Befürworten Sie die Streichung des Verbandsbeschwerderechts in der heutigen Form?

Das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie das Umweltgesetz räumen den Umweltorganisationen das Beschwerderecht ein. Dieses wird von den Verbänden sehr effizient und zurückhaltend eingesetzt. In rund 80% der Fälle führt dies dazu, dass Projekte ökologisch verbessert werden und geltendes Natur- und Umweltrecht umgesetzt wird. Trotzdem wird dieses Recht immer wieder in Frage gestellt.

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