Würden Sie eine Lockerung im Biotopschutz (wie der Auen- und Moorschutz) unterstützen, um den Ausbau der Wasserkraft voranzutreiben?

Die Biotope von nationaler Bedeutung sind das pulsierende Herz der Schweizer Biodiversität. Deswegen stellt Art. 12 des Energiegesetzes fest, dass neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie in Biotopen von nationaler Bedeutung (wie Auen und Moore) nicht zulässig sind. 


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