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I sondaggi in dettaglio ordinati per argomento.
Mit der Energiestrategie 2050 hat das Volk beschlossen, dass neue Personenwagen bis in 4 Jahren durchschnittlich nur noch 95g statt wie heute 130g CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Dies ist die einzige klimapolitische Massnahme im Verkehrsbereich und nach der CO2-Abgabe auf Brennstoffe das zweitwichtigste Instrument der Schweizer Klimapolitik. Fabio Regazzi (CVP/TI) und Beat Rieder (CVP/VS) wollten nun nach dem Volksentscheid die Spielregeln so ändern, dass dieses CO2-Ziel für Neuwagen bis 2023, wenn gemäss Bund 10% Elektrofahrzeuge verkehren, von 95g auf 119g CO2 pro Kilometer erhöht wird. Dieser Vorschlag ist insofern unverständlich als, dass die Mehrheit der grossen Autoimporteure bisher das CO2-Ziel für Neuwagen erreicht haben und selbst der Branchenverband der Autoverkäufer auto schweiz in seiner Vernehmlassungsantwort vom Mai 2017 eine weniger weitgehendere Forderung als die Motion Regazzi stellt. Der Nationalrat hatte dem Vorschlag von Fabio Regazzi mit 128 zu 62 Stimmen deutlich zugestimmt, der Ständerat hat ihn mit 29 zu 10 Stimmen abgelehnt. Somit bleibt das mit der Energiestrategie beschlossene CO2-Ziel für Neuwagen bestehen.
Im Rahmen des Klimaschutzabkommens von Paris hat die Schweiz ein Reduktionsziel von -50% Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 in Aussicht gestellt. Zusammen mit der Ratifikation soll auch dieses Ziel definitiv übermittelt werden. Der Antrag Hösli fordert eine massive Abschwächung des Ziels auf bloss minus 30%, was einer Absage an den Klimaschutz gleichkommt und den Geist des Pariser Abkommens torpedieren würde. Der Antrag wurde mit 35 zu 5 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Volksinitiative Grüne Wirtschaft hat zum Ziel, den ökologischen Fussabdruck der Schweiz bis 2050 auf eine Erde zu reduzieren indem eine ressourceneffiziente und nachhaltige Wirtschaft geschaffen wird.
Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Inlandziel legt fest, wie gross der Anteil der davon in der Schweiz zu reduzierenden CO2-Emissionen sein soll. Der Bundesrat möchte, dass 60% des Gesamtziels im Inland erreicht werden, was einem Inlandreduktionsziel von -30% entspricht. Dieses Ziel ist weniger ambitioniert als das bestehende Inlandziel gemäss geltendem CO2-Gesetz. De facto verringert sich die Inlandreduktion von aktuell jährlich -2% auf künftig jährlich -1%. Die Minderheit schlägt vor, 80% der Reduktionen im Inland zu machen, dass würde in etwa dem bisherigen jährlichen Absenkpfad entsprechen. Der Ständerat hat dies mit 24:21 abgelehnt.
Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit ergänz um den Einzelantrag Graber schlägt vor, dass beim Heizungsersatz ab 2023 eine schweizweite Vorgabe bezüglich der CO2-Emissionen zu Geltung in denjenigen Kantonen, die nicht bereits eine vergleichbare Regelung kennen. Dem gegenüber steht der Vorschlag von zwei Minderheiten, die das Problem auf die lange Bank schieben will indem sie vorsieht, dass der Bundesrat auf der Grundlage der Daten von 2027 die Einführung eines Gebäudestandards beantragen kann, was dann erst 2030 oder 2031 umgesetzt würde. Der Rat ist der Mehrheit ergänzt um Einzelantrag Graber gefolgt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein erprobtes Instrument um sicherzustellen, dass Grossprojekte die Umweltschutzgesetzgebung einhalten. Obwohl ein wichtiges Umweltthema wird der Klimaschutz bisher bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt. Werden Infrastrukturprojekte mit ihrer langen Lebensdauer ab sofort klimaverträglich ausgestaltet, können die Pariser Klimaziele relativ einfach erreicht werden. Hohe Kosten für bauliche Änderungen von bestehenden Infrastrukturen und für den Rückbau können vermeiden werden. Betroffen sind nur Neubauten (siehe Art. 59c) und Infrastrukturen, für die ohnehin eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Daniel Fässler CVP/AI hat verlangt, den Klimaschutz weiterhin von der ökologischen Gesamtbeurteilung Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen und ist damit mit 24 zu 20 Stimmen unterlegen.
Bereits heute müssen Treibstoffimporteure einen Teil der CO2-Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensieren. Die Umweltkommission des Ständerates wollte diese Projekte ausbauen und deshalb die Obergrenze für die Zusatzkosten von heute 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel bis 2024 um 5 Rappen pro Liter Benzin und ab 2025 um weitere 2 Rappen pro Liter erhöhen. Benzinpreisschwankungen in diesen Grössenordnungen sind alltäglich und kaum ein Autofahrer ändert deshalb sein Mobilitätsverhalten. Zudem wird diese Benzinpreissteigerung mehr als kompensiert, durch die neuen Vorschriften für weniger CO2-intensive Autos. Martin Schmid FDP/GR hat verlangt, dass die Obergrenze tiefer liegt und dass dieses Geld vor allem für aus dem Ausland importierte Biotreibstoffe statt technolgieneutral für Klimaschutzprojekte verwendet wird, die mit den geringsten Kosten am meisten CO2 reduzieren. Damit hat er in Kauf genommen, dass die Schweiz möglichweise den CO2-Ausstoss nicht so stark reduzieren kann, wie mit dem Paris-Abkommen versprochen. Dieser Vorschlag wurde mit 28 zu 15 Stimmen abgelehnt.
Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die CO2-Abgabe bei der Verfehlung der angestrebten Reduktionsmassnahmen schrittweise auf max. CHF 210 zu erhöhen. Heute liegt der maximale Abgabesatz bei CHF 120.-, was die Minderheit Hösli so zementieren wollte. Der Ständerat ist hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit gefolgt.
Der Einzelantrag von Filippo Lombardi CVP/TI wollte faktisch vermeiden, dass der Bundesrat bei der Höhe der Lenkungsabgabe auf Flugtickets die gesamte gesetzliche Bandbreite ausnutzen darf. Die Flugticketabgabe hätte maximal doppelt so hoch wie der Durchschnitt der Flugticketabgaben der Nachbarländer sein dürfen. Die Höhe der Abgabe hätte ständig angepasst werden müssen. Berechnet man die Auswirkungen des Antrags Lombardi bei den aktuellen Abgabehöhen im Ausland, wäre für Europaflüge in der Economyklasse nur noch eine etwa halb so hohe Abgabe erlaubt worden, so dass die Lenkungswirkung massiv reduziert worden wäre. Auch Business-Flüge wären deutlich weniger verteuert worden. Mit den gemäss Antrag Lombardi im Vergleich zum Abflug aus dem Ausland eingesparten 21 Euro wäre niemand von Zürich nach München, Frankfurt oder Mailand gereist um statt ab Zürich zu fliegen. Der Antrag Lombardi hätte die Flugticketabgabe also weniger wirksam gemacht ohne dass Abflüge ab dem Ausland vermieden worden wären. Der Antrag Lombardi ist mit 28:15 abgelehnt worden.
Der Bundesrat hat dem Parlament vorgeschlagen, das Gebäudeprogramm per 2025 auslaufen zu lassen, obschon die Sanierungsrat bei Gebäuden in der Schweiz bei tiefen rund 1% verharrt. Die Mehrheit der Kommission schlägt vor, diese Befristung aufzuheben und den Bundesanteil an den kantonalen Gebäudeprogrammen zu erhöhen. Eine Minderheit wollte hier dem Bundesrat folgen, was aber vom Ständerat deutlich abgelehnt wurde zugunsten der Kommissionsmehrheit.
Der Einzelantrag sieht vor, dass die Branchenverbände des Finanzsektors die notwendigen Schritte unternehmen, dass die Auswirkungen auf das Klima von aus der Schweiz getätigten Investitionen im Gleichschritt mit den übrigen Emissionen der Schweiz abnehmen. Wird dieses Ziel innerhalb der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes klar verfehlt, soll der Bundesrat dem Parlament verbindliche Massnahmen vorschlagen. Der Einzelantrag wird vom Ständerat deutlich abgelehnt, somit verbleit in der aktuellen Entwurfsfassung des CO2-Gesetzes sehr wenig zum Thema nachhaltigerer Ausrichtung des Finanzplatzes.
Im Nachgang zur atomaren Katastrophe von Fukushima hat die Bundesversammlung den Bundesrat beauftragt, eine nachhaltigere Energiepolitik zu formulieren. Es soll auf neue AKWs verzichtet werden.Das nun vorliegende erste Massnahmenpaket des Bundesrats setzt Ziele für erneuerbaren Strom und die Stromeffizienz, regelt das Verhältnis von Schutz und Nutzen neu, stärkt die Förderung erneuerbarer Energien, verbietet den Bau neuer AKWs und reduziert den Verbrauch fossiler Energie bei Gebäuden und Neuwagen. Die Umweltverbände empfahlen die Annahme der Vorlage. Der Ständerat nimmt die Vorlage mit 35 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Schlussabstimmung an.
Die Volksinitiative verlangt, dass Ziele zur substanziellen Verbesserung der Stromeffizienz definiert und die nötigen Massnahmen dazu getroffen werden, um den jährlichen Stromverbrauch auf dem Niveau von 2011 zu stabilisieren. Der Minderheitsantrag zur Annahme der Initiative unterlag der Mehrheit mit 16:24.
Die Initiative für den geordneten Atomausstieg fordert das Bau- und Betriebsverbot für neue AKW und maximale Laufzeiten von 45 Jahren für bestehende AKW. Darüber hinaus fordert die Initiative eine Energiewende, die auf Einsparungen, Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren basiert. Die Umweltverbände haben sich für eine Annahme der Initiative ausgesprochen. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 32 zu 13 Stimmen ab.
Die Volksinitiative fordert einen schonenderen Umgang mit unseren Rohstoffen. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, erachtet die Initiative aber als zu weitreichend. Deshalb hat er ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser will die Verwendung von besonders umweltbelastenden Rohstoffen verbessern und zudem Stoffkreisläufe schliessen. Der Gegenvorschlag stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft dar. Die Umweltverbände unterstützen die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag. Der Ständerat hat mit 25 Ja bei 17 Nein und 2 Enthaltungen beschlossen, auf den indirekten Gegenvorschlag und somit auf die Revision des Umweltschutzgesetzes einzutreten.
Der Nationalrat hatte eine Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitaitive als separate Vorlage mit einer Revision des Aktienrechts vorgehsehen. Dieser gegenüber der Initiative deutlich abgeschwächte Vorschlag betrifft weit weniger Unternehmen, greift nur bei jurisitischen Tochterunternehmen und gilt nur bei besonders gravierenden Schäden an Leib und Leben. Der Ständerat war in der Frühlingssession mit 22:20 knapp nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten.
Die Konzernverantwortungsinitiative verpflichtet Konzerne mit Sitz in der Schweiz, bei ihren Geschäften international anerkannte Umweltstandards zu achten. Dabei geht es um die Verhinderung von grundlegenden Verstössen wie z.B. Trinkwasserverschmutzung oder der Missachtung von internationalen Umweltstandards. Konzerne mit Sitz in der Schweiz würden somit zivilrechtlich für Umweltschäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen im Ausland begehen. Ausser der Konzern kann aufzeigen, dass er alle nötigen Massnahmen ergriffen hat um den Schaden zu verhindern.
Art. 37 a der Vorlage zur Änderung des Gentechnikgesetzes sieht eine Verlängerung des Moratoriums um weitere 4 Jahre vor. Eine Minderheit verlangt eine Verlängerung des Moratoriums um weitere 8 Jahre. Der Ständerat folgt Bundesrat und Nationalrat und lehnt den Minderheitsantrag mit 24 zu 18 Stimmen ab
Der Ständerat beschloss ursprünglich ein Abweichen der ungeschmälertern Erhaltung bei BLN Objekten sei nur dann in Betracht zu ziehen, sofern das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Diese Ergänzung wurde aufgenommen um die vollständige Zertsörung genannter Objekte zu verhindern. In der Differenzbereinigung folgte er dann allerdings dem Minderheitsantrag und fiel auf den ursprünglichen, aus Sicht Biodiversitäts- und Landschaftsschutz wesentlich schwächeren, Vorschlag des Bundesrates zurück.
In Art. 19 Abs. 5 des neuen Energiegesetzes legte der Ständerat mit 26:18 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem bei einer Leistung von 1MW fest. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben
Die Motion verlangt die ganzjährige Jagdbarkeit des Wolfes. Es bestehen jedoch schon heute genügend Abschussmöglichkeiten und das Jagdgesetz wird zurzeit erneut revidiert, um weitere Regulationeingriffe zu erlauben. Die Jagdbarkeit würde das Überleben des noch sehr kleinen Wolfsbestandes in der Schweiz stark gefährden. Die Motion wird mit 26:17 abgelehnt.
Die Motion möchte den Vollzug des Gewässerschutzgesetzes im Bereich der Ausscheidung von Gewässerräumen massiv abschwächen indem die minimale Breite der Gewässerräume namentlich für die landwirtschaftliche Nutzung unterschritten werden kann. Das geltende Gewässerschutzgesetzes (GSchG) kam 2009 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ zustande - unter anderem wegen der Definition des Raumbedarfs für Gewässer wurde die Initiative 2011 zurückgezogen. Mit der Motion würde dieser politische Kompromiss unterlaufen.
L'initiative cantonale demande au Conseil fédéral d’assouplir les exigences de la LAT pour ce qui est du dézoner dans le cadre de la mise en oeuvre de la LAT et de tenir compte des spécificités cantonales. Pourtant la première révision de la LAT, accepté par le peuple suisse via référendum, stipule clairement que les zones à bâtir doivent être définies de manière à répondre aux besoins prévisibles des cantons pour les 15 années suivantes et que les zones à bâtir surdimensionnées doivent être réduites. Cette règle doit être appliquée à tout le territoire suisse sans exeptions.
Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.
Während heute das Bundsamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschütze Art reguliert werden kann, soll dies gemäss dem Vorschlag der Kommission künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen. Der Einzelantrag Jostisch wollte die bestehende Kompetenzordnung beibehalten.
Der Bundesrat und Ständerat Hans Wicki FDP NW schlagen vor, dass neue Regionalzüge und Busverbindungen ab 2018 weniger Bundesgelder erhalten als bestehende öV-Linien (nämlich nur noch 18% statt einen Drittel der ungedeckten Kosten). Dieser Vorschlag würde entweder dazu führen, dass bestehenden Regionalzüge und Busverbindungen in ländlichen Regionen eingestellt werden müssten, sofern die Kantone nicht zu massiven Mehrausgaben bereit sind. Oder aber öV-Kunden hätten mit jährliche Billetpreiserhöhungen von circa 5-6% in der ganzen Schweiz zu rechnen (zusätzlich zu den bereits als Folge der neuen Bahnfinanzierung FABI umgesetzten Billetpreiserhöhungen von circa 8% seit 2013). In der Variante der Mehrheit der Verkehrskommission würden die Billetpreise hingegen maximal so stark steigen, wie das Angebot ausgebaut wird (circa 3% pro Jahr). Der Ständerat hat sich mit 26 zu 17 Stimmen gegen Bundesrat und Minderheit Wicki entschieden und den Kredit um 3.5% erhöht, so dass auch für neue öV-Angebote die bestehende Regelung gilt, dass Bund, Kantone und Kunden je einen Drittel der Kosten tragen.
Mit der neuen Bahnfinanzierung FABI haben Volk und Stände 2014 beschlossen, dass Pendler nur noch maximal 3‘000 Franken von den Bundessteuern abziehen dürfen. Mit dieser Massnahme wird das Verkehrswachstum gebremst. Erich Ettlin CVP OW und Hans Wicki FDP NW verlangen, dass diese Neuerung für Geschäftsfahrzeugbesitzer nicht umgesetzt wird. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Geschäftsfahrzeugbesitzern einerseits und Pendler im eigenen Fahrzeug oder mit dem öV andererseits geschaffen. Im Nationalrat wurde von Thomas Aeschi SVP ZG bereits gefordert, den Pendlerabzug für alle wieder unlimitiert zuzulassen. Für Geschäftsfahrzeuginhaber mit typischen Aussendienstberufen wie Maurer, Schreiner oder Gärtner ist die Forderung der Motion Ettlin bereits vollständig umgesetzt. Für alle anderen hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Gewerbeverband und Economiesuisse eine möglichst einfache Umsetzung gewählt, die für die Firmen keine wesentliche Mehrbelastung darstelle. Dennoch hat der Ständerat mit 19 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Sinne von Herrn Ettlin entschieden, dass Pendler mit Geschäftsfahrzeug im Gegensatz zu Pendler mit öV oder eigenen Fahrzeug nichts mehr an die Bahnfinanzierung beizusteuern haben.
Wer ein neues Auto kauft, bezahlt eine Importsteuer von 4% auf den Neuwagenpreis. Die Einnahmen von 400 Mio. pro Jahr flossen bisher in die allgemeine Bundeskasse. Neu sollen sie ab 2018 für den Strassenbau reserviert werden. Das ist weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht. Diese Importsteuer bezahlen auch Wenigfahrer, die zum Beispiel aus ökologischen Gründen ein sparsameres Auto kaufen. Claude Hêche SP JU schlug vor, anstelle der Autoimportsteuer künftig einen grösseren Teil der verbrauchsabhängigen Benzinsteuer von der Bundeskasse in die Strassenkasse zu verschieben. Dies hat der Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen abgelehnt (Art. 86 Abs. 2 Bst. b und g BV). Zusammen mit den anderen Neuerungen des Strassenfonds NAF erhält die Strassen-Kasse des Bundes 1 Milliarde mehr pro Jahr. Davon gehen insgesamt 650 Mio. zu Lasten der knappen Bundeskasse.