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Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Die Wirkung der Schweizer Finanzbranche auf die Klimaerhitzung ist sehr gross. Mit der Finanzierung von fossilen Energien und Infrastrukturen tragen sie zurzeit zu einer globalen Erwärmung von 4 - 6 Grad Celsius bei. Um die Klimaziele zu erreichen und die weitere Klimaerhitzung zu stoppen, müssen die Investitionen weg von den fossilen Energien und hin zu nachhaltigen Technologien. Der Vorstoss bezweckte, dass die Aargauische Kantonalbank (AKB) keine Investitionen mehr in fossile Energien tätigen darf.
Der Ausstoss von CO2 soll rasch und deutlich gesenkt werden. Die Motion will, dass Klima-Projekte ein Entwicklungsschwerpunkt werden und entsprechend finanzielle und personelle Ressourcen dafür eingesetzt werden. Es soll an verschiedenen Orten angesetzt werden, wie beispielsweise im Verkehrsbereich oder beim Naturschutz (Regeneration von Mooren als CO2-Senken).
Die parlamentarische Initiative wollte die Ziele der Pariser Klimaabkommens in der Aargauer Verfassung verankern und so den Kanton Aargau und die Gemeinden verpflichten, eine aktive Klimaschutzpolitik zu betreiben und das in ihrer Kompetenz liegende zu unternehmen, um die Klimaerhitzung zu begrenzen.
Der Kanton ist gefordert, das Klima zu schützen und die Klimaerhitzung zu reduzieren. Trotzdem kann ein weiterer Temperaturanstieg aufgrund der vergangenen Treibhausgasemissionen nicht vollständig verhindert werden. Im Bereich der Anpassung an die Klimaerhitzung ist die Raumplanung und somit sind auch der Kanton und die Gemeinden gefordert. Die Zuständigkeit des innerhalb der kantonalen Verwaltung ist jedoch nicht klar geregelt. Der Vorstoss bezweckt die Schaffung einer kantonalen Fachstelle Klimawandel, welche auch als Anlaufstelle für Gemeinden dient.
Um die Bedrohungen durch die Erderhitzung einzudämmen, müssen die in Paris vereinbarten Klimaziele eingehalten werden. Die bisherigen Bestrebungen des Aargaus gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Mit dem Vorstoss wurde der Regierungsrat beauftragt, einen umfassenden Klimaschutz-Massnahmenplan zu erarbeiten, der sowohl Massnahmen zur Begegnung der Folgen des Klimawandels sowie Massnahmen zur Eindämmung der Treibhausgase aufzeigt.
Gegenwärtig werden nur etwa bei 5 % der neuen Gebäude eine Photovoltaikanlage miteingebaut wird. Um den Anteil erneuerbar produziertem Strom zu erhöhen, verlangt dass bei Neubauten und grösseren Erweiterungsbauten eine Solaranlage zur Eigenstromerzeugung erstellt oder finanziert werden muss. Eine Minderheit des Grossen Rates wollte diese Pflicht streichen.
Mit dem neuen Aargauer Energiegesetz muss beim Ersatz einer alten fossil betriebenen Heizung, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt oder durch energetische Sanierungen einspart werden. Zudem muss geprüft werden, ob eine erneuerbare betriebene Heizung günstiger kommt. Es wird angenommen, dass dadurch kaum noch neue Ölheizungen eingebaut werden. Weil bestehende Heizungen aber noch 20-30 Jahre weiter in Betrieb sind und das Klima erhitzen, wollte eine Minderheit des Grossen Rates eine Frist von 20 Jahren zum Ersatz von Ölheizungen einführen.
Im Aargau werden noch immer beinahe 2/3 der Gebäude mit fossilem Öl und Gas geheizt. Das neue Aargauer Energiegesetz verlangt, dass bei Neubauten ein Teil der Stromverbrauchs durch eine Solaranlage selber produziert werden muss. Zudem muss, wer eine alte Ölheizung ersetzt, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie decken oder durch energetische Sanierungen einsparen. Die Erfahrungen aus andern Kantonen zeigt, dass die meisten Hausbesitzenden dann auf eine vollständig erneuerbar betriebene Heizung setzen.
Der Aargau ist Standortkanton von drei der fünf Schweizer Atomkraftwerke (AKW) sowie dem Zwischenlager (ZWILAG). Trotz der grossen potenziellen Gefahr, die von diesen Anlagen ausgehen, hat der Kanton keine eigene Fachstelle für Nuklearsicherheit. Derr Vorstoss verlangte, dass eine solche zu schaffen oder einer unabhängigen Expertenstelle einen entsprechenden Leistungsauftrag zu vergeben ist.
Für den Bau der Umfahrungsstrasse Mellingen mit eine neuen Brücke über die Reuss werden 4,34 ha Fruchtfolgeflächen (Ackerflächen) dauerhaft zerstört. Obwohl die Linienführung aus Sicht der Umweltverbände nicht umwelt- und landschaftsverträglich ist, wurde dem Strassenbau und damit der Zerstörung der Fruchtfolgeflächen zugestimmt.
Die Motion wollte die Siedlungstrenngürtel aus dem kantonalen Richtplan streichen. Damit wäre es möglich gewesen, dass heute noch intakte Natur- und Kulturlandschaften zwischen den Siedlungen einfacher verbaut werden können.
Etwa die Hälfte der in der Schweiz lebenden Tiere und Pflanzen sind ganz oder teilweise auf den Wald als Lebensraum angewiesen. Das Naturschutzprogramms Wald dient dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensraumqualität und der Artenvielfalt. Um mehr Naturwaldreservate zu realisieren und Waldränder aufzuwerten, wurde eine Erhöhung der Investitionen von rund 1.5 auf 1.8 Millionen jährlich beantragt, jedoch von einer Mehrheit im Parlament abgelehnt.
Eigentlich müssten im Aargau mindestens 5 Prozent der Einnahmen des Kantons von den Wasserkraftwerken (sogenannte Wasserzins) für Revitalisierungen eingesetzt werden. Über Jahre wurde das vorhandene Budget aber nicht genutzt und weniger Revitalisierungen realisiert als vorgesehen. Mit dem Vorstoss wird der Regierungsrat aufgefordert, die Wasserzinse zweckgebunden einzusetzen und nicht in die allgemeine Staatskasse fliessen zu lassen.
Das Postulat wollte, dass in Zukunft bei Bauten und Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt weniger ökologischer Ausgleich umgesetzt werden muss, also weniger Flächen für Naturschutzmassnamen oder eine ökologische Siedlungsgestaltung eingesetzt werden müssen.
Der Vorstoss bezweckt, dass ökologische Ausgleichsmassnahmen von Bauten und Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt soweit möglich zeitgleich realisiert werden und langfristig erhalten bleiben. So können Arten, die von der Bautätigkeit negativ betroffen sind, andernorts einen dauerhaften Lebensraum finden.
Um das Verbrennen von endlichem und klimaschädlichem Erdöl im Verkehr zu reduzieren, sollen im öffentlichen Verkehr (ÖV) ab 2023 nur noch Hybridfahrzeuge und ab 2028 nur noch Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotoren angeschafft werden. Üblicherweise stehen die Fahrzeuge für 14 Jahre im Einsatz. Der öffentliche Verkehr würde somit ab 2040 mehrheitlich fossil-frei betrieben.
Mit der sogenannten OASE Verkehrsentwicklung werden zwei neue verkehrsintensive Strassen im Raum Baden und Brugg geplant, um den Verkehr aus dem unteren Aaretal an die Autobahn A1 anzuschliessen. Die Kapazitäten für den Auto- und Lastwagenverkehr würden erhöht und ein klimaschädliches Verkehrswachstum gefördert. Im Zusammenfluss von Aare, Reuss und Limmat würde die national geschützte Naturlandschaft Wasserschloss durch den Strassenbau beeinträchtigt.
Der Vorstoss wollte es den Gemeinden und Städte verbieten, auf Kantonsstrassen Geschwindigkeitskontrollen mit permanenten Radarkontrollen durchzuführen. Semimobile Radarfallen hätten nur bei Unfallschwerpunkten und über kurze Zeit eingesetzt werden dürfen. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat im März 2019 entschieden, dass für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts einzig die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinden dürften dazu auch Radaranlagen einsetzen.