90% Respectueux de l‘environnement
Les sondages en détail triés par sujet.
Der Ständerat hat in der letzten Herbstsession die Reduktion von lediglich 30% bis 2030 beschlossen.
Der Fond könnte verwendet werden für:
Fliegen ist besonders schädlich für das Klima. Bei Kurzflügen stehen die CO2-Emissionen in keinem Verhältnis zur Reisezeit. Diese Flüge wären ohne weiteres vermeidbar, da ÖV genutzt werden kann. Beispielsweise Flüge von Altenrhein nach Wien. Die Verteuerung soll zur Bevorzugung des ÖV führen.
Das globale Finanzsystem beeinflusst die Zukunft unseres Planeten stark: Durch die Steuerung von Finanzflüssen in nachhaltige Aktivitäten hat die Finanzbranche grosses Potenzial, Märkte zu beeinflussen und Wirtschaftssysteme klimafreundlich zu gestalten
Solarenergie birgt das grösste energetische Potential. Der Ausbau könnte noch stärker gefördert werden, wenn höhere kantonale Beiträge gesprochen würden und die Gesuchsabwicklung weiter vereinfacht und beschleunigt wird.
Alle Kunden sind frei in ihrer Wahl, wer sich aber nicht explizit anders entscheidet, bekommt keinen Atom-, Kohle- oder Erdgasstrom.
Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte Restwassermengen fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.
Noch immer werden Flachdächer ohne Begrünung und ohne Solaranlage erstellt. Dies, obwohl begrünte Dächer doppelt so lange halten wie nicht begrünte. Dies, obwohl Solarenergie das weitaus grösste Energiepotential birgt.
Die Biodiversitätsstrategie St. Gallen 2018-2025 trägt dazu bei, die biologische Vielfalt im Kanton langfristig zu sichern und zu fördern. Die Umsetzung der verschiedenen Teilprojekte ist gut angelaufen. Um aber langfristig eine Wirkung zu erzeugen, braucht es auch nach 2025 enorme Anstrengungen des Kantons und entsprechende finanzielle Mittel.
Unsachgemässe Zäune fordern allein im Kanton St. Gallen hundertfach Tod und Tierleid. Mit der Gesetzesinitiative werden für den Kanton einfache und praktisch umsetzbare Regelungen vorgeschlagen (z.B. analog dem Kanton GR ein Verbot von Stacheldraht), die das Problem massiv entschärfen würden.
Das revidierte Jagdgesetz erhöht den Druck auf wildlebende Tierarten. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben, und ohne dass zumutbare Präventionsmassnahmen ergriffen wurden. Der Wolf ist neu neben dem Steinbock im revidierten JSG explizit als regulierbar genannt. Weitere geschützte Tierarten (z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher, Höckerschwan etc.) können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen kann. In seiner Botschaft hat der Bundesrat schon verschiedene Arten für diese Liste vorgesehen.
Die kantonale Verwaltung kontrollierte in den Jahren 2018 und 2019 stichprobenartig die Einhaltung der Bestimmungen zu den Pufferzonen. Sie stellte fest, dass beim Ausbringen von Düngern häufig die Abstandsvorschriften zu Gewässern, Gehölzen und Wald verletzt werden. Der hohe Anteil der Verstösse in beiden Jahren zeigt, dass die Gemeinden die naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht durchsetzen. Ein Ausweg wäre eine Intensivierung der Kontrolle oder die Auslagerung der Kontrolle an eine unabhängige Organisation oder an eine übergeordnete, kantonale Stelle.
Sauberes Trinkwasser ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung. Produziert wird es vor allem aus Grundwasser. Die Grundwasservorkommen im Rheintal gehören zu den grössten der Schweiz. Unsere intensive Landwirtschaft setzt riesige Mengen Pestizide, Antibiotika und Düngemittel ein, welche das Grundwasser belasten können. Daher ist die Qualität unseres Trinkwassers bedroht. Die Trinkwasser- und Pestizidinitiative befassen sich mit obiger Thematik.
In der Schweiz sind vor allem Pflanzen und Tiere der ehemaligen Flussauen vom Aussterben bedroht. Dies weil die meisten Flüsse - oft zugunsten der Landwirtschaft - stark verbaut und begradigt wurden. Das Gewässerschutzgesetz fordert daher die möglichst naturnahe Gestaltung aller Fliessgewässer, auch bei Hochwasserschutzprojekten. Beim Projekt Rhesi wird diese gesetzliche Vorgabe wegen gegenläufiger Interessen (Landwirtschaft, Grundwasserbrunnen für die Trinkwassergewinnung) nur ungenügend umgesetzt, obwohl technisch bedeutend bessere Lösungen möglich wären (z.B. neue Brunnen ausserhalb des Rheinvorlandes).
Der hohe Baulandpreis in den Zentren bedroht das baukulturelle Erbe ausserhalb der Bauzone. Dutzende von Baugesuchen für Abbruch und Wiederbau von teils alten landschaftsprägenden Bauernhäusern werden jährlich im Amtsblatt publiziert. Die Qualität der Neubauten lässt in den meisten Fällen völlig zu wünschen übrig. Bei der Lancierung der St.Galler Standesinitiative für den erleichterten Abriss und Wiederaufbau von Bauernhäusern hat kaum jemand solche exzessiven Ausmasse gewollt. Durch eine Bauberatung und Gestaltungsvorgaben, wie dies die Kantone Innerrhoden und Zug kennen, könnten Bauherren gezielt für gutes Bauen sensibilisiert werden.
Zu den Massnahmen der Fuss- und Veloverkehrsförderung gehören: sichere Fuss- und Velowege, Fuss- und Velobevorzugung bei Lichtsignalanlagen, ein durchgehendes Velowegnetz für Alltag und Freizeit, Radschnellverbindungen, Kombinierbarkeit öV und Velo, sowie Temposenkungen beim Mischverkehr. Damit entstehen Anreize um vom Auto aufs Velo umzusteigen.
Wesentliche regionale ÖV-Verbesserungen wären beispielsweise die Taktverbesserung bei den Stadtbahnhöfen in St.Gallen, die Anschlüsse in Wil oder der Doppelspurausbau in Rorschach.
Um die Kapazitäten für den Individualverkehr zu erhöhen, werden im Kanton St. Gallen neue Autobahnanschlüsse in Rorschach, am Güterbahnhof der Stadt St. Gallen (mit Weiterführung mittels Tunnel in die Liebegg) und von Gossau Ost nach Herisau geplant. Es ist längst erwiesen, dass zusätzliche Strassen zu noch mehr Verkehr führen. Dies verursacht zusätzliche Emissionen und verbraucht Kulturland. Ausserdem würden solche Ausbauten nur zu Engpässen an anderen Stellen führen.
Wenn pro Wohnung maximal 0,2 Parkplätze zur Verfügung stehen, spricht man von autofrei, bis 0.5 Parkplätze pro Wohnung gilt als autoarm. Insbesondere in Städten und Agglomerationen steigt die Nachfrage nach autofreien Siedlungen, in denen man auch günstiger wohnt, da die Parkplatzmiete wegfällt.