Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz räumt den Umweltorganisationen das Beschwerderecht ein. Dieses wird von den Verbänden nur als letztes Mittel und sehr zurückhaltend genutzt. In 80% der Fälle führt es zu Projektverbesserungen oder zur Verhinderung illegaler Projekte. Trotzdem wird dieses Recht immer wieder in Frage gestellt.