Die Regierung hat im Herbst 2021 eine Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr in Graubünden (GöV) in die Vernehmlassung geschickt. Darin sieht er vor, dass der Kanton bei Zusatzerschliessungen im Regionalverkehr maximal 50% der ungedeckten Kosten übernehmen soll. Die restlichen Kosten müssen von den Gemeinden übernommen werden.