Das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie das Umweltgesetz räumen den Umweltorganisationen das Beschwerderecht ein. Dieses wird von den Verbänden sehr effizient und zurückhaltend eingesetzt. In rund 80% der Fälle führt dies dazu, dass Projekte ökologisch verbessert werden und geltendes Natur- und Umweltrecht umgesetzt wird. Trotzdem wird dieses Recht immer wieder in Frage gestellt.