängt im Wesentlichen von der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit sowie von möglichst direkten Verbindungen ab. Dies wird mit dichterem Fahrplan (z.B. Viertelstundentakt), zusätzlichen Haltestellen (z.B. Lintharena) und direkten Bahn- und Busverbindungen erreicht.
Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass mehr Strassen zu mehr Autoverkehr führen. Demgegenüber steht eine gewisse Entlastung der Dorfdurchfahrten mit mehr Sicherheit für Fussgänger und Velofahrerinnen.