Das Veloweggesetz (VWG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und verlangt von Kantonen und Gemeinden innert 5 Jahren die Planung eines bedarfsgerechten, sicheren, ununterbrochenen Velowegnetzes für den Alltag und die Freizeit. Innert 20 Jahren, also bis Ende 2042, müssen gemäss VWG diese Velowegnetze fertig gebaut sein. Um die Fristen einzuhalten, sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen unerlässlich.