Raumplanung: Sollen Gemeinden den planerischen Mehrwert bei Um- und Aufzonungen abschöpfen können?

Auf- und Umzonungen führen zu einer Mehrausnützung von Parzellen und damit zu einem ökonomischen Vorteil für Grundeigentümer:innen. Mit dem RPG-2 wurde beschlossen, dass die Kantone einen solchen Mehrwertausgleich vorsehen können. Gemäss der bisherigen Bundesgerichtspraxis mussten die Kantone einen solchen dagegen zwingend einführen.


Oggetto: SGWV24:14
  • Raumplanung
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