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Im Rahmen des Klimaschutzabkommens von Paris hat die Schweiz ein Reduktionsziel von -50% Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 in Aussicht gestellt. Zusammen mit der Ratifikation soll auch dieses Ziel definitiv übermittelt werden. Der Minderheitsantrag fordert eine massive Abschwächung des Ziels auf bloss minus 40%. Die Minderheit wurde mit 104 zu 87 bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Einzelantrag Guhl schlägt vor, dass beim Heizungsersatz ab 2026 eine schweizweite Vorgabe bezüglich der CO2-Emissionen zu Geltung kommt. Dem gegenüber steht der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die das Problem auf die lange Bank schieben will, indem sie vorsieht, dass der Bundesrat auf der Grundalge der Daten von 2027 die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann. Der Rat ist knapp dem Einzelantrag Guhl gefolgt.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Der Bundesrat möchte, dass 60% des Gesamtziels im Inland erreicht werden, was einem Inlandreduktionsziel von -30% entspricht. Dieses Ziel ist weniger ambitioniert als das bestehende Inlandziel. De facto verringert sich die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit II schlägt vor, 80% der Reduktionen im Inland zu machen, dass würde in etwa dem bisherigen jährlichen Absenkpfad entsprechen. Der Nationalrat hat das deutlich abgelehnt mit 110:82.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Der Bundesrat möchte, dass 60% des Gesamtziels im Inland erreicht werden, was einem Inlandreduktionsziel von -30% entspricht. Dieses Ziel ist weniger ambitioniert als das bestehende Inlandziel. De facto verringert sich die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit I schlägt vor, gänzlich auf ein Inlandziel zu verzichten, so dass der grösste Teil der Schweizer Reduktionen über den Kauf ausländische Zertifikate erreicht werden könnte. Der Nationalrat ist mit 97:95 bei einer Enthaltung knapp der Minderheit gefolgt und hat das Inlandziel gestrichen.
Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde nun ein klares Ziel und damit eine Norm verabschiedet: Langfristig müssen die Treibhausgase auf netto null Emissionen reduziert werden. Kann also eine Anlage oder Infrastruktur auch langfristig nicht emissionsfrei betrieben werden, so müssen Emissionen andernorts reduziert oder im gleichen Umfang der Atmosphäre entzogen werden. Da es im Klimaschutz bisher keine konkreten Grenzwerte gab, gilt bislang nur das allgemeine Minderungsgebot. Die Minderheit Vogler will dieses Minderungsgebot explizit festlegen. Es sieht vor, dass man beim Bau neuer oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen dafür sorgen muss, dass die Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden sollen, wie dies technisch machbar, betrieblich sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist. Diesen Vorschlag hat der Gesamtrat deutlich abgelehnt mit 115:76.
Mit der Energiestrategie haben Parlament und Bevölkerung beschlossen, dass die durch-schnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen bis 2021 auf 95g CO2 pro Kilome-ter sinken müssen. Weil sie Benzinkosten einsparen, profitieren Autofahrer auch finanziell von dieser Massnahme. Die Vorschläge von Christan Wasserfallen FDP/BE und Peter Schilliger FDP/LU wollten die vollständige Umsetzung dieser eigentlich bereits beschlossenen Mass-nahme verschieben. Gemäss Berechnungen des Bundes wäre damit die Wirkung um 30% re-duziert worden. Ab 2021 sollen mit diesen zusätzlichen Ausnahmen in der Schweiz erstmals weniger strenge Vorschriften für den CO2-Ausstoss von PWs gelten als in der EU. Der Natio-nalrat hat den Vorschlag von Peter Schilliger mit 99 zu 92 Stimmen unterstützt und den Kli-maschutz bei der wichtigsten Massnahme im Verkehr entsprechend reduziert (Art. 11 Abs. 2 CO2G).
Der Vorschlag von Karl Vogler CSP/OW fordert eine CO2-Lenungsabgabe auf Flugticket in der Höhe von zwischen 12 und 50 Franken pro Abflug ab der Schweiz. Ein Drittel der Ein-nahmen wäre zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet worden. Zwei Drittel (30-50 Fr. pro Person und Jahr) wären an die Bevölkerung zurückverteilt worden, so dass Nichtflieger finanziell belohnt worden wären. Alle Nachbarstaaten kennen bereits Abgaben auf Flugtickets. In Deutschland haben Billigfluglinien explizit wegen der Einführung der etwa gleich hohen deutschen Flugticketabgabe ihr Angebot an Flügen redu-ziert. Als aktuell einziger Bereich ohne Schweizer Klimaschutz-Massnahmen wird der Flug-verkehr in der Schweiz in wenigen Jahren zum grössten Verursacher von CO2. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 88 zu 93 Stimmen knapp abgelehnt (Art. 30a CO2G).
Bisher gibt es nur für Brennstoffe (Heizöl) eine CO2-Lenkungsabgabe. Dieser Vorschlag von Martin Bäumle glp/ZH wollte auch auf die Treibstoffe Benzin und Diesel eine CO2-Lenkungsabgabe einführen. Ein Drittel der Einnahmen wären für Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität (u.a. Aufbau der Ladeinfrastruktur) und zur Produktion von CO2-freien Treibstoffen eingesetzt worden. Zwei Drittel der Einnahmen wären an Bevölkerung und Wirt-schaft zurückbezahlt werden. Wenigfahrer und Personen ohne Auto hätten so von einem Öko-bonus profitiert, weil sie mehr Geld zurückerhalten als sie selber einzahlen. Zusätzliche Mass-nahmen zur CO2-Reduktion im Strassenverkehr sind dringend nötig. Während die CO2-Emissionen von Gebäuden und Industrie deutlich gesunken sind, sind die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs immer noch gleich hoch wie 1990. Der Vorschlag wurde mit 125 zu 70 Stimmen abgelehnt (Art. 31 CO2G).
Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, bei Gaskraftwerken die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen die CO2-Abgabe nur so weit zurückzuerstatten, wie der CO2-Preis einen Mindestwert der sich nach den externen Kosten richtet nicht übersteigt. Die Ratsmehrheit ist diesem Vorschlag gefolgt mit 92:91 Stimmen.
Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz zu grossen Teilen auf Emissionsreduktionen im Ausland, welche der Schweiz angerechnet werden sollen. Das Paris-Abkommen erlaubt dies grundsätzlich. Da die Schweiz eines der wenigen Länder ist, welches überhaupt ausländische Emissionsreduktionen ans eigene Ziel anrechnen will, ist es wenig wahrscheinlich, dass die internationalen Verhandlungen hinreichend konkrete und stringente Regeln hervorbringen. Daher hat der Bundesrat in seinem Vorschlag präzisiert, welche Mindestanforderungen ein Zertifikat erfüllen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine minimale Wirksamkeit der Zertifikate besteht. Die Minderheit I Genecand ignoriert all diese Erfahrungen der letzten 10 Jahre und will gar unbestrittene Mindestanforderungen an Zertifikate aus dem Gesetz streichen. Der Rat ist der Minderheit Genecand gefolgt und hat die Anforderungen an Zertifikate massiv verwässert.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210 zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Genecand so zementieren wollte. Der Nationalrat ist sehr knapp dem Bundesrat gefolgt mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Schweiz verpflichtete sich als Industrieland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, angemessene Beiträge an die internationale Klimafinanzierung zu leisten. Bisher hat der Bund dies vorwiegend aus den EZA-Rahmenkrediten finanzierte.
Da die Klimafinanzierungsbeiträge der Schweiz bis 2020 stark erhöht werden müssen, stellt sich die Frage nach alternativen Finanzierungsquellen. Die Minderheit Girod schlägt vor, einen Teil der Einnahmen aus Abgaben und Sanktionen dafür einzusetzen, was dem Verursachergesetz entspricht. Die Mehrheit im Nationalrat hatte dafür aber kein Gehör.
Die Minderheit II ergänzt den Vorschlag des Bundesrats um die vergessenen Teil des Pariser Abkommens, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten. Dies indem sie vorschlägt, dass der Bundesrat Ziele für die Reduktion der Finanzierung von Treibhausgasemmissionen festlegen kann.
Die Minderheit sah vor, auf das unwirksame Emissionshandelssystem zu verzichten und stattdesssen auch für die rund 50 grössten Emittenten der Schweiz auf das bewährte System mit Zielvereinbarungen zu setzen. Damit wäre auch die Verknüpfung mit dem unwirksamen europäischen Emissionshandelssystem obsolet geworden.
Die Motion beauftragt den Bundesrat den Sicherheitszuschlag der Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ersatzlos zu streichen. Der Sicherheitszuschlag reduziert das Risiko, dass die Kosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und der Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht rechtzeitig und in ausreichender Höhe durch die Betreiber bereitgestellt werden kann. Die Streichung des Sicherheitszuschlags würde zu einer langsameren Äufnung der Fonds führen. Die Motion wird mit 84 zu 102 Stimmen abgelehnt.
Die Motion fordert unter anderem die vorzeitige Abschaffung des Gebäudeprogramms. Der gesamte Gebäudepark ist für 26% der Emissionen in der Schweiz verantwortlich und birgt ein sehr grosses CO2-Reduktionspotential. Mit dem Ja zur Energiestrategie hat die Bevölkerung am 21. Mai 2017 gerade erst der Aufstockung und Verlängerung des Gebäudeprogramms zugestimmt womit das Reduktionspotential besser erschlossen werden kann. Die Motion wird mit 90 zu 85 Stimmen abgelehnt.
Die Parlamentarische Initiative will einerseits die Einführung einer Lenkungsabgabe auf CO2 bis 2020 und gleichzeitig führt sie zur Abschaffung des Netzzuschlags und des Gebäudeprogramms. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die energetische Sanierung des schweizerischen Gebäudeparks würden dadurch empfindlich behindert.
Art. 39 des neuen Energiegesetzes führt dazu, dass die KEV mit einer sogenannten Sunset-Klausel befristet wird und dass nur während der erste fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes neue Projekte eine Finanzierungszusicherung erhalten können. Auch weitere Massnahmen wie z.B. Einmalvergütungen und Investitionshilfen werden zeitlich befristet und nur bis 2031 ausgerichtet. Eine Minderheit schlägt vor, dass die Massnahmen bis zu dem Zeitpunkt in Kraft bleiben bis die Ausbauziele erreicht sind. Der Nationalrat ist der Mehrheit gefolgt mit 133 zu 62 Stimmen.
Artikel 48 des neuen Energiegesetzes hat zum Ziel, Anreize für die Verteilnetzbetreiber zu schaffen ihre Endkunden zum Stromsparen zu bewegen. Der Ständerat will diese Massnahme ersatzlos streichen. Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, sie zu vereinfachen. Die Mehrheit des Nationalrats schliesst sich mit 116 zu 78 Stimmen dem Ständerat und verwirft damit die Massnahmen - auch die freiwilligen - seitens der Verteilnetzbetreiber.
AKW- Betreiber sollen nach 40 Jahren Betriebszeit eines AKW der Aufsichtsbehörde neu ein Sicherheitskonzept vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt, also auch gegen Ende der Betriebsphase eines AKW, die Betreiber ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen empfehlen die Annahme des Vorschlags. Nachdem der Ständerat die Sicherheitsverbesserungen für alte AKW in der Herbstsession 2015 abgelehnt hatte, machte auch der Nationalrat seinen Entscheid rückgängig und lehnte das Langzeitbetriebskonzept deutlich mit 118 zu 77 Stimmen ab.
Die Initiative für den geordneten Atomausstieg fordert das Bau- und Betriebsverbot für neue AKW und maximale Laufzeiten von 45 Jahren für bestehende AKW. Wenn es die Sicherheit verlangt, müssen AKW auch schon früher abgeschaltet werden. Darüber hinaus fordert die Initiative für den geordneten Atomausstieg eine Energiewende, die auf Einsparungen, Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren basiert. Die Umweltverbände haben sich für eine Annahme der Initiative ausgesprochen. Der Nationalrat lehnte sie mit 134 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Im Nachgang zur atomaren Katastrophe von Fukushima hat die Bundesversammlung den Bundesrat beauftragt, eine nachhaltigere Energiepolitik zu formulieren. Es soll auf neue AKWs verzichtet werden. Das nun vorliegende erste Massnahmenpaket des Bundesrats setzt Ziele für erneuerbaren Strom und die Stromeffizienz, regelt das Verhältnis von Schutz und Nutzen neu, stärkt die Förderung erneuerbarer Energien, verbietet den Bau neuer AKWs und reduziert den Verbrauch fossiler Energie bei Gebäuden und Neuwagen. Die Umweltverbände empfahlen die Annahme der Vorlage. Der Nationalrat nimmt die Vorlage mit 120 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Schlussabstimmung an.
Die Minderheit Sollberger beantragte, dass Budget von Energie Schweiz, der Agentur des Bunds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, so massiv kürzen, dass ein Betrieb im bisherigen Stile nicht mehr möglich gewesen wäre.
Die Minderheit Schelbert zu Art 12a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen forderte, dass öffentliche Aufträge nur noch an Anbieter vergeben werden, welche die im Inland massgeblichen Bestimmungen zum Umweltschutz einhalten (resp. die lokalen Bestimmungen bei im Ausland zu erbringenden Leistungen). Die Minderheit wurde im Nationalrat abgelehnt.
Die Volksinitiative Grüne Wirtschaft hat zum Ziel, den ökologischen Fussabdruck der Schweiz bis 2050 auf eine Erde zu reduzieren indem eine ressourceneffiziente und nachhaltige Wirtschaft geschaffen wird. Die Initiative wird mit 128 zu 62 Stimmen abgelehnt.
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, mit dem Ziel, die Lebensmittelverluste (Food Waste) in der Schweiz bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Die Motion wir vom Nationalrat mit 116 zu 72 Stimmen angenommen.
Nachdem der Ständerat es abgelehnt hatte, auf den Vorschlag des Nationalrats für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative einzutreten, stellt sich in der grossen Kammer die Frage, ob man am Vorschlag festhalten will. Dies wurde so bestätigt von der grossen Kammer.
Die Motion der Umweltkommission des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich reduziert werden kann. Somit soll die durch diese Produkte verursachte Umweltverschmutzung verringert werden, indem so viel Plastik wie möglich ersetzt wird und Forschung und Innovation in diesem Bereich gefördert werden. Die Motion wurde mit 116:58 Stimmen angenommen.
Die vorberatende Kommission schlug als Ergänzung der Motion vor, dem Bundesrat zu ermöglichen Mindestanforderungen für den Import von Rohstoffen zu erlassen, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet. Dieser Vorschlag wurde im Rat mit 101:76 bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Raumplanungsgesetz dahingehend zu ändern, dass bestehendes Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzonen maximal genutzt werden kann. Wenn jegliche Begrenzungen zur Nutzung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen aufgehoben werden, verstärkt dies das Siedlungswachstum ausserhalb des Baugebiets. Zur Flächenbeanspruchung durch Gebäudeerweiterungen und den grösseren Umschwung kommt die Verbreiterung der Strassen, die durch die Mehrnutzung notwendig wird. Zudem wird der motorisierte Individualverkehr zunehmen. Die Motion wurde mit 94 zu 90 Stimmen angenommen.
Die Motion will die Landschaftsqualitätsbeiträge abschaffen. Sie ist ein Rückenschuss gegen ein vom Parlament vor vier Jahren eingeführtes Instrument.
Art. 37 a der Vorlage zur Änderung des Gentechnikgesetzes sieht eine Verlängerung des Moratoriums um weitere 4 Jahre vor. Eine Minderheit verlangt eine unbefristete Verlängerung des Moratoriums. Der Minderheitsvorschlag wird mit 98 zu 89 Stimmen abgelehnt.
Die Pa.Iv. war Teil einer ganzen Reihe von Vorstössen, welche bei der Umsetzung des Gewässerraums den Kantonen mehr Spielraum bei der Bemessung der Gewässerräume einräumen wollte. Sie zielte darauf ab, dass die vorgesehenen Mindestmasse der Gewässerräume nach Gutdünken der Kantone unterschritten werden können. Ausgelöst durch verschiedene Vorstösse, wurden allerdings bereits diverse rechtliche Anpassungen zu Ungunsten der Gewässerräume vorgenommen. Eine Annahme der Pa.Iv. hätte eine noch weit darüber hinausgehende Flexibilisierung und Abschwächung der Gewässerräume zur Folge. Der Pa.Iv. wurde im Nationalrat mit 114:57 Stimmen Folge gegeben.
Die Motion wollte die Umnutzung von Ställen, Scheunen, Maiensässen, Rustici u.ä. zu Wohnungen (Ferienhäusern) massiv erleichtern. Dies hätte die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet weiter angekurbelt. Die Kommission des Nationalrates wollte sicherstellen, dass trotz der Motion die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet gewährleistet wird und das Kulturland erhalten bleibt. Deshalb hat sie beantragt, den Motionstext mit strengen Bedingungen zu ergänzen: Umnutzungen sollen nur erlaubt werden, wenn sie auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen. Der Nationalrat hat die ergänzenden Bedingungen knapp angenommen (98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine starke Minderheit wollte nichts wissen von Einschränkungen für Ferienhäuser im Nichtbaugebiet.
Mit der Motion soll die Biozidprodukteverordnung so angepasst werden, dass Biozide, die in einem EU-Land geprüft und für den Verkauf bewilligt wurden, automatisch auch in der Schweiz für den Import und den Verkauf zugelassen sind. Heute werden bei der Anerkennung der Zulassung in der Schweiz nur noch geprüft, ob die in der Erstzulassung getroffen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssen. Aufgrund der hohen Umweltschädlichkeit von Bioziden halten die Umweltorganisationen den heute geltenden Prüfprozess für absolut notwendig und empfehlen die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat hat die Motion mit 132:59 Stimmen angenommen.
In Art. 19 Abs. 5 des neuen Energiegesetzes legte der Nationalrat mit 104:88 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem bei einer Leistung von 1MW fest. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben.
In der Diskussion rund um das nationale Interesse an Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien wurde auch über den Schutz der Kernwerte nationaler Inventare geführt. Dabei galt es zu entscheiden ob bei einem Objekt nach Art. 5 NHG von der ungeschmälerten Erhaltung prinzipiell abgewichen werden kann oder nur dann, wenn das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Der Nationalrat entschied sich in dieser Abstimmung mit 116:77 für ersters und schwächte somit den Schutz von BLN Gebieten.
Der Schweizer Bauernverband will mit einer rückwärtsgewandten Volksinitiative die Produktion stärken. Dabei hält er sich bedeckt, welchen Einfluss eine Annahme auf das Landwirtschaftsgesetz hätte, resp. welche Artikel geändert werden müssten.
Der Bundesrat hat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz beschlossen. Zu dessen Umsetzung wird zurzeit ein Aktionsplan erarbeitet. Das Parlament hat dies mit der Legislaturplanung mehrfach beschlossen. Eine Streichung des Aktionsplans würde der internationalen Verpflichtung zudem nicht gerecht.
Die Standesinitiative verlangt die Kündigung der Berner Konvention und den Wiedereintritt mit Vorbehalt zum Wolf. Dies ist aus staatspolitischer Sicht kaum denkbar und würde den Arten- und Lebensraumschutz massiv schwächen. Weiter verlangt die Standesinitiative die Jagdbarkeit des Wolfes. Es bestehen jedoch schon heute genügend Abschussmöglichkeiten und das Jagdgesetz wird zurzeit erneut revidiert, um weitere Regulationeingriffe zu erlauben. Die Jagdbarkeit würde das Überleben des noch sehr kleinen Wolfsbestandes in der Schweiz stark gefährden.
Das Geschäft behandelte die Budgetdebatte im Parlament für das Jahr 2019. Der Mehrheitsantrag betraf das Globalbudget des BAFU, welches um 7.7 Mio. CHF gekürzt werden sollte. Der Minderheitsantrag verlangte, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und damit keine Kürzung vorzunehmen. Dieser wurde richtigerweise mit 110:83 (1) Stimmen angenommen.
Das nach Abschluss der Beratungen im Nationalrat vorliegende Jagd- und Schutzgeseztz hat die bislang geltende Balance zwischen Regulierung und Schutz aus dem Gleichgewicht gebracht. Zudem wurde es gänzlich verpasst, den Schutz bedrohter Arten wo nötig auszubauen, es ging fast gänzlich in Richtung der Lockerung der Schutzbestimmungen.
Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.
Der Rückweisungsantrag wollte dieKommission damit beauftragen, einen Gegenvorschlag zu den Pestizidinitiativen auszuarbeiten auf der Grundlage des heute unverbdindlichen Aktionsplans Pestizide. Der Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.
Die Revision wollte ursprünglich den Umgang mit dem Wolf erleichternt, schoss dabei aber weit übers Ziel hinaus und höhlt den Artenschutz insgesamt aus, indem künftig sämtliche geschützten Tierarten Gefahr laufen, abgeschossen zu werden, ohne dass sie Schäden angerichtet hätten, sondern einfach nur, weil sie da sind. Zudem gibt der Bundesrat einen Grossteil seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit im Artenschutz an die Kantone und damit an die Willkür kantonaler Lokalpolitik ab.
Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.
Der Bundesrat und Nationalrat Manfred Bühler SVP BE schlagen vor, dass neue Regionalzüge und Busverbindungen ab 2018 weniger Bundesgelder erhalten als bestehende öV-Linien (nämlich nur noch 18% statt einen Drittel der ungedeckten Kosten). Dieser Vorschlag würde entweder dazu führen, dass bestehenden Regionalzüge und Busverbindungen in ländlichen Regionen eingestellt werden müssten, sofern die Kantone nicht zu massiven Mehrausgaben bereit sind. Oder aber öV-Kunden hätten mit jährliche Billetpreiserhöhungen von circa 5-6% in der ganzen Schweiz zu rechnen (zusätzlich zu den bereits als Folge der neuen Bahnfinanzierung FABI umgesetzten Billetpreiserhöhungen von circa 8% seit 2013). In der Variante der Mehrheit der Verkehrskommission würden die Billetpreise hingegen maximal so stark steigen, wie das Angebot ausgebaut wird (circa 3% pro Jahr). Der Ständerat hat sich gegen Bundesrat und Minderheit Bühler entschieden und den Kredit um 3.5% erhöht, so dass auch für neue öV-Angebote die bestehende Regelung gilt, dass Bund, Kantone und Kunden je einen Drittel der Kosten tragen.
Der Diesel-Skandal von VW, Audi, Fiat, Porsche, Renault und weiterer Autohersteller hat gezeigt, dass staatliche Stellen jahrelang betrogen worden sind bezüglich dem Luftschadstoff Stickoxide. Unter den hypothetischen Laborbedingungen sind die Grenzwerte zwar eingehalten worden. Im normalen Gebrauch auf der Strasse wurden die Abgasreinigungen jedoch automatisch ausgeschaltet. Beispielsweise sobald die Temperatur sich unter 19 Grad befindet, die Fahrt länger als 25 Minuten ist oder wenn sich das Fahrzeug auf über 850 M.ü.M. befindet. Das von den Schweizer Autoimporteuren als Auto des Jahres 2016 ausgezeichnete Fahrzeug verursachte beispielsweise einen 17mal höheren Stickoxid-Ausstoss als erlaubt. Eine Motion von Evi Allemann SP/BE verlangte, dass aus Gründen des Umwelt- und Konsumentenschutzes Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoss nicht mehr als einwandfreie Neuwagen verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat dies mit 61 zu 121 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Fernbusse verursachen in der Schweiz 6mal so viel CO2 wie eine gleich lange Bahnreise, weil die Bahn in der Schweiz ohne Kohle- und Gasstrom auskommt. Für Reisen ins Ausland ist der Fernbus hingegen das ökologischere Transportmittel als Flugzeug oder PW. Fernbusse für Reisen innerhalb der Schweiz sind seit Juni 2018 unterwegs. Das Parlament hat nun präzisiert, dass inländische Fernbusse nur dann zulässig sind, wenn die bestehenden Schnellzüge nicht in ihrem Bestand gefährdet werden und wenn kein vom Bund mitfinanzierter Regionalverkehr (S-Bahn, Regionalzüge, Bus) in seinem Bestand gefährdet wird. Damit wird es künftig zumindest nicht möglich sein, Fernbusse im Viertelstundentakt den grossen Schweizer Bahnhöfen entlang fahren zu lassen. Der Nationalrat hat gegen dem Willen des Bundesrates mit 100 zu 89 Stimmen zugestimmt.
Seit der Annahme der Alpenschtuz-Initiative steht in der Verfassung, dass der Transitverkehr von Güter, von Grenze zu Grenze, auf der Schiene erfolgen muss. Im Sinne eines Kompromisses wurde die Alpeninitiative so umgesetzt, dass ab 2018 nur noch 650‘000 Lastwagen pro Jahr die Alpen queren dürfen. Die FDP hat nun verlangt, dass der Bundesrat einen Vorschlag für ein abge-schwächtes Ziel machen muss. Dieser Vorschlag wurde ganz knapp mit 91 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung im Nationalrat fand nur 4 Tage nach der Volksab-stimmung zur 2. Gotthardröhre statt. Im Abstimmungskampf hatten zahlreiche Befürworter noch behauptet, sie wollten an der Schweizer Güterverlagerunspolitik nichts ändern
Wer ein neues Auto kauft bezahlt eine Importsteuer von 4% auf den Neuwagenpreis. Die Einnahmen von 400 Mio. pro Jahr fliessen heute in die allgemeine Bundeskasse. Neu sollen sie für den Strassenbau reserviert werden. Das ist weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht Diese Importsteuer bezahlen auch Wenigfahrer, die zum Beispiel aus ökologischen Gründen ein sparsameres Auto kaufen. Der von Evi Allemann SP/BE vorgeschlagene Kompromiss, wollte für den neu-en Strassenfond NAF sogar noch mehr Geld als der Bundesrat aus der Bundeskasse nehmen (525 statt Bundesrat 400 Mio./Jahr). Statt die Auto-Importsteuer soll die aktuelle Benzinsteuer verwen-det werden. Damit bezahlen verursachergerecht jene mehr, die mehr tanken. Der Vorschlag von Evi Allemann ist mit 132: 62 abgelehnt worden. Zusammen mit den anderen Neuerungen des Strassenfonds NAF erhält der Strassen-Kasse des Bundes 1 Milliarde mehr pro Jahr. Davon gehen insgesamt 650 Mio. zu Lasten der knappen Bundeskasse. Am 12. 2.2017 werden Volk und Stände über diese Verfassungsänderungen abstimmen.
Der Bundesrat will für Elektroautos und andere Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen eine neue Steuer einführen. Die wichtigste Begründung des Bundesrates ist, dass diese Fahrzeuge heute keine Benzinsteuer bezahlen. Der Vorschlag von Jürg Grossen glp/BE wollte erreichen, dass wie für die Benzinsteuer auch für die Elektroauto-Steuer gilt: Wer viel fährt und ein verbrauchsintensives Fahrzeug besitzt soll mehr bezahlen müssen als wer seinen Kleinwagen nur selten benutzt. Die neue Elektroauto-Steuer soll deshalb wie bei der leistungsabhänige Schwerverkehrsabgabe LSVA für Lastwagen eine leistungsabhängige Abgabe sein. Der Nationalrat hat diesen Vorschlag mit 129 zu 63 Stimmen abgelehnt. Damit ist es weiterhin möglich, dass eine nicht verursachergerechte Pauschale für Elektroautos eingeführt wird. Während die Benzinpreiserhöhung rappengenau fest-steht (4 Rp/l), ist bei der Volksabstimmung über den neuen Strassenfonds NAF vom 12. 2. 17 noch unbekannt wie hoch die neue Elektroauto-Steuer wird.
Der Bund fördert Verkehrsprojekte in den Agglomerationen, die bezüglich Raumplanung, Res-souceneffizienz und Kosten-Nutzen-Verhältnis besonders gut abschneiden. Obwohl die Metro Lausanne und Tramlinien wie die Limmattalbahnbahn und die Glatttalbahn diese Kriterien beson-ders gut erfüllen, wollte die Verkehrskommission des Nationalrates mit Stichentscheid von Natalie Rickli SVP/ZH diese Projekte zukünftig bei der Mitfinanzierung durch den Bund benachteiligen. Profitiert von dieser Änderung hätte primär jener Teil der Strassenprojekte, die ein schlechtes Kos-ten-Nutzen-Verhältnis ausweisen. Mit 100 zu 92 Stimmen hat der Nationalrat den Vorschlag von Evi Allemann SP/BE, Bundesrates und des Ständerates zugestimmt. Damit werden alle Verkehrspro-jekte in den Agglomerationen auch zukünftig gleich behandelt (Art. 17d MinVG).
Bei der Projektliste für neue Nationalstassen hat es der Nationalrat abgelehnt, die Schweizer Klimaziele und andere gültige umweltpolitische Ziele zu berücksichtigen (Ablehnung der Rückweisung von Michael Töngi Grüne/LU). Danach hat der Nationalrat drei zusätzliche Strassenprojekte genehmigt, die vom Bundesrat für nicht prioritär gehalten werden. Bei seinem Entscheid kannte der Nationalrat deshalb nicht einmal die Milliarden-Kosten oder die Linienführung dieser Projekte (Zürcher-Oberland-Autobahn,Bodensee-Thurtal-Strasse und den Muggenbergtunnel/BL vorgeschlagen von Bruno Walliser SVP/ZH, Thomas Amann CVP/SG bzw. Christian Imark SVP/BL). Ebenfalls beschlossen wurde eine zweite Autobahn durch die Stadt Luzern (Ablehnung Minderheit Jürg Grossen glp/BE). Ob dieses Projekt sinnvoll ist, ist umstritten. Gemäss Bund gehört der Raum Luzern jedenfalls nicht zu den 160 Nationalstrassenkilometern mit der grössten Verkehrsüberlastung. Der Nationalrat hat der so geänderte Nationalstrassenausbau-Projektliste (Vorlage 2) mit 131 zu 56 Stimmen zugestimmt.