Graubünden: Abstimmungsverhalten Grosser Rat 2026

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Restriktionen für den Bau von Windenergieanlagen

Bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen (Nabenhöhe ab 30m) ist ein Mindestabstand zwischen einer zeitweisen oder dauerhaft genutzten Liegenschaft von 1000m einzuhalten. Dies würde die Windenergie im Kanton erheblich erschweren.
18.10.2023
Objet2023-83
  • Energies renouvelables

  • Pour l‘environnement
  • Absent
  • Absence excusée
  • Contre l‘environnementt