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GLP
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90.8% umweltfreundlich
Die Abstimmungen im Detail nach Themen sortiert.
Der Ständerat hat in der letzten Herbstsession die Reduktion von lediglich 30% bis 2030 beschlossen.
Das globale Finanzsystem beeinflusst die Zukunft unseres Planeten stark. Durch die Steuerung von Finanzflüssen in nachhaltige Aktivitäten hat die Finanzbranche grosses Potenzial, Märkte zu beeinflussen und Wirtschaftssysteme klimafreundlich zu gestalten.
Der Kanton verfügt über 127 Millionen Franken aus dem Erlös der TKB-Partizipationsscheine. Mindestens die Hälfte könnte in zusätzliche Programme und Projekte im Umweltbereich investiert werden
Solarenergie birgt das grösste energetische Potential. Der Ausbau könnte noch stärker gefördert werden, wenn höhere kantonale Beiträge gesprochen werden und die Gesuchsabwicklung weiter vereinfacht und beschleunigt wird.
Das Gewässerschutzgesetz legt sogenannte Restwassermengen fest: Unterhalb von Wasserentnahmen muss genügend Wasser in Fluss- oder Bachbetten verbleiben, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Für Entnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, gelten diese Restwasserbestimmungen erst, sobald die Konzession für die Wasserkraftnutzung erneuert werden muss.
Unser heutiges Förderprogramm basiert auf einem Energiefonds, der zu Jahresbeginn mindestens 12 „Kantonsmillionen“ enthalten muss. Die tatsächlich zu leistende Einlage ist aber geringer (Budget 2020: 7 Mio), weil auf der Ausgabenseite bei der Förderung gespart werden kann. Gefördert werden insbesondere Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien, Elektromobilität, Batteriespeicher. (Der für 2020 budgetierte Beitrag des Bundes zum Programm beträgt 9 Mio.)
Noch immer werden Flachdächer ohne Begrünung und ohne Solaranlage erstellt. Dies, obwohl begrünte Dächer doppelt so lange halten wie nicht begrünte. Und dies, obwohl Solarenergie das weitaus grösste Energiepotential birgt.
Die Thurgauer Biodiversitätsinitiative wurde im November 2019 eingereicht und verlangt, dass der Kanton für (mindestens) 12 Jahre zusätzlich 3 – 5 Millionen Fr. pro Jahr zur Verfügung stellt – für die Umsetzung von Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität des Bundes.
Das revidierte Jagdgesetz erhöht den Druck auf wildlebende Tierarten. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben, und ohne dass zumutbare Präventionsmassnahmen ergriffen wurden. Der Wolf ist neu neben dem Steinbock im revidierten JSG explizit als regulierbar genannt. Weitere geschützte Tierarten (z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher, Höckerschwan etc.) können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen kann. In seiner Botschaft hat der Bundesrat schon verschiedene Arten für diese Liste vorgesehen.
Im Richtplan sind die bedeutendsten Ausbreitungshindernisse, wie Verhinderung des Fischaufstieg in Gewässern, Strassen, massive Zäune usw. eingetragen. Eine rasche Beseitigung dieser Hindernisse (wo möglich) verbessert die Situation für unsere Wildtiere.
Sauberes Trinkwasser ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung. Produziert wird es vor allem aus Grundwasser. Unsere intensive Landwirtschaft setzt riesige Mengen Pestizide, Antibiotika und Düngemittel ein, welche das Grundwasser belasten können. Daher ist die Qualität unseres Trinkwassers bedroht. Die Trinkwasser- und Pestizidinitiative befassen sich mit obiger Thematik.
Die «Anbindung nationaler Auenschutzgebiete an das dynamische Thursystem durch eine Verschiebung der bestehenden Dämme» wird im Hochwasserschutzkonzept des Kantons lediglich als Option bezeichnet. Die Auenverordnung des Bundes verlangt allerdings, dass Beeinträchtigungen der Auen «bei jeder sich bietenden Gelegenheit» zu beseitigen sind.
Seit Jahren findet ein regelrechter Bauboom auch ausserhalb der Bauzonen statt: Neue Grossbauten entstehen für die industrielle Landwirtschaft oder den Tourismus; alte Gebäude werden zweckentfremdet und umgebaut, aus Scheunen und Ställen werden Ferienwohnungen. Alle diese Bauten erfordern zudem neue Infrastrukturanlagen wie Strassen, Abwasseranlagen usw. Die aktuelle Bautätigkeit im Nichtbaugebiet belastet daher unsere Landschaften und unsere Biodiversität zunehmend.
Zu den Massnahmen der Fuss- und Veloverkehrsförderung gehören: sichere Fuss- und Velowege, Fuss- und Velobevorzugung bei Lichtsignalanlagen, ein durchgehendes Velowegnetz für Alltag und Freizeit, Radschnellverbindungen, Kombinierbarkeit öV und Velo, sowie Temposenkungen bei Mischverkehr. Damit entstehen Anreize um vom Auto aufs Velo umzusteigen.
Wenn pro Wohnung maximal 0,2 Parkplätze zur Verfügung stehen, spricht man von autofrei, bis 0.5 Parkplätze pro Wohnung gilt als autoarm. Insbesondere in Städten und Agglomerationen steigt die Nachfrage nach autofreien Siedlungen, in denen man auch günstiger wohnt, da die Parkplatzmiete wegfällt.
Im Dezember 2019 hat das Thurgauer Baudepartement die Planung des Kantons zur BTS beim Bund eingereicht. Allein diese Planung kostete rund acht Millionen. Die Kosten des Strassenprojektes stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. In der Botschaft des Bundesrates vom 14.9.2018 zum Ausbau des Nationalstrassennetzes wird die BTS bei den Ausbauschritten und Realisierungshorizonten bis 2040 (und «weitere Realisierungshorizonte»…) zudem mit keinem Word erwähnt.