Gewässerschutz: Sollen Fliessgewässer im Kanton St.Gallen möglichst naturnah revitalisiert werden, auch wenn dafür landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht wird?

Die Kantone haben den Auftrag, einer Viertel der 14000 Kilometer stark verbauter Fliessgewässer bis 2090 zu revitalisieren. Die Gewässer müssen wieder naturnaher werden, um als artenreiche Lebensräume ihren Beitrag zur Biodiversität leisten zu können. Dafür benötigen sie wieder etwas vom Raum zurück, der früher für die Landwirtschaft mittels Einschränkung der Gewässer erst entstanden ist.

Objet: SGWV24:05
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